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----- [Debatte] Geschäftsordnung (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=595)
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Geschäftsordnung der Narodna Skupština §1 Die Präsidentschaft (1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für aufgerundet 3 Monate gewählt und Endet am Monatsletzten des dritten Monats. (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und verübt das Hausrecht. (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage der Amtsgeschäfte abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein. §3 Abstimmungen (1) Abstimmungen laufen 5 Tage. (2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden. (3) Stimmrecht haben alle wahlberechtigten Bürger der Republika Vesteran. §4 Anträge und Debatten (1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein. (2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte erwünscht, so ist eine Abstimmung einzuleiten. (3) Eine Debatte kann auf Antrag beendet werden, wenn 5 Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet. §5 Schlußbestimmungen (1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen. (2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft. |
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Original von Dr. Bogdan Savic Da ich das gerade für den Bundestag regel, hier eine Angepasste Version als Vorschlag, um ein wenig Ordnung zu schaffen: |
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Geschäftsordnung der Narodna Skupština § 1 - Die Präsidentschaft (1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind. (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus. (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein. § 2 - Anträge und Debatten (1) Jedes Mitglied der Narodna Skupština hat Rede- und Antragsrecht. Der Präsident der Narodna Skupština kann weiteren Personen Rederecht einräumen. (2) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Eine Debatte über 10 Tage hinaus bedarf der Zustimmung der Narodna Skupština. (3) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten. § 3 - Abstimmungen Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna Skupština. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden. § 4 - Abweichungen Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. § 5 - Schlussbestimmungen Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. |
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Original von Nataša Jović Ich hoffe nicht, dass der deutsche Bundestag auf deine Formulierungen zurückgreift. :tongue: ![]() |
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Geschäftsordnung der Narodna Skupština § 1 - Die Präsidentschaft § 2 - Anträge und Debatten (1) Jedes Mitglied der Narodna Skupština hat Rede- und Antragsrecht. Der Präsident der Narodna Skupština kann weiteren Personen Rederecht einräumen. |
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Eine Debatte über 10 Tage hinaus bedarf der Zustimmung der Narodna Skupština. |
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Original von Dr. Bogdan Savic Ich hab nichts dagegen wenn auch Genossen aus Pelagonien z.B. sinnvolle Bemerkungen machen und es ist weniger bürokratisch. |
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Das halte ich für bedenklich. Wenn sich eine Debatte so lange hinauszieht, dann besteht noch genug Diskussionsbedarf. Extra Abszustimmen dauert weitere 5 Tage. |
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Geschäftsordnung der Narodna Skupština § 1 - Die Präsidentschaft (1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind. (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus. (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein. § 2 - Anträge und Debatten (1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung eines Mitglieds oder Erwiderung eines anderen Mitglieds kam oder wenn die fragestellenden Mitglieder bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. (2) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten. § 3 - Abstimmungen Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna Skupština. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden. § 4 - Abweichungen Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. § 5 - Schlussbestimmungen Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. |
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