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Geschrieben von Nikola Mihajlov am 30.06.2008 um 20:08:

Text Verfassungsvorstoß

Zitat:
VERFASSUNG DER REPUBLIK PELAGONIEN

ABSCHNITT I - Prinzipien

Artikel 1
Pelagonien ist eine souveräne Teilrepublik nach demokratischen, freiheitlichen und rechtstaatlichen Prinzipien.

Artikel 2
Der Staat bringt den Willen des Volkes zum Ausdruck und dient seinen Interessen. Staatsorgane und Amtspersonen sind vor der Gesellschaft und den Bürgern verantwortlich.

Artikel 3
Die Bezeichnungen "Republik Pelagonien" und "Pelagonien" haben gleiche Kraft.

Artikel 4
Die Republik Pelagonien bestimmt den national-staatlichen und administrativ-territorialen Aufbau und das System der teilrepublikanischen Staatsgewalts- und Verwaltungsorgane.

Artikel 5
Die Staatssprache von Pelagonien ist Pelagonisch, zweite Amtssprache Severostaranisch. Die Republik Pelagonien gewährleistet ein respektvolles Verhältnis zu den Sprachen, Bräuchen und Traditionen der in ihrem Hoheitsgebiet angesiedelten Nationen und Völkerschaften und schafft ihnen die Voraussetzungen für ihre Entwicklung.

Artikel 6
Die Republik Pelagonien verfügt über eigene durch Gesetz bestimmte Staatssymbole, in Form einer Flagge und eines Wappens.

Artikel 7
Die Hauptstadt der Republik Pelagonien ist Veligrad.

Artikel 8
Die Gliederung der Republik Pelagonien wird durch ein Gesetz bestimmt.


ABSCHNITT II - Rolle des Staates

Artikel 9
Das Volk bildet den einzigen Ursprung der Staatsgewalt. Die Staatsgewalt wird in der Republik Pelagonien im Interesse des Volkes und ausschließlich durch Organe ausgeübt, die durch die Verfassung der Republik Pelagonien und die auf ihr beruhende Gesetzgebung dazu berechtigt werden. Der Staat baut seine Tätigkeit auf den Prinzipien des Fortschritts und Gesetzlichkeit im Interesse des Wohlstandes des Menschen und der Gesellschaft auf.
Die ausführende Staatsgewalt kann vom severanischen Bund ausgeübt werden, solange sie sich in Pelagonien nicht selbständig durch freie Wahlen organisiert hat.

Artikel 10
Alle Bürger der Republik Pelagonien haben gleiche Rechte und Freiheiten und sind unabhängig von dem Geschlecht, der Rasse, Nationalität, Sprache, Religion, sozialen Herkunft, den Anschauungen oder der persönlichen und gesellschaftlichen Stellung vor dem Gesetz gleich.

Artikel 11
Die Bürger der Republik Pelagonien und der Staat sind durch gegenseitige Rechte und Pflichten aneinander gebunden. Die in der Verfassung und in Gesetzen festgelegten Rechte und Freiheiten der Bürger sind unverletzlich. Niemand hat das Recht, sie ohne Gerichtsbeschluss abzuerkennen oder einzuschränken.

Artikel 12
Die Verwirklichung seiner Rechte und Freiheiten durch den Bürger darf die gesetzlichen Interessen, Rechte und Freiheiten anderer Bürger, des Staats und der Gesellschaft nicht verletzen.


ABSCHNITT III - Organisation der Staatsgewalt - Der Präsident

Artikel 13
Staatsoberhaupt der Republik Pelagonien ist der Präsident (Predsedatel).
Der Präsident der Republik ist Garant der Verfassung sowie der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers. Gemäß dem durch die Verfassung festgelegten Verfahren ergreift er Maßnahmen zum Schutz der Souveränität der Republik und staatlichen Integrität und gewährleistet das aufeinander abgestimmte Funktionieren und Zusammenwirken der Organe der Staatsgewalt.

