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Zitat: |
Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran § 1 – Allgemeines Die Narodna Policija (Nationalpolizei) ist die Polizei der Republik Vesteran. § 2 – Auftrag Die Nationalpolizei hat den Auftrag, im Rahmen des Gesetzes die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten und den Schutz von Personen und Sachen sicherzustellen. § 3 - Kommando Der Chef der Nationalpolizei trägt den Titel Kommandant. Er wird vom Premijer ernannt und ist diesem rechenschaftspflichtig. § 4 – Zusammensetzung Die Nationalpolizei besteht aus: a) der Sicherheitspolizei und der Verkehrspolizei als uniformierte Polizei; b) der Kriminalpolizei als zivile Polizei; c) dem Vollzug. § 5 – Sicherheitspolizei Aufgaben der Sicherheitspolizei sind: Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, Bauaufsicht, Fabrik-, Gewerbe- und Arbeitsinspektion, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Betreuung und Überwachung von Demonstrationen und Veranstaltungen. § 6 – Verkehrspolizei Aufgaben der Verkehrspolizei sind: Schutz der Verkehrswege, Regelung des Straßenverkehrs, Feststellung und Vorhaltung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, Unfallaufnahme und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, Kontrolle von Dokumenten und Fahrzeugen. § 7- Kriminalpolizei Aufgaben der Kriminalpolizei sind: Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, Fahndung nach Personen und Sachen, Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität. § 8 – Vollzug Dem Vollzug obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Strafanstalten, Arbeitserziehungsanstalten, Jugendverwahrungsanstalten und Sondervollzugsanstalten. § 9 – Organisation Die Nationalpolizei gliedert sich in sieben Polizeidirektionen in der Fläche mit Sitz in Vinaši, Bechtograd, Bergerać, Prašovo, Krajlovać, Templić und Osovać. § 10 – Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
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