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----- [Abstimmung] Änderungsgesetz zum Schulgesetz (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/thread.php?threadid=846)
Zitat: |
Änderungsgesetz zum Schulgesetz § 1 Das Schulgesetz der Republik Vesteran erhält einen § 4a mit folgendem Wortlaut: § 4a - Schulgottesdienste Die Schulen sind verpflichtet, während der Unterrichtszeit wöchentliche Gottesdienste anzubieten. § 2 § 3 wird wiefolgt geändert: Ein Schuljahr umfasst 36 Unterrichtswochen mit im Jahresdurchschnitt 40 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. § 3 § 6 Abs. 2 wird wiefolgt geändert: An der Grundschule werden folgende Fächer vermittelt: 1. Severostaranisch mit mindestens vier Unterrichtsstunden wöchentlich; 2. Mathematik mit mindestens vier Unterrichtsstunden wöchentlich; 3. Gesellschaftskunde mit mindestens vier Unterrichtsstunden wöchentlich; 4. Naturwissenschaften mit mindestens vier Unterrichtsstunden wöchentlich; 5. IT mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 6. Kunst mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 7. Musik mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 8. Sport mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 9. Religion mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 10. Gesundheitslehre und Hauswirtschaft mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich (bis 6. Unterrichtsjahr); 11. Pelagonisch (3.-6. Unterrichtsjahr) mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich; 12. eine Fremdsprache (ab 5. Unterrichtsjahr) mit mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich, die Schulen müssen wenigstens novarisch und imperianisch oder albernisch anbieten; 13. Wirtschaft und Recht (ab 7. Unterrichtsjahr) mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich. 14. Projektkurse/Wahlpflicht und weitere Angebote der jeweiligen Schule; Im 7.-9. Unterrichtsjahrerfolgt die Differenzierung von Gesellschaftskunde in Sozialkunde, Geschichte, Geografie und der Naturwissenschaften in Biologie, Chemie, Physik. § 4 § 7 Abs. 2 wird wiefolgt geändert: 1. sprachlich-humanistischer Zweig mit einer zweiten Fremdsprache, Philosophie, Religion und der Auswahl zwischen Altnovarisch oder Altdionisch anstelle von Physik, Astronomie, Chemie und Biologie; 2. naturwissenschaftlicher Zweig mit vertieftem Mathematikunterricht sowie Physik, Astronomie, Chemie, Biologie und Religion; 3. Sonderformen (Wirtschaftsgymnasium, Musikgymnasium, Sportgymnasium u.a.) für in den dort vermittelten Schwerpunkten besonders begabte Schüler. § 5 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
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