Artikel 14
Der Präsident der Republik Pelagonien bestimmt in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik Pelagonien und den Gesetzen die Richtlinien der Politik der Republik.

Artikel 15
Der Präsident der Republik Pelagonien wird von den Bürgern der Republik Pelagonien auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf vier Monate gewählt.

Artikel 16
Zum Präsidenten der Republik Pelagonien kann ein Bürger der Republik Pelagonien gewählt werden, der seit mindestens 21 Tagen ständig in der Republik Pelagonien lebt.

Artikel 17
Das Verfahren der Wahl des Präsidenten der Republik Pelagonien wird durch Gesetz bestimmt.

Artikel 18
Der Präsident Pelagoniens schlägt der Volkskammer Gesetze und andere Beschlüsse vor und führt die Gesetze und andere Entscheidungen der Volkskammer sowie die der severanischen gesamtstaatlichen Ebene aus.

Artikel 19
Der Präsident vertritt die Republik Pelagonien in einer severanischen Kammer ihrer Teilrepubliken.

Artikel 20
Dem Präsidenten ist es möglich Behörden und Sekretariate zur Unterstützung der Regierungstätigkeit aufzubauen.

Artikel 21
Der Präsident ist Oberkommandeur der pelagonischen Volksgarde.


ABSCHNITT IV - Legislative – Die Volkskammer

Artikel 22
Die Volkskammer ist das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Pelagonien.

Artikel 23
Die Volkskammer wird durch Vertreter von jedem Subjekt der Republik Pelagonien gebildet. Die Zusammensetzung und Zahl der Vertreter bestimmt ein Gesetz. Im Falle fehlender gesetzlicher Bestimmungen ist jeder Bürger der Republik Pelagonien, der seit mindestens 21 Tagen ständig in der Republik Pelagonien lebt.

Artikel 24
Zur Zuständigkeit der Volkskammer gehören:
a) die Bestätigung von Gesetzen und Verordnungen;
b) die Erteilung der Zustimmung an den Präsidenten der Republik Pelagonien zur Ernennung des Obersten Richters der Republik Pelagonien;
c) die Erteilung der Zustimmung an den Präsidenten der Republik Pelagonien zur Ernennung des Generalstaatsanwaltes der Republik Pelagonien; 

d) die Entscheidung über die Amtsenthebung des Präsidenten der Republik Pelagonien;
e) Ratifizierung von internationalen Verträgen sowie Staatsverträgen;
f) die Bestätigung der Änderung von Grenzen zwischen Subjekten der Republik Pelagonien; 


Artikel 25
Das Recht der Gesetzesinitiative steht dem Präsidenten der Republik Pelagonien und Vertretern der Volkskammer der Republik Pelagonien zu.


ABSCHNITT V - Judikative

Artikel 26
Die rechtsprechende Gewalt der Republik Pelagonien wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit ist selbständig und unabhängig. Die Gerichte entscheiden auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes. Die Verwaltungstätigkeit der Gerichte wird von ihnen selbst ausgeübt.

Artikel 27
Höchst- und Verfassungsgericht der Republik Pelagonien ist der Vrhovni sud Severaniens. Die Einrichtung eines eigenen Gerichts der Republik Pelagonien, der Wirkungsbereich, die Zusammensetzung und der Aufbau der übrigen Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten werden durch Gesetz geregelt.


Abschnitt VI - Schlußbestimmungen

Artikel 28
Die Verfassung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie von den Bürgern der Republik Pelagonien mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten beschlossen wurde.

Artikel 29
Der Präsident, die Mitglieder und Vertreter der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
„Ich gelobe bei meiner Ehre, der Nation Pelagoniens zu dienen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Pelagoniens zu schützen, die Prinzipien des Staates und die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten“
Der Eidesformel darf keinerlei Zusatz angefügt werden.

