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Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 11.02.2017 um 14:05:

  Aressinien

Auf Antrag des Präsidenten Severaniens eröffne ich eine Debatte zum Thema Aressinien. Das Wort hat Präsident Tesla!



Geschrieben von Slobodan Tesla am 11.02.2017 um 14:23:

 

Tesla tritt vor das Rednerpult. Er wirkt angespannt, aber entschlossen.

Meine lieben Landsleute,
Freunde und Genossen!
Werte Mitglieder dieses hohen Hauses.

Zu lange haben wir geschwiegen zu den Vorgängen in Aressinien. Dass dort einzelne Extremisten, die keine Unterstützung in der Bevölkerung haben, durch Drohung und Einschüchterung Dörfer in ihre Gewalt bringen und deren Bewohner terrorisieren, ist nicht weiter hinnehmbar. Gleichzeitig wende ich mich gegen die Gerüchte, in Aressinien seien Lager eröffnet worden, in denen Menschen gefangen oder gar gefoltert oder getötet werden. Diese Gerüchte sollen unsere Völker, die nun seit vielen Jahren friedlich zusammenleben, gegeneinander aufbringen.

Einzelne Stimmen, die eine religiöse oder nationale Eigenständigkeit fordern, wird es immer geben. In unserem freien Land hat jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Doch die Mehrheit ist anderer Meinung! Das Wohl von Vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen.

Ich verurteile den feigen Anschlag auf Präsident Ahmetšpahić und bete für seine Genesung. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Lasst uns aber auch dieses Attentat nicht zum Anlass nehmen, mit dem Finger auf andere Volksgruppen zu zeigen und sie kollektiv zu verurteilen.

Der Staat muss wieder voll handlungsfähig sein. Deshalb werde ich beantragen, Aressinien unter Verwaltung der Bundesversammlung zu stellen. Ich werde Verbände der Žandarmerija entsenden, die mit harter Hand in Kooperation und unter Leitung der aressinischen Polizei dem Treiben in Iskren und anderswo ein Ende machen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



Geschrieben von Edin Handanović am 11.02.2017 um 14:49:

 

Applaus!

Der Staat muss entschlossen gegen reaktionäre und antidemokratische Elemente vorgehen.

(Severanische Flagge)



Geschrieben von Boris Stanković am 11.02.2017 um 16:02:

 

Applaus! Kein Fußbreit den Faschisten!



Geschrieben von Milanče Bregović am 11.02.2017 um 17:01:

 

Ich verurteile diese antidemokratische Haltung unseres Präsidenten aufs schärfste! Anscheinend stimmt etwas in Aressinien nicht, sonst würde es dort nicht so zugehen. Wir sollten uns lieber bemühen auf die vesteranische Bevölkerung, der offensichtlich etwas nicht passt, einzugehen statt wieder den Muslimen den Hintern zu waschen. Die Vesteranen in Aressinien sind der Schlüssel zum Frieden in Aressinien.



Geschrieben von Ivo Lukić am 12.02.2017 um 12:50:

 

Mit Ihnen stimmt etwas nicht. Lassen Sie sich mal untersuchen!

Es ist mir unbegreiflich, wie dieser Strolch in unsere Legislative gewählt werden konnte. Alle Severanen müssen zusammenhalten gegen diesen Spalter.



Geschrieben von Boris Stanković am 12.02.2017 um 12:59:

 

Gemäß Republiksvertretungsgesetz ist es dem Bundesrat (jetzt der Bundesversammlung) nur möglich, einen Gouverneur einzusetzen, wenn der Republik seit 14 Tagen kein Staatsoberhaupt vorsteht.

So lange können wir nicht warten, liebe Genossen!

Das Chaos in Aressinien muss ein Ende haben und hierfür müssen wir das Gesetz ändern, um unverzüglich einen Gouverneur einzusetzen.



Geschrieben von Edin Handanović am 12.02.2017 um 14:52:

 

Völlig richtig. Gerade in Krisenzeiten muss es einen Verantwortlichen geben.

Zitat:
Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr seit wenigstens vierzehn Tagen kein Staatsoberhaupt vorsteht.



Geschrieben von Boris Stanković am 13.02.2017 um 21:06:

 

Ich stelle folgenden Antrag und bitte um unverzügliche Abstimmung:

Zitat:
Änderungsgesetz zum Republiksvertretungsgesetz

§1. Zweck
Dieses Gesetz dient der Schaffung einer effizienten Vertretungsregelung in den Republiken mit dem Ziel, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.

§1. Änderung von Paragraph 2
I. In Absatz 1 werden die Worte "seit wenigstens vierzehn Tagen" gestrichen.
II. Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik."
III. Neu eingefügt wird Absatz 2b: "Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wählt der Bundesrat mit einfacher Mehrheit den Gouverneur."
IV. In Absatz 3 wird "Bundesrat" durch "Präsident Severaniens" ersetzt.

§2. Änderung von Paragraph 4
In Absatz 2 wird "Bundesrat" durch "Bundesversammlung" und "einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen" durch "qualifizierter Mehrheit" ersetzt.

§3. Inkrafttreten
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 14.02.2017. g. in Kraft.



Geschrieben von Edin Handanović am 13.02.2017 um 22:34:

 

Sehr gut.

Applaus!


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