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Geschrieben von Boris Stanković am 22.02.2013 um 18:20:
Für eine sozialistische Steuergesetzgebung
Boris Stanković, Repräsentant der Sozialistischen Bundesrepublik bei der CartA und von 1993 bis 1997 Wirtschaftsminister der Republik Vesteran unter Ministerpräsident Slobodan Vujević, tritt anlässlich einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz vor die Fernsehkameras.
Liebe Mitbürger, liebe Genossen!
Ich habe mich dazu entschieden, heute vor die Presse zu treten, um meine Idee von sozialistischen Steuergesetzgebung vorzustellen.
Mein Bruder Dragan - Bog hab ihn selig - hat gemeinsam mit den Bürgern Vesteran mit der Sezession Vesterans vor nunmehr fast zehn Jahren einen Grundstein für unseren sozialistischen Staat gelegt. Der andere Grundstein kam mit der Vereinigung Vesterans mit der Republik Aressinien und Pelagonien zur Föderativen Republik Severanien dazu. Schließlich hat sich Kaysteran der severanischen Föderation angeschlossen.
Nach und nach durchdringt die Idee vom Sozialismus die Gesetzgebung. Dies geschieht nicht von Knall auf Fall sondern schrittweise, denn die Gesetzgebung zwingt dem Volk kein Verhalten auf, sondern bildet die Meinung der Mehrheit des Volkes ab und schafft schließlich verbindliche Regeln für alle.
Das severanische Steuergesetz ist sehr unbestimmt formuliert. Das möchte ich ändern und hoffe auf die Unterstützung des Volkes und der Regierung.
Was wird besteuert?
Ich möchte unterscheiden zwischen zweier Arten von Einkünften:
- Einkünfte aus Arbeit
- Einkünfte aus Vermögen
Warum diese Unterscheidung?
Einkünfte aus Arbeit sind die Haupteinkünfte der Werktätigen Severaniens. Diese bedürfen einer besonderen Würdigung, ganz gleich, ob es um den Arbeiter im VIČ-Werk Bechtograd oder um den kleingewerblich tätigen Kioskbesitzer in Duranje geht, denn meist wird aus Einkünften aus Arbeit der Lebensunterhalt bestritten. Einkünfte aus Arbeit müssen daher begünstigt besteuert werden.
Einkünfte aus Vermögen wie Zinsen, Mieten oder Dividenden hingegen zielen auf die Vermehrung des vorhandenen Vermögens ab. Diese sollten daher einer höheren Besteuerung unterliegen als die Einkünfte aus Arbeit.
Wie wird besteuert?
Wie erwähnt, soll die Höhe der Besteuerung von der Einkunftsart abhängen. Unser derzeitiges Steuerrecht legt fest, dass die Steuerbelastung die Hälfte der erzielten Einnahmen nicht überschreiten darf. Ich stelle dies - zumindest für die Einkünfte aus Vermögen - in Frage, denn wenn wir schon eine Vermögensteuer haben, das heißt wenn wir zulassen, dass vorhandenes Vermögen duch Steuer vermindert wird, dann muss doch die Möglichkeit bestehen, die Einnahmen, das heißt die Vermehrung des Vermögens, ab einer bestimmten Höhe auch zu mehr als 50 Prozent zu besteuern.
Ich möchte diese Gedanken offen zur Diskussion stellen und hoffe, dass der eine oder andere eine Meinung hat, die er auch äußert.
Vielen Dank.
Geschrieben von Zlatan Arnautović am 22.02.2013 um 21:49:
Sehr löblich.
Ich schlage vor, die Einkünfte im Gesetz wie folgt zu unterscheiden:
a) Erwerbseinkommen (aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit)
b) Ertragseinkommen (aus der Nutzung von Vermögen und Vermögensrechten)
Geschrieben von Ljiljana Sćepanović am 24.02.2013 um 14:02:
Ein guter Vorstoß, nur der Spitzensteuersatz soll sich aber bei 100% befinden, den Grenzwert müssen wir festlegen.
Geschrieben von Boris Stanković am 24.02.2013 um 14:07:
Entweder machen wir eine lineare Progression - dafür müssten wir eine Formel entwickeln, die die den Steuersatz zwischen dem Freibetrag und dem Einkommen, ab dem mit Spitzensteuesatz besteuert wird, ansteigen lässt.