Artikel 30
Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der teilnehmenden Wahlberechtigten eines gesamtstaatlichen Referendums erforderlich.


edit: Nummerierungsfehler
edit2: ein "t" zuviel
edit3: Artikel 9 erweitert
edit4: Artikel 5 - Severostaranisch lediglich als 2. Amtssprache definiert/ Atikel 19 Stellvertreterregelung entschärft / Artikel 29 Rechtschreibdingsbums



Geschrieben von Slobodan Tesla am 01.07.2008 um 00:49:

 

Vielleicht sollte man die Möglichkeit der Übernahme der Staatsgewalt durch den Bundesrat bei Vakanz des Präsidentenamtes gemäß der Bundesverfassung übernehmen. Damit es hier keine Konflikte gibt. ;)



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 01.07.2008 um 01:00:

 

Zitat:
Original von Slobodan Tesla
Vielleicht sollte man die Möglichkeit der Übernahme der Staatsgewalt durch den Bundesrat bei Vakanz des Präsidentenamtes gemäß der Bundesverfassung übernehmen. Damit es hier keine Konflikte gibt. ;)


Welcher Konflikt? Bund schlägt Republik. Ende.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 01.07.2008 um 01:34:

 

Wo genau steht das?


Übrigens ist in Art. 19 Satz 2 ein t zuviel. ;)



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 01.07.2008 um 09:21:

 

Zitat:
Original von Slobodan Tesla
Wo genau steht das?


Na dann sollten man mal die Bundesverfassung stopfen und nicht hier damit anfangen.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 01.07.2008 um 14:47:

 

Naja, im jetzigen Fall müsste das oberste Gericht hier entscheiden, welches Recht höherrangig ist. Falls es zu der Entscheidung kommt, dass Republiksrecht höherrangig ist, würde es den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung sowie das Republiksvertretungsgesetz außer Kraft setzen.

Falls es zu der Entscheidung kommt, dass hier Bundesrecht höherrangig ist oder wenn man in der Bundesverfassung die Norm einfügt, dass Bundesrecht Republiksrecht bricht, müsste das Vrhovni sud in beiden Fällen den entsprechenden Verfassungsartikel in Pelagonien außer Kraft setzen.

Nach meiner Ansicht kommt man nicht drum herum, gerichtlich Normen (ggf. ganze Verfassungsartikel) außer Kraft setzen zu lassen, wenn man die pelagonische Verfassung nicht entsprechend anpasst. Das fände ich sehr unschön. Ich mache aber gern gleich einen Vorschlag.



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 01.07.2008 um 14:52:

 

Zitat:
Original von Slobodan Tesla
Ich mache aber gern gleich einen Vorschlag.


Nur zu!



Geschrieben von Slobodan Tesla am 01.07.2008 um 14:54:

  RE: Verfassungsvorstoß

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov
(...)

ABSCHNITT II - Rolle des Staates

Artikel 9
Das Volk bildet den einzigen Ursprung der Staatsgewalt. Die Staatsgewalt wird in der Republik Pelagonien im Interesse des Volkes und ausschließlich durch Organe ausgeübt, die durch die Verfassung der Republik Pelagonien und die auf ihr beruhende Gesetzgebung dazu berechtigt werden. Der Staat baut seine Tätigkeit auf den Prinzipien des Fortschritts und Gesetzlichkeit im Interesse des Wohlstandes des Menschen und der Gesellschaft auf.

Artikel 9b
Die ausführende Staatsgewalt kann vom severanischen Bund ausgeübt werden, solange sie sich in Pelagonien nicht selbständig durch freie Wahlen organisiert hat.

(...)


Neu ist Artikel 9b.



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 01.07.2008 um 15:00:

  RE: Verfassungsvorstoß

Zitat:
Original von Slobodan Tesla
Neu ist Artikel 9b.


Habe ich mal übernommen als Teil des Artikel 9.



