Forum Severaniens (http://arhiva.severanija.net.w01aa0c6.kasserver.com/index.php)
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![]() Statut § 1 - Name, Sitz, Tätigkeitsbereich (1) Die Partei führt den Namen „Jedinstvena Socijalistička Partija“ und die Kurzbezeichnung „Jedinstvo“. (2) Der Hauptgeschäftssitz der Jedinstvo befindet sich in Vinaši, Vesteran. (3) Die Partei erstreckt ihre Tätigkeit auf das severanische Staatsgebiet. § 2 - Ziel und Zweck der Jedinstvo Ziel und Zweck der Partei ist es, durch politischen Arbeit im Rahmen der Verfassung und der Gesetze Severaniens und seiner Republiken eine sozialistische Gesellschaft, die Aufhebung der Ausbeutung, Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Reichtum und die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit zu verwirklichen. § 3 - Mitgliedschaft (1) Mitglied der Jedinstvo kann werden, a) wer severanischer Staatsbürger ist, b) nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation und/oder Partei ist, c) das Programm und die Satzung der Partei anerkennt. (2) Jedes Mitglied hat das Recht, gemäß den Bestimmungen dieser Satzung in den Parteiorganen mitzuwirken sich über alle Schriftstücke der Organe in Kenntnis zu setzen (3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (4) Bei begründeten Bedenken kann das Zentralkomitee auf Antrag eines Mitglieds die Aufnahme eines Bürgers in die Jedinstvo ablehnen. (5) Ein Parteimitglied kann durch das Zentralkomitee ausgeschlossen werden, wenn es der Partei durch Äußerungen bzw. Aktivitäten, die gegen Programm und Statut der Jedinstvo verstoßen, Schaden zufügt. § 4 - Parteitag (1) Der Parteitag ist die Versammlung der Parteimitglieder. (2) Der Parteitag tagt als oberstes Parteiorgan der Jedinstvo mindestens alle sechs Monate oder bei Einberufung durch das Zentralkomitee. (3) Der Parteitag - legt die Zahl der Mitglieder des Zentralkomitees fest; - wählt die Mitglieder des Zentralkomitees; - entscheidet über Satzungsänderungen; - beschließt Änderungen des Grundsatzprogramms; - verabschiedet Wahlprogramme; - befasst sich mit weiteren Angelegenheiten, mit denen er durch das Zentralkomitee beauftragt wurde. (4) Entscheidungen für die Partei werden vom Parteitag in einer demokratischen Abstimmung bestimmt. (5) Abstimmungen und Wahlen werden vom Generalsekretär gestartet und beendet. Er ist für die Durchführung des Parteitags verantwortlich. § 5 - Zentralkomitee (1) Das Zentralkomitee ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Parteitagen. (2) Das Zentralkomitee leitet die Arbeit der Partei und entscheidet in grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen der Partei. (3) Das Zentralkomitee tagt regelmäßig und trifft seine Entscheidungen in demokratischer Abstimmung. (4) Das Zentralkomitee wählt den Generalsekretär und kontrolliert seine Arbeit. (5) Das Zentralkomitee ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. § 6 - Generalsekretär (1) Der Generalsekretär leitet und vertritt die Partei nach innen und außen. (2) Der Generalsekretär ist für die Ausführung der Beschlüsse von Parteitag und Zentralkomitee verantwortlich. Er erledigt die laufenden Geschäfte und trägt die Verantwortung für die politische und organisatorische Arbeit der Partei. (3) Der Generalsekretär ist dem Zentralkomitee rechenschaftspflichtig. (4) Der Generalsekretär wird für die Dauer von höchstens zwölf Monaten durch das Zentralkomitee gewählt. Wiederwahlen sind stets zulässig. (5) Seine Amtszeit endet durch Abwahl, Rücktritt, Austritt, Ausschluss oder Tod. §7 - Schlussbestimmung (1) Die Satzung tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft. (2) