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Geschrieben von Boris Stanković am 28.10.2016 um 17:32:
Geschäftsordnung
Zur Debatte steht der Antrag des Angeordneten Stanković:
Zitat: |
Geschäftsordnung der Bundesversammlung
§ 1 - Präsident der Bundesversammlung
(1) Der Präsident der Bundesversammlung führt ihre Geschäfte, vertritt sie nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
(3) Bis zur Wahl eines Präsidenten verständigen sich die Mitglieder der Bundesversammlung auf ein erfahrenes Mitglied aus ihren Reihen, welches die Geschäfte des Hauses führt und die Aufgabe hat, die Wahl des Präsidenten der Bundesversammlung einzuleiten.
§ 2 - Rederecht
(1) Rederecht im Bundesrat haben
1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
(2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.
§ 3 - Anträge
(1) Anträge werden beim Präsidenten der Bundesversammlung gestellt.
(2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.
(3) Auf Antrag eröffnet der Präsident der Bundesversammlung eine Debatte.
(4) Wird innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung keine Debatte beantragt, wird die Abstimmung eröffnet.
§ 4 - Debatten
(1) Debatten werden vom Präsidenten der Bundesversammlung auf Antrag eröffnet.
(2) Eine Debatte soll grundsätzlich fünf Tage dauern. Ihre Dauer richtet sich im Einzelfall nach dem Diskussionsbedarf der Mitglieder der Bundesversammlung.
(3) Besteht kein Diskussionsbedarf, kann der Präsident der Bundesversammlung die Debatte vorzeitig beenden.
§ 5 - Abstimmungen
(1) Die gemeinsamen Abstimmungen beider Kammern der Bundesversammlung laufen grundsätzlich fünf Tage.
(2) Die erforderlichen Mehrheiten werden getrennt nach Kammer ermittelt.
(3) Sofern die Verfassung und die Gesetze Severaniens nichts anderes vorsehen, ist ein Antrag angenommmen, wenn er in beiden Kammern jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.
(4) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
§ 6 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft. |
Geschrieben von Edin Handanović am 28.10.2016 um 17:56:
Einverstanden.
Geschrieben von Milanče Bregović am 28.10.2016 um 18:42:
Ich fordere dass jeder 3. Präsident des Bundesrates Anhänger des vesteranischen Volkes sein muss!
Geschrieben von Boris Stanković am 28.10.2016 um 18:48:
Mit welcher Begründung?
Geschrieben von Milanče Bregović am 28.10.2016 um 18:50:
Dem größten Volk, welches autochthon in jeder Republik ist, steht das zu!
Geschrieben von Boris Stanković am 28.10.2016 um 19:00:
Der fähigste Kandidat soll das Parlament leiten, unabhängig von seiner Volkszugehörigkeit. Wollen Sie im Ernstfall die Handlungsfähigkeit des Parlaments auf's Spiel setzen, wenn sich kein Kandidat vesteranischer Nationalität fände?
Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 28.10.2016 um 19:02:
Bregović, Sie Clown!
Lacht, bekommt einen Hustenanfall und zündet sich anschließend eine Zigarette an.
Ich fordere, dass der Präsident unter Anerkennung der pelagonisch-vesteranischen Bevölkerungsmehrheit ausschließlich kyrillisch spricht!
Geschrieben von Milanče Bregović am 28.10.2016 um 19:25:
Wollen Sie das vesteranische Volk der Unfähigkeit bezichtigen, Herr Stanković?
Нема проблема, Колега Tрајанов.
Geschrieben von Boris Stanković am 28.10.2016 um 21:04:
Selbstverständlich nicht. Ein vesteranischer Kandidat sollte jedoch wegen seiner Fähigkeiten nicht nicht wegen seiner Volkszugehörigkeit gewählt werden.
Geschrieben von Milanče Bregović am 29.10.2016 um 13:04:
Es steht den Vesteranen zu! Nachdem das Land geteilt wurde und den Vesteranen Grenzen aufgezwungen wurden will man ihnen nicht einmal das Recht anerkennen dass jeder 3. Präsident der Skupština ein Vesterane sein muss.
Ich frage mich wie viel Vesteran überhaupt in ihnen steckt, Herr Stanković, ein echter Vesterane kämpft für sein Volk.
Geschrieben von Boris Stanković am 29.10.2016 um 15:29:
Und wieso fordern Sie nicht eine ähnliche Regelung für die anderen Völker? Sind die Vesteranen neuerdings eine bedrohte Volksgruppe, sodass es einer Sonderregelung bedarf?
Gibt es ansonsten auch ernst gemeinte Kommentare zur Geschäftsordnung oder können wir zur Abstimmung kommen?
Geschrieben von Milanče Bregović am 29.10.2016 um 18:05:
Die anderen Völker sollen froh sein dass sie existieren dürfen nachdem sie die vesteranen assimiliert und zu ihresgleichen gemacht haben! Vesteranen sind von Kaysteran über Aressinien bis zur pelagonischen Grenze autochthon und unterdrückt!
Dieses Land gehört den Vesteranen und niemand anderem! Es wird Zeit Vesteran zu rächen!
Geschrieben von Boris Stanković am 30.10.2016 um 11:26:
Ich denke, damit ist alles gesagt. Die Debatte ist beendet und die Abstimmung wird eingeleitet.
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