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Geschrieben von Jano Kovač am 03.01.2014 um 15:22:

  Geschäftsordnung

Zitat:
Original von Jano Kovač
Ich beantrage eine Aussprache zur Geschäftsordnung und werde dort zwei verschiedene Änderungsvorschläge vorbringen.

Variante 1:

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov


Zitat:

Geschäftsordnung des Bundesrates

§1 - Mitglieder
Die Mitglieder des Bundesrates (Savezno veće) sind die nach den Prinzipien der Verfassung Severaniens gewählten Staatsoberhäupter der Teilrepubliken.

§2 - Vorsitz
(1) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bundesrates, vertritt diesen nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Vorsitzender des Bundesrates ist eines seiner Mitglieder nach dem Rotationsprinzip
(3) Der Vorsitz rotiert nach drei Monaten, jeweils zum Monatsersten.
(4) Die Reihenfolge der Rotation richtet sich nach dem Alphabet.
(5) Hat eine Republik kein Mitglied im Bundesrat, wird die Republik in der Rotation übersprungen.
(6) Ist der Vorsitzende länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Absatz 4.


§3 - Rederecht
(1) Rederecht im Bundesrat haben
1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
(2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.

§4 - Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen grundsätzlich fünf Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Bundesrates.

§5 - Anträge
(1) Anträge werden beim Vorsitzenden des Bundesrates gestellt.
(2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Bundesrates, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.

§6 - Debatten
(1) Debatten über Anträge werden vom Vorsitzenden binnen fünf Tagen nach Antragsstellung eingeleitet.
(2) Eine Debatte über einen Antrag dauert fünf Tage. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann sie einmal um weitere fünf Tage verlängert werden. Eine weitere Verlängerung der Debatte ist nur durch Mehrheitsbeschluss des Bundesrates möglich.
(3) Unverzüglich nach Ablauf des Zeitraumes beendet Vorsitzende die Debatte und leitet die Abstimmung über den Beschlussantrag ein.

§7 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.


Variante 2:

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov


Zitat:

Geschäftsordnung des Bundesrates

§1 - Mitglieder
Die Mitglieder des Bundesrates (Savezno veće) sind die nach den Prinzipien der Verfassung Severaniens gewählten Staatsoberhäupter der Teilrepubliken.

§2 - Vorsitz
(1) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bundesrates, vertritt diesen nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Vorsitzender des Bundesrates ist eines seiner Mitglieder nach mehrheitlicher Wahl.
(3) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten zwei Monaten, jeweils zum Monatsersten. (gestrichen)
(4) Die Reihenfolge der Rotation richtet sich nach dem Alphabet. (gestrichen)
(5) Hat eine Republik kein Mitglied im Bundesrat, wird die Republik in der Rotation übersprungen. (gestrichen)
(6) Ist der Vorsitzende länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz nach Absatz (2).


§3 - Rederecht
(1) Rederecht im Bundesrat haben
1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
(2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.

§4 - Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen grundsätzlich fünf Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Bundesrates.

§5 - Anträge
(1) Anträge werden beim Vorsitzenden des Bundesrates gestellt.
(2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Bundesrates, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.

§6 - Debatten
(1) Debatten über Anträge werden vom Vorsitzenden binnen fünf Tagen nach Antragsstellung eingeleitet.
(2) Eine Debatte über einen Antrag dauert fünf Tage. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann sie einmal um weitere fünf Tage verlängert werden. Eine weitere Verlängerung der Debatte ist nur durch Mehrheitsbeschluss des Bundesrates möglich.
(3) Unverzüglich nach Ablauf des Zeitraumes beendet Vorsitzende die Debatte und leitet die Abstimmung über den Beschlussantrag ein.

§7 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.



Geschrieben von Jano Kovač am 03.01.2014 um 15:24:

 

Als Antragssteller nehme ich das erste Wort in Anspruch. Ich halte es für sinnvoll, die Rotation zu verlängern, sodass jede Republik einmal drankommt regulär im Jahr, sodass man weiß 1. Quartal Aressinien, 2. Kaysteran, 3. Pelagonien, 4. Vesteran.

Oder die Rotation abschaffen und stattdessen Mehrheitswahl auf eine bestimmte Anzahl von Monaten, da ich die aktuelle Variante für nicht praktikabel halte.

Ich bitte um Meinungen.



Geschrieben von Herta Markiević am 03.01.2014 um 17:15:

 

Ich bin in jedem Fall dafür, die Rotation beizubehalten. Mit einer Verlängerung der Amtszeiten kann ich mich durchaus anfreunden.



Geschrieben von Jano Kovač am 06.01.2014 um 20:06:

 

Ich muss sagen mittlerweile halte ich die Rotationen für sehr unsinnig. Wir sind eine severanische Bundesrepublik und aus praktischen Gründen hat es sich nicht als günstig erwiesen zu rotieren.

Der Hauptprogrund ist der, dass es verhindert, dass sich die Macht sammelt und gleichzeitig eine optimale ausgewogene Vertretung gewährleistet ist.

Wenn man die Rotation unbedingt aufrecht erhalten möchte, muss man einen Stellvertreter-Posten einführen, der fließend vertritt.



Geschrieben von Herta Markiević am 06.01.2014 um 23:15:

 

Wieso, die Stellvertreterregel gibt es doch bereits? Und eben deshalb ist auch eine kontinuierliche Sitzungsleitung gewährleistet. Die Rotation ist gerecht, weil sie alle Republiken gleichermaßen berücksichtigt und die Präsidentschaft nicht zur parteipolitischen Machtspielchen verkommen lässt.



Geschrieben von Jano Kovač am 07.01.2014 um 01:10:

 

Nach 7 Tagen wird weiterrotiert und wertvolle Tage gehen verloren, da wäre mir lieber, dass der oder diejniege die potenziell als nächstes dran ist per se Stellvertreter ist.

Wir müssen uns schon gewahr werden, dass wir in der Vergangenheit massive Probleme mit der Sitzungsleitung hatten.



Geschrieben von Herta Markiević am 07.01.2014 um 07:10:

 

Sieben Tage finde ich durchaus vertretbar. Aber von mir aus kann diese Frist auch verkürzt werden.



Geschrieben von Herta Markiević am 31.03.2014 um 19:04:

 

Herr Kovač?


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