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Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 14.12.2016 um 21:45:

  Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

Folgender Antrag steht zur Diskussion:

Zitat:
Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

§ 1
§7 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 7 - Steuersätze
    Der Steuersatz beträgt
    1. für alle zu besteuernden Erwerbseinkünfte 25 %;
    2. für zu besteuernde Ertragseinkünfte,
    a) die einen Betrag von 5 Millionen Talir nicht überschreiten, 50 % und
    b) aller Ertragseinkünfte oberhalb dieses Betrages 75 %.


§ 2
§8 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 8 - Steuergutschriften
    (1) Der nach §7 ermittelte Steuerbetrag wird um eine Steuergutschrift reduziert.
    (2) Die Steuergutschrift beträgt:
    1. 18.000 Talir für Erwachsene und
    2. 6.000 Talir für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind.
    (3) Eine die Steuerschuld übersteigende Steuergutschrift wird ausgezahlt.


§3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 14.12.2016 um 22:02:

 

Werte Genossen und Kollegen,

der Änderungsvorschlag wird für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und insbesondere Familien mit geringem Einkommen besser stellen.

Derzeit sieht das Einkünftesteuergesetz Freibeträge vor. Hiervon profitieren allerdings nur Bürger, die auch Steuern zahlen. Wer wenig verdient, zahlt ggf. keine Steuern.

Bei Steuergutschriften haben Menschen mit geringerem Einkommen den Vorteil, dass sie Geld vom Staat erhalten, wenn sie zu wenig verdienen.

Beispiel mit 100'000 Ŧ Erwerbseinkünfte.

Bisherige Regelung:

100'000 - 100'000 Erwerbsfreibetrag = 0

Reform:

100'000 * 25% Steuersatz = 25'000
25'000 - 18'000 = 7'000 Steuerschuld

Steuerpflichtiger mit zwei Kindern:

25'000 - 30'000 = -5000 Auszahlung



Geschrieben von Slobodan Tesla am 20.12.2016 um 22:36:

 

Ich beantrage die Verlängerung dieser Debatte, da ich mich hierzu äußern will, jedoch noch weitere Vorbereitung benötige.



Geschrieben von Edin Handanović am 21.12.2016 um 22:14:

 

holt sich Kaffee



Geschrieben von Slobodan Tesla am 24.12.2016 um 11:46:

 

Ich bin skeptisch, da die Reform für bistimmte Einkommensgruppen eine Steuererhöhung bedeutet:

Damit krumme Zahlen herauskommen, bin ich in der folgenden Tabelle von Astordollar ausgegangen und habe mit dem offiziellen Kurs umgerechnet:

Einkommen mit oder ohne Kind ohne Kind ein Kind
Steuer bisher Steuersatz Steuer neu Steuersatz Steuer neu Steuersatz
A$ Ŧ Ŧ % Ŧ % Ŧ %
               
1,00 6,28 0,00   -17.998,43   -23.998,43  
5.000,00 31.414,10 0,00   -10.146,48   -16.146,48  
10.000,00 62.828,20 0,00   -2.292,95   -8.292,95  
15.000,00 94.242,30 0,00   5.560,58 5,90 -439,42  
20.000,00 125.656,40 6.414,10 5,10 13.414,10 10,68 7.414,10 5,90
25.000,00 157.070,50 14.267,63 9,08 21.267,63 13,54 15.267,63 9,72
30.000,00 188.484,60 22.121,15 11,74 29.121,15 15,45 23.121,15 12,27
35.000,00 219.898,70 29.974,68 13,63 36.974,68 16,81 30.974,68 14,09
40.000,00 251.312,80 37.828,20 15,05 44.828,20 17,84 38.828,20 15,45
45.000,00 282.726,90 45.681,73 16,16 52.681,73 18,63 46.681,73 16,51
50.000,00 314.141,00 53.535,25 17,04 60.535,25 19,27 54.535,25 17,36
55.000,00 345.555,10 61.388,78 17,77 68.388,78 19,79 62.388,78 18,05
60.000,00 376.969,20 69.242,30 18,37 76.242,30 20,23 70.242,30 18,63
65.000,00 408.383,30 77.095,83 18,88 84.095,83 20,59 78.095,83 19,12
70.000,00 439.797,40 84.949,35 19,32 91.949,35 20,91 85.949,35 19,54
75.000,00 471.211,50 92.802,88 19,69 99.802,88 21,18 93.802,88 19,91
80.000,00 502.625,60 100.656,40 20,03 107.656,40 21,42 101.656,40 20,23
85.000,00 534.039,70 108.509,93 20,32 115.509,93 21,63 109.509,93 20,51
90.000,00 565.453,80 116.363,45 20,58 123.363,45 21,82 117.363,45 20,76
95.000,00 596.867,90 124.216,98 20,81 131.216,98 21,98 125.216,98 20,98
100.000,00 628.282,00 132.070,50 21,02 139.070,50 22,14 133.070,50 21,18



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 12:30:

 

Danke für die Auflistung.

