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----- [Debatte] Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1876)


Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 03.10.2016 um 20:13:

  Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge

Poštovani Kolege,

Zur Debatte steht folgendes Gesetz.
Ich lege die Frist zur Äußerung auf 4 Tage, bis zum Freitag den 7. Oktober 2016, fest. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.

Zitat:
Zakon o upotrebi aresinjske Zastave
Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge

§1 - Die aressinische Flagge
Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen:
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Savjet Građana.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt.

§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der aressinischen Flagge ist am Tag der Republik (20.07.) vorgeschrieben.

§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 9 Monaten geahndet werden.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft.
(2) §4 Abs. 5 und 7 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Aressinien keine Anwendung mehr.



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:02:

 

Ich halte es für ein schlechtes Zeichen, wenn wir einen Wettbewerb veranstalten, wessen Flagge höher weht. Und eine Freiheitsstrafe von bis zu 9 Monaten ist völlig absurd.

Die Flagge Aressiniens sollte gleichwertig mit der severanischen Flagge gehisst werden.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 03.10.2016 um 21:05:

 

Zitat:
Original von Edin Handanović
Ich halte es für ein schlechtes Zeichen, wenn wir einen Wettbewerb veranstalten, wessen Flagge höher weht.

Die Passage stammt aus dem entsprechenden Bundesgesetz. ;)



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:23:

 

Schon klar. Nur sollte es nicht verboten sein, dass die severanische Flagge zusammen mit der Flagge Aressiniens gezeigt wird oder auch höher weht. Insofern halte ich die Formulierung in diesem Entwurf für ungeeignet.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 03.10.2016 um 21:25:

 

Gemäß severanischem Gesetz ist es auch verboten dass irgendeine Flagge höher als die severanische gehisst wird wenn sie zusammen mit einer anderen gehisst wird, deshalb sehe ich das Problem in der Passage nicht.



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:32:

 

Aressinien ist Teil eines Bundes. Daher sollten für die severanische Flagge andere Maßstäbe gelten.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 03.10.2016 um 21:35:

 

Das ist aber nicht Sinn und Zweck von Gleichberechtigung, Genosse.
In Kajsteran wurde dieses Gesetz, welches hier zur Debatte steht, in einer etwas anderen Form kompromisslos angenommen.



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:42:

  RE: Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge

Änderungsvorschläge:

Zitat:
Zakon o upotrebi aresinjske Zastave
Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge

§1 - Die aressinische Flagge
Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen:
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, insbesondere bei Staatsbesuchen oder Besuchen der Präsidenten des Bundes oder der Republiken.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt.

§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Außer der Flagge Severaniens darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge.

§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist untersagt und wird mit Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

§5 - Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 03.10.2016 um 21:44:

 

Keine Einwände meinerseits, Genosse.
Jedoch würde ich mir wünschen wenn Sie die Aufhebung von Absatz 5 des 4. Paragraphen beibehalten. Wieso sollen die Bürger wie Soldaten ihre Kappen runternehmen wenn jemand die Flagge hisst?



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:46:

 

Sehr schön. Daumen hoch!



Geschrieben von Edin Handanović am 03.10.2016 um 21:48:

 

Zitat:
Original von Dr. Nuraga Ahmetšpahić
Jedoch würde ich mir wünschen wenn Sie die Aufhebung von Absatz 5 des 4. Paragraphen beibehalten. Wieso sollen die Bürger wie Soldaten ihre Kappen runternehmen wenn jemand die Flagge hisst?

Dann sollten wir einfach das Bundesgesetz ändern.



Geschrieben von Dr. Nuraga Ahmetšpahić am 03.10.2016 um 21:51:

 

Stimmt. Ich werde zeitnah einen Entwurf erarbeiten und ihn in den Bundesrat einbringen.


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