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Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 13:49:

  Auflösung der Skupstina

Ich löse hiermit die Federativna skupština nach Art. 40 auf, da ihre gegenwärtige Zusammensetzung nicht der in Art. 26 der Verfassung festgeschriebenen Mindestanzahl von fünf Mitgliedern entspricht.

Die Wahlleitung übernimmt General-major Nikola Jeremic.



Geschrieben von Boris Pantelic am 20.04.2008 um 16:11:

 

Eine unglaubliche Frechheit.
Wird jetzt solange gewählt bis das Ergebnis passt? *Augenrollen*



Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 16:37:

 

Es ist eher eine unglaubliche Frechheit, was Ihr Genosse Ristic so leistet und was Ihre Partei macht, um die Autorität des Präsidenten zu untergraben.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 20.04.2008 um 17:42:

 

Das beantragte Amtsenthebungsverfahren läuft und ist schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass das Amtsenthebungsverfahren Vorrang hat, sobald eine Abstimmung darüber stattfand und eine Mehrheit für eine Einleitung des Verfahrens gestimmt hat.

Sie sind eine Unverschämtheit, Herr Juric.



Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 17:48:

 

Sie sind aber ein Stümper.

Es wurde bisher kein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet und ein Amtsenthebungsverfahren kann nur vom Vrhovni sud auf Antrag der Skupstina, durchgeführt werden.

Ich dachte Sie wären mit der Verfassung bewandert.



Geschrieben von Laza Saulic am 20.04.2008 um 18:13:

 

Das ist natürlich ziemlich ärgerlich. Es führt wohl allerdings kein Weg daran vorbei.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 20.04.2008 um 18:21:

 

Zitat:
Original von Petro Juric
Sie sind aber ein Stümper.

Es wurde bisher kein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet und ein Amtsenthebungsverfahren kann nur vom Vrhovni sud auf Antrag der Skupstina, durchgeführt werden.

Ich dachte Sie wären mit der Verfassung bewandert.


Das ist ganz richtig.

Die Antragsstellung leitet aber das Verfahren schwebend unwirksam ein. Und sobald das Verfahren läuft, darf der Präsident die Skupstina nicht auflösen. Das würde ja bedeuten, wir hätten hier eine Diktatur, wenn der Präsident jederzeit die Skupstina auflösen könnte, wenn sie droht, ihn des Amtes zu entheben. Das ist auch relativ großzügig auszulegen.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 20.04.2008 um 18:24:

 

Damit wird der Präsident nicht durchkommen. Das Amtsenthebungsverfahren verhindert eben eine Auflösung der Skupstina.

Dass Juric die Wahl nun von einem seiner reaktionären Militärs leiten lassen will, tut sein übrigens zur Sache.



Geschrieben von Laza Saulic am 20.04.2008 um 18:26:

 

Als er die Wahl das letzte mal von einem der Jedinstvo nahe stehendem hat leiten lassen, hat man es ihm als Dummheit ausgelegt. Nur folgerichtig, dass er das nun nicht tut.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 20.04.2008 um 18:27:

 

Er wird gar nichts tun, da ein Amtsenthebungsverfahren läuft und der Präsident die Skupstina nicht auflösen kann.



Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 18:29:

 

Zitat:
Original von Nebojša Ristić
Zitat:
Original von Petro Juric
Sie sind aber ein Stümper.

Es wurde bisher kein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet und ein Amtsenthebungsverfahren kann nur vom Vrhovni sud auf Antrag der Skupstina, durchgeführt werden.

Ich dachte Sie wären mit der Verfassung bewandert.


Das ist ganz richtig.

Die Antragsstellung leitet aber das Verfahren schwebend unwirksam ein. Und sobald das Verfahren läuft, darf der Präsident die Skupstina nicht auflösen. Das würde ja bedeuten, wir hätten hier eine Diktatur, wenn der Präsident jederzeit die Skupstina auflösen könnte, wenn sie droht, ihn des Amtes zu entheben. Das ist auch relativ großzügig auszulegen.


Das Verfahren läuft aber nicht, wie Sie schon gesagt haben. Also ist die Auflösung rechtens.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 20.04.2008 um 18:30:

 

Das stimmt nicht.

Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist zur Zeit schwebend unwirksam. Wird dem Antrag zugestimmt, gilt der Tag der Antragstellung.



Geschrieben von Laza Saulic am 20.04.2008 um 18:33:

 

Wenn sie das Verfahren beantragt haben, dann kann es folglich nicht begonnen haben, bis über den Antrag entschieden wurde. Oder irre ich mich da?



Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 18:34:

 

Zitat:
Original von Nebojša Ristić
Das stimmt nicht.

Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist zur Zeit schwebend unwirksam. Wird dem Antrag zugestimmt, gilt der Tag der Antragstellung.


Verhettern Sie sich nicht. ;)



Geschrieben von Nebojša Ristić am 20.04.2008 um 18:39:

 

Es beginnt doch mit der Antragstellung. Es ist nur noch nicht eröffnet, bis die Skupstina dem zugestimmt hat - allerdings gilt diese Zustimmung rückwirkend bis zum Tag der Antragstellung.

Dies geht zum einen aus teleologischer Reduktion der Norm hervor. Es kann nicht Sinn und Zweck der Norm sein, dass ein Präsident die Skupstina auflöst, weil eine Abstimmung zum Thema "Amtsenthebungsverfahren" ansteht. Das wäre 1. demokratiefeindlich und 2. wäre dann die Möglichkeit, einen Präsidenten des Amtes zu entheben, de facto nicht mehr gegeben. Jeder Präsident könnte dann vor der Abstimmung die Skupstina auflösen. Und genau das ist ja nicht gewollt - deswegen gibt es ausdrücklich Normen, die sagen, wann ein Präsident die Skupstina nicht auflösen darf.

Darüber hinaus ist dann noch eine Analogie zum allgemeinen Zivilrecht zu schließen, die in solchen Fällen von einer schwebenden Unwirksamkeit redet, die durch eine Zustimmung aufgehoben werden kann. So wäre das Ganze von Anfang an wirksam.

Das muss hier so gesehen werden, die Begründung habe ich hier auch sachlich korrekt dargelegt.



Geschrieben von Laza Saulic am 20.04.2008 um 18:49:

 

Wie wirr...



Geschrieben von Nebojša Ristić am 20.04.2008 um 18:50:

 

Zitat:
Original von Petro Juric
Zitat:
Original von Nebojša Ristić
Das stimmt nicht.

Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist zur Zeit schwebend unwirksam. Wird dem Antrag zugestimmt, gilt der Tag der Antragstellung.


Verhettern Sie sich nicht. ;)


Keine Sorge. Aber es geht hier natürlich auch um eine gewisse intellektuelle Metaebene.



Geschrieben von Petro Juric am 20.04.2008 um 18:57:

 

Zitat:
Original von Laza Saulic
Wie wirr...


Ja, es ist halt Auslegungssache. Die Verfassung weißt schon große Lücken auf.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 20.04.2008 um 18:59:

 

Zitat:
Original von Petro Juric
Ja, es ist halt Auslegungssache.

Dann legen Sie bitte mal juristisch aus. Ich bin gespannt.



Geschrieben von Boris Pantelic am 23.04.2008 um 23:41:

 

In meiner Eigenschaft als kommissarischer Präsident wiederrufe ich hiermit die Anordnung zur Auflösung der Skupstina.


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