Geschrieben von Ivan Todorovski am 02.07.2008 um 01:30:

  RE: Verfassungsvorstoß

Ein recht gelungener Vorschlag. Einige Anmerkungen im Detail:


Zitat:
Original von Nikola Mihajlov
Artikel 5
Die Staatssprache von Pelagonien ist Pelagonisch und Severostaranisch.


Wieso soll Severostaranisch eine unserer Staatssprachen sein? Für die Menschen in unserem Lande ist das nur eine Zweitsprache. Und wenn es schon so sein muss, würde ich formulieren: "Die Staatssprachen von Pelagonien sind".


Zitat:

Artikel 19
Der Präsident vertritt die Republik Pelagonien in einer severanischen Kammer ihrer Teilrepubliken. Der Präsident kann einen Stellvertreter zur Ausübung dieses Amtes ernennen.


Ich vermute, die Stellvertreter-Regelung widerspricht der Bundesverfassung. Dort ist nicht die Rede davon, dass die Vertretung auf eine andere Person als den Präsidenten übertragen werden kann.


Zitat:

Artikel 25
Das Recht der Gesetzesinitiative steht dem Präsidenten der Republik Pelagonien und Vertretern der Volkskammer der Republik Pelagonien zu.


In dem Zusammenhang eine Frage bzw. Anmerkung: Der Präsident kann auch Mitglied der Volksversammlung sein?


Zitat:

Artikel 29
Der Präsident, die Mitglieder und Vertreter der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
„Ich gelobe bei meiner Ehre er Nation Pelagoniens zu dienen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Pelagoniens zu schützen, die Prinzipien des Staates und die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten“
Der Eidesformel darf keinerlei Zusatz angefügt werden.


Zu Rechtschreibung und Zeichensetzung: "gelobe bei meiner Ehre, der Nation".



Geschrieben von Slobodan Tesla am 02.07.2008 um 12:10:

  RE: Verfassungsvorstoß

Zitat:
Original von Ivan Todorovski
Wieso soll Severostaranisch eine unserer Staatssprachen sein? Für die Menschen in unserem Lande ist das nur eine Zweitsprache. Und wenn es schon so sein muss, würde ich formulieren: "Die Staatssprachen von Pelagonien sind".

Das hat offenbar politische Gründe, wenn man sich die neue Partei des Herrn Mihajlov anschaut. ;)

Zitat:
Ich vermute, die Stellvertreter-Regelung widerspricht der Bundesverfassung. Dort ist nicht die Rede davon, dass die Vertretung auf eine andere Person als den Präsidenten übertragen werden kann.

Das ist richtig.


Zitat:

In dem Zusammenhang eine Frage bzw. Anmerkung: Der Präsident kann auch Mitglied der Volksversammlung sein?

Die Verfassung lässt ja Raum für eine gewählte Volkskammer. In der muss der Präsident natürlich nicht zwingend Mitglied sein. Habe ich die Frage jetzt richtig verstanden?



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 02.07.2008 um 13:12:

  RE: Verfassungsvorstoß

Severostaranisch ist die Sprache des Bundes. So ist diese meines Erachtens ebenso eine Staatssprache wie Pelagonisch. Ohne Gewichtung. Wenn erwünscht, kann severostaranisch jedoch ausformuliert als zweite und zusätzliche Amtssprache definiert werden.

Bzgl. der Stellvertreterregulierung sehe ich persönlich die Chance, im Falle einer Abwesenheit des Präsidenten eine Vertretung zu finden innerhalb der Republik. Ich denke eher eine Nachbesserung auf Bundesebene wäre hier angebrachter.

Zur Volkskammer:
Ich wählte eine Formulierung, die es ermöglicht das Gesetzgebungsorgan der Republik so zu formieren, dass es durch Gesetz bestimmt wird
Ich zitiere:
Zitat:

Artikel 23
Die Volkskammer wird durch Vertreter von jedem Subjekt der Republik Pelagonien gebildet. Die Zusammensetzung und Zahl der Vertreter bestimmt ein Gesetz. Im Falle fehlender gesetzlicher Bestimmungen ist jeder Bürger der Republik Pelagonien, der seit mindestens 21 Tagen ständig in der Republik Pelagonien lebt.