Diese belegt, dass sich für Steuerpflichtige mit einem Kind praktisch keine Änderung ergibt. Steuerpflichtige ohne Kinder würden mehr zahlen. Interessant wäre jetzt noch eine Spalte für Steuerpflichtige mit zwei Kindern. :)



Geschrieben von Slobodan Tesla am 24.12.2016 um 13:23:

 

Ich habe das mal in Google Docs dargestellt, das geht schneller:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1eENpJnYksLxGIg6y9eiXJt-B_6sjun3VweWIQA3nGm0/edit?usp=sharing



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 13:37:

 

Sehr schön. Applaus!

Jetzt sieht man auch die deutliche Entlastung von Geringverdienern mit Kindern.

Dass eine Entlastung fü Familien eine Erhöhrung an anderer Stelle bedeutet, wenn das ganze weitgehend aufkommendneutral sein soll, versteht sich von selbst. Die Mehrbelastung für Steuerpflichtige ohne Kinder ist aber sehr maßvoll.

Vorfahrt für Kinder!



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 13:39:

 

Insbesondere darf nicht übersehen werden, dass Steuerpflichtige ohne bzw. mit geringerem Einkommen nach der Reform Geld erhalten. Bislang sind sie lediglich Bittsteller bei Sozialbehörden.



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 13:54:

  RE: Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

Ergänzung:

Zitat:
Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

§ 1
§7 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 7 - Steuersätze
    Der Steuersatz beträgt
    1. für alle zu besteuernden Erwerbseinkünfte 25 %;
    2. für zu besteuernde Ertragseinkünfte,
    a) die einen Betrag von 5 Millionen Talir nicht überschreiten, 50 % und
    b) aller Ertragseinkünfte oberhalb dieses Betrages 75 %.


§ 2
§8 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 8 - Steuergutschriften
    (1) Der nach §7 ermittelte Steuerbetrag wird um eine Steuergutschrift reduziert.
    (2) Die Steuergutschrift beträgt:
    1. 18.000 Talir für Erwachsene und
    2. 6.000 Talir für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind.
    (3) Bei Eltern, die zusammen die elterliche Sorge für Kinder wahrnehmen, wird die
    Steuergutschrift für jedes Kind hälftig geteilt.
    (4) Eine die Steuerschuld übersteigende Steuergutschrift wird ausgezahlt.


§3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 13:59:

 

Alternativ wäre auch eien einheitliche Steuergutschrift von z.B. 12.000 Ŧ für jeden Bürger und jedes Kind vorstellbar.



Geschrieben von Boris Stanković am 24.12.2016 um 14:00:

 

Besser. Und die Möglichkeit geben, dass die Steuergutschrift der Kinder bei den Eltern angesetzt wird, wenn die Kinder keine eigenen Einkünfte haben.



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 14:10:

  RE: Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

Update

Zitat:
Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

§ 1
§7 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 7 - Steuersätze
    Der Steuersatz beträgt
    1. für alle zu besteuernden Erwerbseinkünfte 25 %;
    2. für zu besteuernde Ertragseinkünfte,
    a) die einen Betrag von 5 Millionen Talir nicht überschreiten, 50 % und
    b) aller Ertragseinkünfte oberhalb dieses Betrages 75 %.


§ 2
§8 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 8 - Steuergutschriften
    (1) Der nach §7 ermittelte Steuerbetrag wird um eine Steuergutschrift reduziert.
    (2) Die Steuergutschrift beträgt 12.000 Talir für jede steuerpflichtige Person. Die Steuergutschrift wird für Kinder ohne eigenen Einkünfte auf die sorgeberechtigte Person übertragen.
    (3) Bei Eltern, die zusammen die elterliche Sorge für Kinder ohne eigenen Einkünfte wahrnehmen, wird die Steuergutschrift für jedes Kind hälftig geteilt.
    (4) Eine die Steuerschuld übersteigende Steuergutschrift wird ausgezahlt.


§3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 24.12.2016 um 17:32:

 

Angepasst:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1eENpJnYksLxGIg6y9eiXJt-B_6sjun3VweWIQA3nGm0/edit?usp=sharing



Geschrieben von Edin Handanović am 24.12.2016 um 21:55:

 

Applaus!

Sehr schön.



Geschrieben von Edin Handanović am 07.01.2017 um 15:28:

 

Meinetwegen können wir nun abstimmen. ;)



Geschrieben von Edin Handanović am 27.01.2017 um 11:36:

 

Putzt seinen Schreibtisch.


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