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----- [Debatte] Feiertagsgesetz (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1736)


Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 15.11.2015 um 18:54:

  Feiertagsgesetz

Poštovani Kolege,

Im Sinne der Gleichberechtigung aller in Severanien und Aressinien lebenden Völker und eines fehlenden Feiertagsgesetzes bringe ich folgenden Vorschlag des Herren Selimović erneut zur Debatte ein.
Berücksichtigt wurden die wichtigsten religiösen Feiertage aller Volksgruppen und die wichtigsten Staatsfeiertage.
Ich denke alles in allem ist dieses Gesetz in dieser Form passend.

Zitat:
Feiertagsgesetz

§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.

§ 2 - Feiertage
Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - orthodoxes Weihnachten
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik
- 09.09. - Tag des Bundes
- 24.12. - katholisches Weihnachten
- Ramazanski Bajram* (beweglich)
- Kurban Bajram* (beweglich)

(*) Das Datum dieser Feiertage ergibt sich aus dem islamischen Kalender.

§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 15.11.2015 um 22:02:

  RE: Feiertagsgesetz

Ich begrüße den Entwurf, habe einen Änderungsvorschlag:

Zitat:
Feiertagsgesetz

§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.

§ 2 - Feiertage
(1) Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - orthodoxes Weihnachten
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik
- 09.09. - Tag des Bundes
- 25.12. - katholisches Weihnachten
- Ramazanski Bajram (beweglich)
- Kurban Bajram (beweglich)
(2) Das Datum der beweglichen Feiertage ergibt sich aus dem islamischen Kalender.
(3) Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen hat jeder Bürger das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion.

§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 15.11.2015 um 22:11:

 

Der Änderungsvorschlage ergibt Sinn.
Von meiner Seite gibt es keine Einwände.
Wollen wir warten bis sich noch jemand äußert oder die Abstimmung einleiten?



Geschrieben von Edin Handanović am 16.11.2015 um 21:57:

 

Wir können gerne noch bis Mittwoch warten und dann abstimmen.



Geschrieben von Edin Handanović am 21.11.2015 um 19:21:

 

Meinetwegen können wir nun darüber abstimmen. :)



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 21.11.2015 um 19:29:

 

Passiert in Kürze.



Geschrieben von Edin Handanović am 25.11.2015 um 16:51:

 

Die Abstimmung hat begonnen.


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