Oder wir bestimmen mehrere Stufen mit den entsprechenden Steuersätzen - einfacher umzusetzen aber nicht so gerecht, da der effektive Steuersatz (als Graph dargestellt) wellenförmig ansteigen würde.
Für die Erwerbseinkommen würde sich mE auch eine Flat Tax anbieten. Das ist für die Bürger auch transparenter.
Geschrieben von Zlatan Arnautović am 24.02.2013 um 20:19:
Vorschlag:
25 % bei Erwerbseinkommen
50 % bei Ertragseinkommen
75 % bei Einkommen über 1 Mio. Ŧ
Geschrieben von Boris Stanković am 25.02.2013 um 19:08:
Also Flat Tax für alle Einkünfte?
| Zitat: |
Original von Zlatan Arnautović
75 % bei Einkommen über 1 Mio. Ŧ |
1 Mio. Talir sind ca. 90.000 €. Da würde ich mal 5 oder 10 Mio. Talir vorschlagen.
Stattdessen würde ich alle Erwerbseinkünfte ab 1 Mio. Ŧ als Ertragseinkünfte behandeln und mit 50 % besteuern (verdeckte Gewinnausschüttung!

).
Geschrieben von Ljiljana Sćepanović am 25.02.2013 um 21:01:
Kein Mensch braucht so viel Geld zum Leben... Die Kappung ab 200.000 Talir Monatsgehalt scheint mir eher geboten, Vermögen bei maximal 500.000 Talir. Genossen, besinnt euch zu dem, was die Leute brauche und was unser Staat leisten soll!
Geschrieben von Zlatan Arnautović am 26.02.2013 um 00:26:
| Zitat: |
| Original von Boris Stanković1 Mio. Talir sind ca. 90.000 €. |
Verdammte Inflation!
Geschrieben von Herta Markiević am 28.02.2013 um 18:54:
Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade die Besteuerung von "Mieten" dann problematisch wird, wenn hierunter auch Pachteinnahmen fallen. Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist mitunter zwingend geboten, wenn diese nicht durch den Eigentümer bewirtschaftet werden können. Es wäre allerdings grob fahrlässig, diese Flächen der landwirtschaftlichen Produktion zu entziehen und damit auch den Erhalt der Kulturlandschaft zu gefährden. Beides können wir uns nicht leisten. Eine Verpachtung muss allerdings für beide Beteiligten attraktiv bleiben und nicht durch etwaige Steuern übergebührlich belastet werden. Hier sollten entsprechende Klauseln geschaffen werden.
Geschrieben von Boris Stanković am 28.02.2013 um 19:29:
Vielen Dank für diesen Hinweis.
Ich bitte jedoch zu bedenken, dass ich keinen Spitzensteuersatz von 100 % vorsehe, womit von der eingenommenen Pacht auch immer etwas dem Eigentümer des Grundstückes zukommt. Somit hat der Eigentümer stets ein Interesse daran, seinen Grund und Boden zu verpachten und nicht brach liegen zu lassen.
Einen Grund für eine besondere Begünstigung von Pachteinkünften sehe ich nicht, denn es sind Einkünfte aus Vermögen und nicht aus Arbeit.
Sollte es tatsächlich noch Großgrundbesitzer geben, die nur an Pacht 10 Mio. Ŧ im Jahr einnehmen, so stelle ich mir eher die Frage, weshalb dieser Grund und Boden noch nicht an die ihn bewirtschaftenden Werktätigen umverteilt worden ist.
Geschrieben von Herta Markiević am 01.03.2013 um 12:00:
Mal abgesehen davon, dass es wohl niemanden geben dürfte, der 10 Mio. Ŧ im Jahr an Pacht einnimmt, freut es mich zu hören, dass kein Spitzensteuersatz von 100 % vorgesehen ist.
Sollte der Vorschlag von Herrn Arnautović zur Grundlage genommen werden, so würde ich dennoch für einen ermäßigten Steuersatz für Pachteinnahmen (als Ertragseinkommen) plädieren. Es ist doch wohl ein qualitativer Unterschied, ob durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Fläche die Nahrungsversorgung unseres Volkes und der Erhalt der severanischen Kulturlandschaft gesichert wird, oder Einnahmen aus Mieten beispielsweise für Büroräume oder ähnliches erzielt werden. Der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen kommt hier eine besondere - auch ethische - Bedeutung zu, die sich meiner Meinung nach auch in einem gerechten Steuersystem wiederfinden muss. Ich schlage daher vor, einen entsprechend reduzierten Steuersatz auf Pachteinnahmen von - sagen wir mal - 30 % festzusetzen.