Das heißt, dass nach der Verkündung der Verfassung, jeder Bürger an der Volkskammer teilnehmen kann. Dazu gehört natürlich auch der Präsident, denn letztlich herrscht dann noch direkte Demokratie. Genaueres ist dann modulartig durch Gesetz erweiterbar. Sollte sich Pelagonien jemals entschließen eine eigene Kammer mittels Wahl bestimmen zu lassen, so ist dies ohne Neufassung der Verfassung möglich und dann auch wenn erwünscht ohne den Präsidenten.



Geschrieben von Slobodan Tesla am 02.07.2008 um 13:24:

  RE: Verfassungsvorstoß

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov
Bzgl. der Stellvertreterregulierung sehe ich persönlich die Chance, im Falle einer Abwesenheit des Präsidenten eine Vertretung zu finden innerhalb der Republik. Ich denke eher eine Nachbesserung auf Bundesebene wäre hier angebrachter.


Ich sehe hier ein Problem der demokratischen Legitimation. Der Stellvertreter ist nicht gewählt, wie es für das Staatsoberhaupt (den Pretsedatel) auch in der Bundesverfassung vorgeschrieben ist.



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 02.07.2008 um 13:29:

 

Mit einer demokratischen Legitimation sollte es aber möglich sein einen Vertreter zu bestimmen. Ob es den Aufwand nun hier wert ist weiter darüber zu diskutieren und diese Definition genaustens auszuarbeiten ist aber fraglich. Entsprechende Passage würde ich also dann zurückziehen.



Geschrieben von Nataša Jović am 02.07.2008 um 16:55:

 

"Subjekt" finde ich etwas ungünstig formuliert; lieber "Bürger". :)



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 03.07.2008 um 15:31:

 

Verfassung wurde aktualisiert (siehe Edit Hinweise)

Subjekt Jović: Ruhe! :D



Geschrieben von Slobodan Tesla am 03.07.2008 um 15:45:

 

Schön. ;)



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 03.07.2008 um 16:15:

 

Wenn keine weiteren Fragen bestehen (Gospodij Todorvski warten ich noch ab), dann würde ich vorschlagen in der nächsten Woche das Referendum zu starten.



Geschrieben von Ivan Todorovski am 04.07.2008 um 00:33:

  RE: Verfassungsvorstoß

Zitat:
Original von Nikola Mihajlov
Severostaranisch ist die Sprache des Bundes. So ist diese meines Erachtens ebenso eine Staatssprache wie Pelagonisch. Ohne Gewichtung. Wenn erwünscht, kann severostaranisch jedoch ausformuliert als zweite und zusätzliche Amtssprache definiert werden.


Meiner Ansicht nach sollte es so sein. Unsere Staatssprache ist Pelagonisch. Severostaranisch ist eine weitere Amtssprache.


Zitat:

Das heißt, dass nach der Verkündung der Verfassung, jeder Bürger an der Volkskammer teilnehmen kann. Dazu gehört natürlich auch der Präsident, denn letztlich herrscht dann noch direkte Demokratie. Genaueres ist dann modulartig durch Gesetz erweiterbar. Sollte sich Pelagonien jemals entschließen eine eigene Kammer mittels Wahl bestimmen zu lassen, so ist dies ohne Neufassung der Verfassung möglich und dann auch wenn erwünscht ohne den Präsidenten.


Nun gut, dann bleiben wir vorerst dabei.



Geschrieben von Nikola Mihajlov am 07.07.2008 um 10:40:

 

Ich bitte um Wahlhilfe durch den Bund.
Abstimmungszeitraum: 72 Stunden ab Beginn.

Wahlberechtigt sind:
- Dejan Markovic
- Nikola Mihajlov
- Ivan Todorovski


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