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----- [Abstimmung] Gesetz über den freiwilligen Arbeitsdienst (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1180)


Geschrieben von Nataša Jović am 14.03.2010 um 19:54:

  Gesetz über den freiwilligen Arbeitsdienst

Zur Abstimmung steht der folgende Antrag:

Zitat:
Gesetz über den freiwilligen Arbeitsdienst (ArbeitsdienstG-V)

§ 1 - Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, jungen und erwerbslosen Bürgern die Möglichkeit zu geben, freiwillige Arbeit zum Wohl der Gesamtheit zu leisten.

§ 2 - Gemeinnützigkeit
(1) Die Arbeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes müssen gemeinnützig und zugleich zusätzlich sein. Der Arbeitsdienst darf nicht zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse führen; er muss sich auf Arbeiten erstrecken, die weder jetzt noch auf absehbare Zeit ohne Einsatz des freiwilligen Arbeitsdienstes vorgenommen werden können.
(2) Träger der Arbeit dürfen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts oder solche Vereinigungen oder Stiftungen sein, die nach ihrem Zwecke gemeinnützige Ziele verfolgen. Unternehmungen, die auf Erwerb gerichtet sind, können nur dann Träger der Arbeit sein, wenn die Ergebnisse ausschließlich oder überwiegend der Allgemeinheit unmittelbar zugute kommen.
(3) Gemeinnützig sind alle Tätigkeiten, die direkt und ausschließlich darauf abzielen, das allgemeine Wohl zu fördern und dabei keine eigenen Interessen in materieller und wirtschaftlicher Hinsicht verfolgen. Hierzu zählen vor allem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalsschutz, des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.

§ 3 - Tätigkeit und Entlohnung
Tätigkeit und Entlohnung des freiwilligen Arbeitsdienstes richten sich nach dem Arbeitsgesetz der Republik Vesteran. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 35 Stunden nicht überschreiten.

§ 4 - Förderung von Jüngeren unter 25 Jahren
Erwerbslose Jugendliche unter 25 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am freiwilligen Arbeitsdienst sowie pädagogische und fachliche Betreuung.

§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Bitte stimme mit Da, Ne oder Uzdržavanje ab.

Die Abstimmung dauert fünf Tage.



Geschrieben von Nataša Jović am 14.03.2010 um 19:55:

 

Da



Geschrieben von Viktor Krajna am 18.03.2010 um 13:36:

 

Ne



Geschrieben von Nataša Jović am 24.03.2010 um 15:44:

 

Der Antrag fand keine Mehrheit. Die Abstimmung ist beendet.


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