Forum Severaniens (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/index.php)
- Politika (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/board.php?boardid=82)
--- Savezna skupština (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/board.php?boardid=88)
---- Savezno veće (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/board.php?boardid=51)
----- Anträge & Mitteilungen (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=483)


Geschrieben von Slobodan Tesla am 11.06.2008 um 20:28:

  Anträge & Mitteilungen

Ich beantrage die Fortsetzung der Debatte über den Austritt aus dem Rat der Nationen.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 12.06.2008 um 11:04:

 

Ich beantrage eine Debatte über folgenden Entwurf:

Zitat:
Republiksvertretungsgesetz (RepVertG)

§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch den Bundesrat Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

§2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr seit wenigstens vierzehn Tagen kein Staatsoberhaupt vorsteht.
(2) Der Bundesrat stellt diesen Zustand mit einfacher Mehrheit fest und beschließt
- die Übertragung der rechtsprechenden Gewalt an das Oberste Gericht Severaniens,
- die Berufung eines Gouverneurs zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik und
- die Wahrnehmung der gesetzgebenden Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger der Teilrepublik.
(3) Der Bundesrat hat Dienstaufsicht über Gouverneur.

§3 - Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Der Gouverneur schreibt in der Teilrepublik Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik aus.
(2) Solange kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, verlängert sich die Frist der Ausschreibung solange, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.
(3) Hat ein Einzelkandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt, schreibt der Gouverneur die Wahlen erneut aus.

§4 - Ende des Verfahrens zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Das Verfahren und das Amt des Gouverneurs endet ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik.
(2) Der Bundesrat kann das Verfahren jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen außerordentlich beenden und den Gouverneur abberufen.

§5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Nataša Jović am 12.06.2008 um 18:04:

 

Ich beantrage den Beschluss dieses Entwurfes:
Zitat:
Staatsreformgesetz

§ 1 – Aufhebung von Gesetzen
Folgende Bundesgesetze werden aufgehoben:
- Feiertagsgesetz (FeiertagsG)
- Geschäftsordnungsgesetz (GOG)
- Grundeinkommensgesetz (GrundeinkommensG)
- Nationalbankgesetz (NationalbankG)
- Schuldrechtsgesetz (SchuldRG)
- Steuererhebungsgesetz (SteuerG)
- Vergabegesetz (VergabeG)
- Wirtschaftsgrundlagengesetz
- Währungseinführungsgesetz

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 16.06.2008 um 21:15:

 

Hiermit beantrage ich, der Bundesrat möge seine Zustimmung zur Ernennung von Nebojsa Ristić zum Vorsitzenden Richter am Obersten Gericht gemäß Absatz 4 des achten Verfassungsartikels erteilen.



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 17.06.2008 um 02:05:

 

Zitat:
Staatsreformgesetz

§ 1 – Aufhebung von Gesetzen
Folgende Bundesgesetze werden aufgehoben:
- Feiertagsgesetz (FeiertagsG)
- Geschäftsordnungsgesetz (GOG)
- Grundeinkommensgesetz (GrundeinkommensG)
- Nationalbankgesetz (NationalbankG)
- Schuldrechtsgesetz (SchuldRG)
- Steuererhebungsgesetz (SteuerG)
- Vergabegesetz (VergabeG)
- Wirtschaftsgrundlagengesetz
- Währungseinführungsgesetz

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Die Republik Vesteran beantragt eine Aussprache zu diesem Entwurf.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 17.06.2008 um 23:48:

  RE: Anträge & Mitteilungen

Zitat:
Original von Slobodan Tesla
Ich beantrage die Fortsetzung der Debatte über den Austritt aus dem Rat der Nationen.


*räusper*



Geschrieben von Nataša Jović am 25.06.2008 um 01:43:

 

Antrag:

Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz

§ 1 - Änderungen
Das Gerichtsgesetz wird wiefolgt geändert:
- "Severanija" in "Severanien" und "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Vinasy" in "Aresinje".

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Nataša Jović am 25.06.2008 um 01:54:

 

Antrag:

Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz

§ 1 - Änderungen
(1) Das Hochschulgesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Republik Vesteran" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Vesterans" in "Severaniens";
- "vesteranischen" in "severanischen";
- "ratelonischen und ausländischen" in "ausländischen".
(2) Die Schlussbestimmungen des HSG werden gestrichen.

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Nataša Jović am 25.06.2008 um 01:59:

 

Antrag:

Änderungsgesetz zum Vergabegesetz

§ 1 - Änderungen
(1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien".
(2) In § 3 Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Nataša Jović am 25.06.2008 um 02:06:

 

Antrag:

Änderungsgesetz zum Wehrgesetz

§ 1 - Änderungen
(1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Predsednik federacije" in "Präsident";
- "Verabschiedung" in "Verkündung".
(2) § 3 WehrG wird gestrichen, die folgenden Paragrafen neu aufsteigend nummeriert.

