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----- [Debatte] Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüss (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1735)


Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 15.11.2015 um 18:26:

 

Poštovani Kolege,

Beim MSG gibt es meiner Meinung nach auch viel zu restriktive Absätze welche ich mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbaren kann, deshalb bringe ich folgende Änderung zur Debatte

Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 2 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 3 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 15.11.2015 um 22:10:

 

Ich würde das Gesetz grundsätzlich so lassen, allerdings § 3 ändern:

§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 1 würde ich umbenennen in

§ 1 – Zweck



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 15.11.2015 um 22:25:

 

Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt


§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Der angepasste Entwurf.



Geschrieben von Edin Handanović am 16.11.2015 um 21:53:

 

Ich meinte, dass wir das bisherige Gesetz so lassen, aber den Schutz begrenzen auf Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Diese sollten vor Gewalt etc. geschützt werden.

Zitat:
Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt.

§ 2
§ 3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
(1) Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.
(2) Abs. 1 ist erfüllt, wenn das Medien- oder Internetangebot erst nach 20 Uhr oder nach einem Altersnachweis zugänglich ist.


§ 3
Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 21.11.2015 um 19:23:

 

Wie ist die Meinung zu meinem Vorschag?

Zitat:
Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt.

§ 2
§ 3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
(1) Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.
(2) Abs. 1 ist erfüllt, wenn das Medien- oder Internetangebot erst nach 20 Uhr oder nach einem Altersnachweis zugänglich ist.


§ 3
Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 21.11.2015 um 19:28:

 

*so* Sorry hab das verpennt *so*
Ich kann mich mit ihrem Vorschlag leider nicht anfreunden, da mir das Gesetz damit immer noch zu restriktiv wäre.



Geschrieben von Edin Handanović am 25.11.2015 um 16:56:

 

Welcher Entwurf soll zur Abstimmung?



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 25.11.2015 um 17:41:

 

Der zweite von mir. Hier wird auf beide Einwände Rücksicht genommen.



Geschrieben von Edin Handanović am 28.11.2015 um 10:32:

 

Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt


§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


Die Abstimmung hat begonnen.


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