Geschrieben von Boris Stanković am 01.03.2013 um 14:08:
Der Grund und Boden wird doch von denen bewirtschaftet, die dies mit ihrer eigenen Arbeitskraft tun, und nicht durch die, die lediglich Eigentümer des Bodens sind. Jedem Verpächter steht es frei, seinen Boden stattdessen selbst zu bewirtschaften und damit in Genuss einer Steuervergünstigung zu kommen.
Ich verstehe auch nicht, weshalb die Verpachtung zu landwirtschaftlichen Zwecken ehrenhafter als die Verpachtung für andere Zwecke sein soll.
Schließlich muss ich Sie noch darauf hinweisen, dass es natürlich für beide Einkunftsarten Freibeträge geben muss. Mir würde ein Freibetrag für Erwerbseinkünfte von Ŧ 100.000 sowie für Ertragseinkünfte von Ŧ 10.000 vorschweben. Freibetrag heißt, dass nur die Einkünfte oberhalb dieses Betrages besteuert würden, womit auch bei einem einheitlichen Steuersatz eine im Effekt progressive Besteuerung erreicht würde.
Beispiel: Hat jemand im Jahr Einkünfte aus Pachten in Höhe von Ŧ 25.000, so fallen Ŧ 10.000 davon unter den Freibetrag, Ŧ 15.000 werden mit 50 % besteuert. Die Steuer beträgt Ŧ 7.500. Gerechnet auf die Einkünfte von Ŧ 25.000 beträgt der effektive Steuersatz bei diesem Beispiel 30 %.
Geschrieben von Herta Markiević am 01.03.2013 um 14:32:
Nicht jeder Grundeigentümer ist in der Lage, den Boden selbst zu bewirtschaften. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Sei es Qualifikation, Alter, Krankheit, usw. Trotzdem, oder gerade deshalb ist es wichtig, dass diese Flächen dennoch der severanischen Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Die Konsequenz wäre das brachfallen der Fläche, mit dem niemandem geholfen wäre.
Die Versorgung des severanischen Volkes mit Nahrungsmitteln und der Erhalt der Kulturlandschaft sind Beiträge, die sehr wohl äußerst ehrenhaft sind. Denn essen müssen die Menschen immer. Auf Produktionsflächen kann im Zweifel verzichtet werden, denn der Mensch ist nicht zwingend auf ein Auto angewiesen, um zu überleben. Auf Nahrung sehr wohl. Hinzu kommt die Besonderheit des Bodens. Während ich eine Fabrikhalle nahezu überall hinstellen kann, muss ich bei der Produktion von landwirtschaftlichen Gütern Boden- und Geographiebeschaffenheit berücksichtigen. Damit sind die in Frage kommenden Flächen unflexibler und begrenzt, so dass man sich einen Verzicht auf bestehende Flächen nicht leisten kann.
Die Freibetragsgrenze ist hierbei lächerlich gering. Entweder muss sie aufgestockt, oder der Steuersatz gesenkt werden.
Geschrieben von Boris Stanković am 01.03.2013 um 15:36:
| Zitat: |
Original von Herta Markiević
Nicht jeder Grundeigentümer ist in der Lage, den Boden selbst zu bewirtschaften. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Sei es Qualifikation, Alter, Krankheit, usw. Trotzdem, oder gerade deshalb ist es wichtig, dass diese Flächen dennoch der severanischen Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Die Konsequenz wäre das brachfallen der Fläche, mit dem niemandem geholfen wäre. |
Die Konsequenz wäre, dass der Grundeigentümer auf Ŧ 17.500 netto verzichtet, nur um den Staat zu ärgern. Das halte ich für unrealistisch, denn wir reden hier über Einkünfte, für deren Erzielung der Grundeigentümer nicht einen Handschlag machen muss. Folgt man Ihrer Argumentation, müsste man ganz auf Steuern verzichten.
