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----- [Abstimmung] Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=829)


Geschrieben von Nataša Jović am 09.02.2009 um 19:28:

  Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran

Zur Abstimmung steht folgender Antrag:

Zitat:
Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran


§ 1 – Allgemeines
Die Narodna Policija (Nationalpolizei) ist die Polizei der Republik Vesteran.

§ 2 – Auftrag
Die Nationalpolizei hat den Auftrag, im Rahmen des Gesetzes die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten und den Schutz von Personen und Sachen sicherzustellen.

§ 3 - Kommando
Der Chef der Nationalpolizei trägt den Titel Kommandant. Er wird vom Premijer ernannt und ist diesem rechenschaftspflichtig.

§ 4 – Zusammensetzung
Die Nationalpolizei besteht aus:
a) der Sicherheitspolizei und der Verkehrspolizei als uniformierte Polizei;
b) der Kriminalpolizei als zivile Polizei;
c) dem Vollzug.

§ 5 – Sicherheitspolizei
Aufgaben der Sicherheitspolizei sind: Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, Bauaufsicht, Fabrik-, Gewerbe- und Arbeitsinspektion, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Betreuung und Überwachung von Demonstrationen und Veranstaltungen.

§ 6 – Verkehrspolizei
Aufgaben der Verkehrspolizei sind: Schutz der Verkehrswege, Regelung des Straßenverkehrs, Feststellung und Vorhaltung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, Unfallaufnahme und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, Kontrolle von Dokumenten und Fahrzeugen.

§ 7- Kriminalpolizei
Aufgaben der Kriminalpolizei sind: Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, Fahndung nach Personen und Sachen, Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität.

§ 8 – Vollzug
Dem Vollzug obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Strafanstalten, Arbeitserziehungsanstalten, Jugendverwahrungsanstalten und Sondervollzugsanstalten.

§ 9 – Organisation
Die Nationalpolizei gliedert sich in sieben Polizeidirektionen in der Fläche mit Sitz in Vinaši, Bechtograd, Bergerać, Prašovo, Krajlovać, Templić und Osovać.

§ 10 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Bitte stimme mit Da, Ne oder Uzdržavanje ab.

Die Abstimmung dauert fünf Tage.



Geschrieben von Nataša Jović am 09.02.2009 um 19:28:

  RE: Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran

Da



Geschrieben von Tomac am 10.02.2009 um 00:43:

  RE: Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran

Da
:)



Geschrieben von Radovan Radenković am 11.02.2009 um 08:59:

 

da



Geschrieben von Nataša Jović am 14.02.2009 um 16:00:

  RE: Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran

Die Abstimmung ist beendet, das Gesetz wurde beschlossen und kann verkündet werden.


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