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----- [Debatte] Wahlgesetz der Republik Vesteran (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=641)


Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 14.09.2008 um 22:59:

Fragezeichen Wahlgesetz der Republik Vesteran

Die Regierung schlägt der Skupstina folgende Gesetzesvorlage vor:

Zitat:

Wahlgesetz der Republik Vesteran (WahlG)

§ 1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Premijers der Republik Vesteran.

§ 2 - Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Republik Vesteran angemeldet haben und die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen. Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

§ 3 – Kandidaturen
Kandidaten für das Amt des Premijers bedürfen der Nominierung durch eine zugelassene politische Partei der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Die Kandidaturen müssen mindestens eine Woche vor dem Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben werden. Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

§ 4 - Wahlleiter
Der Premijer beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Präsidenten wird der Wahlleiter durch die Skupstina bestimmt. Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

§ 5 - Wahlbenachrichtigungen
Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten zwei Wochen vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden. Die Benachrichtigung gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.

§ 6 - Wahldauer
Die Wahl dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

§ 7 – Durchführung der Wahl
Der Premijer wird von allen Bürgern, die die in § 2 genannten Bedingungen erfüllen, in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gemäß den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Die Wahl findet frühestens 21 Tage vor und spätestens 7 Tage vor Ablauf des vierten Monats der angetretenen Amtszeit statt, es sei denn, dass infolge von Amtsenthebung oder Amtsverzicht ein früherer Wahltermin notwendig ist.. Der neugewählte Premijer übernimmt die Amtsgeschäfte erst nach Ablauf der vollen Amtszeit des alten Premijers.



Geschrieben von Radovan Radenković am 26.09.2008 um 18:11:

 

Wahlrecht bereits nach 2 Wochen?



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 07.10.2008 um 12:25:

 

Mach einen Gegenvorschlag, du willst ja schließlich Premijer werden. ;)



Geschrieben von Nataša Jović am 18.10.2008 um 12:05:

  RE: Wahlgesetz der Republik Vesteran

Zitat:
Original von Dr. Bogdan Savic

Wahlgesetz der Republik Vesteran (WahlG)

§ 1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Premijers der Republik Vesteran.

§ 2 - Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Republik Vesteran angemeldet haben und die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen. Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

§ 3 – Kandidaturen
Kandidaten für das Amt des Premijers bedürfen der Nominierung durch eine zugelassene politische Partei der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Die Kandidaturen müssen mindestens eine Woche vor dem Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben werden. Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

§ 4 - Wahlleiter
Der Premijer beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Premijer wird der Wahlleiter durch die Skupstina bestimmt. Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

§ 5 - Wahlbenachrichtigungen
Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten zwei Wochen vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden. Die Benachrichtigung gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.

§ 6 - Wahldauer
Die Wahl dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

§ 7 – Durchführung der Wahl
Der Premijer wird von allen Bürgern, die die in § 2 genannten Bedingungen erfüllen, in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gemäß den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Die Wahl findet frühestens 21 Tage vor und spätestens 7 Tage vor Ablauf des vierten Monats der angetretenen Amtszeit statt, es sei denn, dass infolge von Amtsenthebung oder Amtsverzicht ein früherer Wahltermin notwendig ist.. Der neugewählte Premijer übernimmt die Amtsgeschäfte erst nach Ablauf der vollen Amtszeit des alten Premijers.

§ 8 - Schlussbestimmungen Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Farblich hervorgehoben sind eine Korrektur und eine Ergänzung.

Wahlrecht nach 2 Wochen finde ich ok. Zum einen stimmen wir damit mit den Bestimmungen des Bundes überein (ist für alle Beteiligten einfacher, wenn man sich nicht unterschiedliche Fristen merken muss), zum anderen fände ich es schade, wenn Neubürger länger auf politische Mitwirkung warten müssten.



Geschrieben von Nataša Jović am 20.11.2008 um 19:00:

 

Ich sehe gerade, dass hier noch eine Debatte offen ist. Abstimmung beginnt am Samstag.



Geschrieben von Dr. Bogdan Savic am 08.12.2008 um 16:09:

 

Wenn demnächst tatsächlich gewählt werden soll, wäre dieser Samstag ganz passend. ;)



Geschrieben von Nataša Jović am 09.12.2008 um 19:39:

 

Ach verdammt; ich hab das glatt wieder vergessen. Mal gucken, ob es hier ein Mittel dafür gibt. ;)

Ich beginne die Abstimmung und lasse sie bis einschließlich Freitag laufen.


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