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--- Abstimmung ¦ Änderungsgesetz zum Republiksvertretungsgesetz (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=1912)
| Zitat: |
| Änderungsgesetz zum Republiksvertretungsgesetz §1. Zweck Dieses Gesetz dient der Schaffung einer effizienten Vertretungsregelung in den Republiken mit dem Ziel, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. §1. Änderung von Paragraph 2 I. In Absatz 1 werden die Worte "seit wenigstens vierzehn Tagen" gestrichen. II. Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik." III. Neu eingefügt wird Absatz 2b: "Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wählt der Bundesrat mit einfacher Mehrheit den Gouverneur." IV. In Absatz 3 wird "Bundesrat" durch "Präsident Severaniens" ersetzt. §2. Änderung von Paragraph 4 In Absatz 2 wird "Bundesrat" durch "Bundesversammlung" und "einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen" durch "qualifizierter Mehrheit" ersetzt. §3. Inkrafttreten Das Gesetz tritt rückwirkend zum 14.02.2017. g. in Kraft. |
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