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Nataša Jović am 25.06.2008 um 02:12:

 

Antrag:

Änderungsgesetz zum Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen Völkern

§ 1 - Änderungen
Das StarG wird wiefolgt geändert:
- "Republika Severanija" in "Sozialistische Bundesrepublik Severanien";
- "Beschlussfassung" in "Verkündung".

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Anhang:

Da das Gesetz noch nicht im Arhiva steht, hier die Neufassung komplett:



Geschrieben von Slobodan Tesla am 25.06.2008 um 17:15:

 

Kann man bitte die Threads schließen, wenn die Abstimmung/Debatte zu ende ist? Ist übersichtlicher. ;)



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 25.06.2008 um 17:32:

 

Würde ich ja gerne, aber wie ich schon im Technik Thread mal erwähnt hab... ich bin zwar Moderator, aber im Menü "Administrative Optionen" unten rechts, steht nichts zur Auswahl. Ich bräuchte schon die Rechte dazu, um was zu bearbeiten. ;)



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 25.06.2008 um 17:35:

 

Die Republika Vesteranija beantragt eine Aussprache zu Namensgebung in Gesetzestexten, bevor über die neuen Anträge abgestimmt wird.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 25.06.2008 um 17:55:

 

Zitat:
Original von Dr. Bogdan Savic
Würde ich ja gerne, aber wie ich schon im Technik Thread mal erwähnt hab... ich bin zwar Moderator, aber im Menü "Administrative Optionen" unten rechts, steht nichts zur Auswahl. Ich bräuchte schon die Rechte dazu, um was zu bearbeiten. ;)


Huch, das habe ich übersehen. Geht jetzt?



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 25.06.2008 um 18:11:

 

*Den neuen Schlüsselbund begutachtet und an der Saaltür testet*

Ja geht. :)



Geschrieben von Nataša Jović am 27.06.2008 um 14:35:

 

Die Bundesregierung möchte das Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz wiefolgt erweitern:

Zitat:
Original von Nataša Jović
Antrag:

Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz

§ 1 - Änderungen
(1) Das Gerichtsgesetz wird wiefolgt geändert:
- "Severanija" in "Severanien" und "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Vinasy" in "Aresinje".
(2) § 3 Absatz 5 GerichtsG wird wiefolgt ergänzt:
"Er kann Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen setzen."
(3) § 4 Absatz 1 GerichtsG wird wiefolgt ergänzt:
"Ist kein Staatsanwalt im Amt, übernimmt das Justizministerium oder ein anderer Beauftragter des Präsidenten dessen Aufgaben."
(4) § 5 Absatz 1 GerichtsG wird wiefolgt neu gefasst:
"Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Anwalt. Ist es dem Angeklagten nicht möglich sich einen Verteidiger zu nehmen, so wird ihm ein Pflichtverteidiger durch das Gericht gestellt. Eine Selbtsverteidigung des Angeklagten ist zulässig."

§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 27.06.2008 um 14:35:

 

Die Republika Vesteran beantragt:

Zitat:

Republikvertretung der Republika Pelagonija

Der Bundesrat stellt fest, dass die Republika Pelagonija seit mehr als 14 Tagen kein Staatsoberhaupt besitzt.

Gemäß dem Republiksvertretungsgesetz beschließt der Bundesrat die Berufung von Nikola Mihajlov zum Gouverneur der Republika Pelagonija.

Außerdem legt der Bundesrat mangels einer Republikverfassung fest, dass die rechtsprechende Gewalt dem Obersten Gericht Severaniens übertragen und die legislative Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger wahrgenommen wird.



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 27.06.2008 um 20:43:

 

Die Republika Vesteran beantragt:

Zitat:

Republikvertretung der Republika Aresinija

Der Bundesrat stellt fest, dass die Republika Aresinija seit mehr als 14 Tagen kein Staatsoberhaupt besitzt.

Gemäß dem Republiksvertretungsgesetz beschließt der Bundesrat die Berufung von Halid Selimović zum Gouverneur der Republika Aresinija.

Außerdem legt der Bundesrat mangels einer Republikverfassung fest, dass die rechtsprechende Gewalt dem Obersten Gericht Severaniens übertragen und die legislative Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger wahrgenommen wird.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 27.06.2008 um 20:50:

 

Die Regierung verzichtet auf eine Debatte zu den letzten beiden Anträgen der Republik Vesteran.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH