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Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 09.04.2016 um 15:11:

  Persona non Grata Gesetz

Dragi Građani,

Ich bringe folgendes Gesetz zur Aussprache. Ich lege die Frist zur Äußerung vorerst auf 4 Tage, bis zum Mittwoch den 13. April 2016, fest. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.

Zitat:
Persona non Grata Gesetz

§1 - Vorwort

(1) Dieses Gesetz dient dazu um Personen das Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien innerhalb Severaniens zu untersagen
(2) Personen welche in Aressinien zur Persona non Grata erklärt wurden, dürfen ungehindert in die restlichen Teilrepubliken Severaniens reisen
(3) Das Volk Aressiniens ist mit jenem Gesetz nicht bestrebt die Einheit Severaniens in Gefahr zu bringen
(4) Die Regierung Aressiniens nimmt mit diesem Gesetz das Recht auf Selbstverwaltung innerhalb der sozialistischen Bundesrepublik Severanien wahr

§2 - Zweck
(1) Durch dieses Gesetz kann der Predsjednik Aresinije bestimmte Personen zur Persona non Grata (unerwünschte Person) erklären.
(2) Personen können aus folgenden Gründen zur Persona non Grata erklärt werden:
- Wenn sie eine Gefahr für Recht und Ordnung darstellen
- Wenn sie gegen die Regierung Severaniens und/oder Aressiniens hetzen und zum Umsturz aufrufen
- Wenn sie in anderen Ländern vorbestraft sind und die Gefahr besteht dass sie in Aressinien eine Straftat begehen
- Wenn sie vor einer Haftstrafe und/oder einem Gerichtsverfahren fliehen
(3) Der Predsjednik kann jede Person welche zur Persona non Grata erklärt wurde begnadigen und ihnen das ungehinderte Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien wieder ermöglichen

§3 - Verstöße
(1) Bei Missachtung des PnG Statuses und illegalem Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren welche vom Predsjednik ausgesprochen wird
(2) Ausländische Staatsbürger und/oder Personen mit besonderem Status haben das Recht in ihr Ursprungsland zurückgebracht zu werden
(3) Schwerkranke Personen welche sich trotz des PnG Statuses illegal in Aressinien aufhalten, haben das Recht auf einen Krankenhausaufenthalt bis sie wieder im Stande sind ihre gesetzesmäßige Haftstrafe anzutreten

§4 - Zuständigkeit
(1) Die Ernennung zur Persona non Grata obliegt dem Predsjednik
(2) Die Begnadigung von Personen obliegt dem Predsjednik
(3) Die Zuständigkeit zur Überprüfung von Personen auf ihren Status obliegt der Polizei im Auftrag des Predsjednik
(4) Die Inhaftierung bei Verstößen gegen dieses Gesetz obliegt der Polizei, nach vorheriger Aussprache einer Strafe durch den Predsjednik, im Auftrag des Predsjednik

§5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt durch die Annahme durch die Narodna Skupština Republike Aresinije in Kraft



Geschrieben von Haris Lagumdžija am 09.04.2016 um 15:24:

 

Dragi Građani,

ich habe mir erlaubt einige Kommata und Punkte einzusetzen und das ein oder andere ein wenig umzuformulieren. Zum Bsp. habe ich aus der Teilrepublik Aressinien die Republik Aressinien gemacht.

Des Weiteren doppeln sich gewisse Punkte unter Zweck und Zuständigkeit, wo ich mich frage, ob dies notwendig ist.

Zitat:

§1 - Vorwort
(1) Dieses Gesetz dient dazu Personen das Betreten des Territoriums der Republik Aressinien innerhalb Severaniens zu untersagen.
(2) Personen, die in Aressinien zur Persona non Grata erklärt wurden, dürfen ungehindert in die restlichen Teilrepubliken Severaniens reisen.
(3) Das Volk Aressiniens ist mit jenem Gesetz nicht bestrebt die Einheit Severaniens in Gefahr zu bringen.
(4) Die Regierung Aressiniens nimmt mit diesem Gesetz das Recht auf Selbstverwaltung innerhalb der sozialistischen Bundesrepublik Severanien wahr.

§2 - Zweck
(1) Durch dieses Gesetz kann der Predsjednik Aresinije bestimmte Personen zur Persona non Grata (unerwünschte Person) erklären.
(2) Personen können aus folgenden Gründen zur Persona non Grata erklärt werden:
- Wenn sie eine Gefahr für Recht und Ordnung darstellen.
- Wenn sie gegen die Regierung Severaniens und/oder einer ihrer Republiken hetzen und zum Umsturz aufrufen.
- Wenn sie in anderen Ländern vorbestraft sind und die Gefahr besteht, dass sie in Aressinien eine Straftat begehen.
- Wenn sie vor einer Haftstrafe und/oder einem Gerichtsverfahren fliehen.
(3) Der Predsjednik kann jede Person, die zur Persona non Grata erklärt wurde begnadigen und ihr das ungehinderte Betreten des Territoriums der Republik Aressinien wieder ermöglichen.

§3 - Verstöße
(1) Bei Missachtung des PnG Status und illegalem Betreten des Territoriums der Republik Aressinien droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren, die vom Predsjednik ausgesprochen wird.
(2) Ausländische Staatsbürger und/oder Personen mit besonderem Status haben das Recht in ihr Ursprungsland zurückgebracht zu werden.
(3) Schwerkranke Personen, die sich trotz des PnG Status illegal in Aressinien aufhalten, haben das Recht auf einen Krankenhausaufenthalt bis sie wieder im Stande sind ihre gesetzesmäßige Haftstrafe anzutreten.

