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----- [Debatte] Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1876)
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Zakon o upotrebi aresinjske Zastave Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge §1 - Die aressinische Flagge Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar. §2 - Beflaggung von Gebäuden (1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen: a) an allen Nationalfeiertagen b) an Wahltagen (2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Savjet Građana. (3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet. (4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt. §3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen (1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben. (2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge. (3) Die alleinige Beflaggung mit der aressinischen Flagge ist am Tag der Republik (20.07.) vorgeschrieben. §4 - Zerstörung der Flagge Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 9 Monaten geahndet werden. §5 - Schlussbestimmungen (1) Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft. (2) §4 Abs. 5 und 7 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Aressinien keine Anwendung mehr. |
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Original von Edin Handanović Ich halte es für ein schlechtes Zeichen, wenn wir einen Wettbewerb veranstalten, wessen Flagge höher weht. |
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Zakon o upotrebi aresinjske Zastave Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge §1 - Die aressinische Flagge Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar. §2 - Beflaggung von Gebäuden (1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen: a) an allen Nationalfeiertagen b) an Wahltagen (2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, insbesondere bei Staatsbesuchen oder Besuchen der Präsidenten des Bundes oder der Republiken. (3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet. (4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt. §3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen (1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben. (2) Außer der Flagge Severaniens darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge. §4 - Zerstörung der Flagge Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist untersagt und wird mit Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen bestraft. §5 - Schlussbestimmungen Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft. |
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Original von Dr. Nuraga Ahmetšpahić Jedoch würde ich mir wünschen wenn Sie die Aufhebung von Absatz 5 des 4. Paragraphen beibehalten. Wieso sollen die Bürger wie Soldaten ihre Kappen runternehmen wenn jemand die Flagge hisst? |
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