Für Alte und Kranke wird in unserem Staate gesorgt, Minderqualifizierte erhalten eine Ausbildung. Ich glaube nicht, dass diese drei Personengruppen Probleme mit Nebeneinkünften haben, wenn sie auch mit Steuern belastet sind.
| Zitat: |
| Die Versorgung des severanischen Volkes mit Nahrungsmitteln und der Erhalt der Kulturlandschaft sind Beiträge, die sehr wohl äußerst ehrenhaft sind. Denn essen müssen die Menschen immer. Auf Produktionsflächen kann im Zweifel verzichtet werden, denn der Mensch ist nicht zwingend auf ein Auto angewiesen, um zu überleben. Auf Nahrung sehr wohl. Hinzu kommt die Besonderheit des Bodens. Während ich eine Fabrikhalle nahezu überall hinstellen kann, muss ich bei der Produktion von landwirtschaftlichen Gütern Boden- und Geographiebeschaffenheit berücksichtigen. Damit sind die in Frage kommenden Flächen unflexibler und begrenzt, so dass man sich einen Verzicht auf bestehende Flächen nicht leisten kann. |
In einem hochentwickelten Staat wie der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien puhlen sich die Menschen aber nicht einfach Karotten aus der Erde, essen sie und sind anschließend satt und glücklich.
Wir reden hier doch von der Herstellung von Rohstoffen für die Lebensmittelindustrie. Diese Rohstoffe wie Fleisch, Getreide und Gemüse werden verarbeitet und vertrieben, bevor sie auf die Teller der Severanen gelangen. Und geschieht nicht allein auf dem landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden. Somit ist der Mensch doch zwingend auf das Auto angewiesen, denn nur das Automobil kann die Nahrungsversorgung der Menschen - besonders in den Ballungsgebieten - angemessen gewährleisten.
Wenn der Verpächter des Bodens eine Steuerermäßigung gegenüber anderen vergleichbaren Ertragseinkommen beansprucht, so wird sich als nächstes der Landwirt melden, dass seine Erwerbseinkünfte begünstigt besteuert werden sollten. Anschließend der Fischer, der Schlachter, der Bäcker, der Spediteur, der Koch, der Krämer und der Einbauküchenhändler. Denn jeder von ihnen leistet seinen Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung der Severanen, und zwar im Unterschied zum Verpächter mit seinen eigenen Händen und nicht bloß mit der Verpachtung seines Bodens.
Ich bin gegen so eine Ungleichbehandlung.
Geschrieben von Zlatan Arnautović am 02.03.2013 um 21:43:
Ein weiser Mann sagte einst: Je korrupter der Staat, desto vielfacher seine Gesetze.
Wir sollten das Steuerrecht, vor allem im Interesse der ehrlichen Steuerpflichtigen, einfach halten und nur das Nötigste regeln. Diverse Ausnahmen für einzelne Interessengruppen gehören nicht dazu.
Geschrieben von Jano Kovač am 03.03.2013 um 09:29:
Der Kulake ist genauso bourgeois wie der Fabriksbesitzer, insofern bin ich gegen eine Bevorzugung der Pacht, sondern dafür Kollektivwirtschaften und kollektive Selbstverwaltung in der Landwirtschaft finanziell zu fördern, sodass wir den Grundbesitz an Produktionsmitteln langfristig liquidieren.
Geschrieben von Herta Markiević am 04.03.2013 um 09:28:
Ohne ein sachgerechte entsprechende Berücksichtigung der Pachteinnahmen bei der Besteuerung sehe ich mich nicht in der Lage, dieser Reform meine Zustimmung zu erteilen.
Geschrieben von Boris Stanković am 09.03.2013 um 14:54:
Die Regierung hat einen
Gesetzentwurf zur Debatte gestellt.
Geschrieben von Zlatan Arnautović am 12.03.2013 um 20:33:
off-topic:
Absatz (2) des vorgesschlagenen Todesstrafen-Paragrafen sollte besser so lauten:
| Zitat: |
| (2) Gegen Jugendliche und Geisteskranke wird die Todesstrafe nicht ausgesprochen. Eine Schwangerschaft schiebt die Urteilsvollstreckung bis nach der Entbindung auf. |
Denn so wie das jetzt formuliert ist, wird die Todesstrafe bei Schwangeren überhaupt nie - auch später nicht - angewandt.
Geschrieben von Herta Markiević am 12.03.2013 um 23:16:
Das versuche ich den Herren im Bundesrat ja klar zumachen.
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