§4 - Zuständigkeit
(1) Die Ernennung zur Persona non Grata obliegt dem Predsjednik.
(2) Die Begnadigung von Personen obliegt dem Predsjednik.
(3) Die Zuständigkeit zur Überprüfung von Personen auf ihren Status obliegt der Polizei im Auftrag des Predsjednik.
(4) Die Inhaftierung bei Verstößen gegen dieses Gesetz obliegt der Polizei, nach vorheriger Aussprache einer Strafe durch den Predsjednik, im Auftrag des Predsjednik.

§5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt durch die Annahme durch die Narodna Skupština Republike Aresinije in Kraft.




Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 09.04.2016 um 15:32:

 

Poštovani Kolega,

Ich wollte mit den doppelten Punkten nochmal kurz zusammenfassen wer für was zuständig ist, aber die doppelten Punkte können natürlich weggelassen werden.



Geschrieben von Edin Handanović am 10.04.2016 um 14:10:

 

In Übereinstimmung mit den bei uns üblichen Fristen (z.B. Wahlen alle vier Monate und dem Strafgesetzbuch Severanien schlage ich vor, dass wir für die Strafandrohung "Monate" statt "Jahre" verwenden.

Ich finde, dass 15 Jahre/Monate viel zu hart sind - so eine Strafe erwartet sonst Mörder. Zudem gehören Sätze wie "Dieses Gesetz dient dazu Personen" eher unter "Zweck".



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 10.04.2016 um 14:13:

 

Gut, eine Strafe von 60 Monaten würde reichen.



Geschrieben von Edin Handanović am 10.04.2016 um 14:23:

 

Vorschlag:

Zitat:
Persona-non-Grata-Gesetz

§1 - Zweck
(1) Dieses Gesetz dient dazu, Personen das Betreten des Territoriums der Republik Aressinien innerhalb Severaniens zu untersagen.
(2) Die Republik Aressiniens nimmt mit diesem Gesetz das Recht auf Selbstverwaltung innerhalb der sozialistischen Bundesrepublik Severanien wahr.
(3) Das Volk Aressiniens ist mit jenem Gesetz nicht bestrebt, die Einheit Severaniens in Gefahr zu bringen.

§2 - Persona non Grata
(1) Der Predsjednik Aresinije kann aus folgenden Gründen bestimmte Personen zur Persona non Grata (unerwünschte Person) erklären:
1. Wenn sie eine Gefahr für Recht und Ordnung darstellen.
2. Wenn sie gegen die Regierung Severaniens oder einer ihrer Republiken hetzen und zum Umsturz aufrufen.
3. Wenn sie in anderen Ländern vorbestraft sind und die Gefahr besteht, dass sie in Aressinien eine Straftat begehen.
4. Wenn sie vor einer Haftstrafe oder einem Gerichtsverfahren fliehen.
(2) Der Predsjednik kann jede Person, die zur Persona non Grata erklärt wurde, begnadigen und ihr das ungehinderte Betreten des Territoriums der Republik Aressinien wieder ermöglichen.
(3) Personen, die in Aressinien zur Persona non Grata erklärt wurden, dürfen ungehindert in die restlichen Teilrepubliken Severaniens reisen.

§3 - Verstöße
(1) Bei Missachtung des PnG Status und illegalem Betreten des Territoriums der Republik Aressinien droht eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.
(2) Ausländische Staatsbürger sowie Personen mit besonderem Status haben das Recht, in ihr Ursprungsland zurückgebracht zu werden.
(3) Schwerkranke Personen, die sich trotz des PnG-Status illegal in Aressinien aufhalten, haben das Recht auf einen Krankenhausaufenthalt, bis sie wieder im Stande sind ihre Haftstrafe anzutreten.

§4 - Zuständigkeit
(1) Die Ernennung zur Persona non Grata obliegt dem Predsjednik.
(2) Die Begnadigung von Personen obliegt dem Predsjednik.
(3) Die Zuständigkeit zur Überprüfung von Personen auf ihren Status sowie die Inhaftierung bei Verstößen gegen dieses Gesetz obliegt der Polizei im Auftrag des Predsjednik.

§5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt durch die Annahme durch die Narodna Skupština Republike Aresinije in Kraft.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 10.04.2016 um 14:27:

 

Gefällt mir bis auf die Sechs Monate. 18 Monate hielte ich für angemessener, immerhin ist das ein seriöser Verstoß.



Geschrieben von Edin Handanović am 10.04.2016 um 14:32:

 

Mit "Monate" meine ich simoff Jahre, weil wir zB. auch für vier Monate (also 4 Jahre im RL) wählen.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 10.04.2016 um 14:33:

 

*so*Achso ^^*so*
Okay, dann könnten wir die Abstimmung doch einleiten oder?



Geschrieben von Edin Handanović am 10.04.2016 um 14:35:

 

Einen Tag können wir ruhig noch warten, vielleicht hat Genosse Lagumdžija noch eine Anmerkung.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 10.04.2016 um 14:38:

 

Daumen hoch!



Geschrieben von Slobodan Tesla am 10.04.2016 um 15:09:

 

Welchen Zweck soll dieses Gesetz erfüllen?



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 14.04.2016 um 21:56:

 

Die Abstimmung wurde eingeleitet.


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