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Geschrieben von Nikola Mihajlov am 04.06.2008 um 13:22:

  Verfassungsfrage

Zitat:
(5) Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung des Bundesrates mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten eines gesamtstaatlichen Referendums erforderlich.


Wenn ich die demnächst bertehende Zusammensetzung des Bundesrates richtig rechne braucht man alle Stimmen des Bundesrates. Ist das Absicht? Caskar ist nunmal noch kein Teil Severaniens... und wird es hoffentlich auch nicht bei dieser desaströsen Aktivität.



Geschrieben von Nataša Jović am 04.06.2008 um 14:45:

  RE: Verfassungsfrage

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov
Wenn ich die demnächst bertehende Zusammensetzung des Bundesrates richtig rechne braucht man alle Stimmen des Bundesrates. Ist das Absicht? Caskar ist nunmal noch kein Teil Severaniens... und wird es hoffentlich auch nicht bei dieser desaströsen Aktivität.

Die Alternative wäre eine 2/3-Mehrheit, was bei drei Bundesräten lediglich einer einfachen Mehrheit enstpricht. Das ist schon gut so, wie es jetzt ist.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 04.06.2008 um 14:45:

 

In der Tat bin ich der Auffassung, dass keine Änderung der Verfassung mit zwei Republiken gegen eine möglich sein sollte. Im Fall von drei Republiken heißt das dann de facto Einstimmigkeit, das ist richtig.


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