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Geschrieben von Vsol Vsolic am 19.02.2011 um 17:40:

  Flaggengesetz Kaysteran

Zitat:
Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave
Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge

§1 - Die kaysteranische Flagge
Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Dom Republikske.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.

§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die kaysteranische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.

§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) §4, Abs. 4 und 5 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Kaysteran keine Anwendung mehr.



Geschrieben von Vsol Vsolic am 19.02.2011 um 17:41:

 

Der Gesetzesentwurf steht hiermit zur Debatte.



Geschrieben von Zlatko Vlic am 20.02.2011 um 03:21:

 

Anmerkung zu §2.1:

Sollte die Flagge nicht direkt an allen Tagen wehen? Wäre konsequenter



Geschrieben von Vsol Vsolic am 20.02.2011 um 12:13:

 

Gut, eine ständige Beflaggung ist mir direkt entfallen. Ich hatte dieses Gesetz auch eher für die zusätzliche Beflaggung verstanden sein wollen.



Geschrieben von Marijan Peladic am 23.02.2011 um 23:14:

 

Laut Geschäftsordnung ist die Dauer einer Debatte vom Govornik zunächst auf fünf Tage festzulegen. Das heißt, die Debatte endet morgen, am 24. Februar 2011. Auf Antrag einer Mehrheit kann die Frist verlängert werden, falls es notwendig sein sollte.

Gospodij Vlic, möchten Sie einen Änderungsvorschlag formulieren?



Geschrieben von Marijan Peladic am 26.02.2011 um 13:29:

 

Die Debatte ist beendet, ich leite die Abstimmung ein.


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