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----- [Abstimmung] Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1266)


Geschrieben von Marijan Peladic am 26.02.2011 um 13:32:

  Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge

Zur Abstimmung steht der folgende Antrag der Regierung:

Zitat:
Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave
Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge

§1 - Die kaysteranische Flagge
Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Dom Republikske.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.

§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die kaysteranische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.

§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) §4, Abs. 4 und 5 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Kaysteran keine Anwendung mehr.


Stimmen Sie mit Ako, Ni oder Nanej. Die Dauer der Abstimmung wird auf fünf Tage, d.h. bis zum 3. März 2011 festgesetzt. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.



Geschrieben von Marijan Peladic am 26.02.2011 um 13:33:

 

Ako.



Geschrieben von Vsol Vsolic am 26.02.2011 um 18:32:

 

Ako.



Geschrieben von Vsol Vsolic am 04.03.2011 um 22:49:

 

*räuspert sich*



Geschrieben von Marijan Peladic am 05.03.2011 um 21:18:

 

Die Abstimmung ist beendet. Der Antrag wurde mit zwei Ako-Stimmen angenommen.



Geschrieben von Zlatko Vlic am 07.03.2011 um 04:06:

 

da war meine Meinung ja nicht mehr nötig


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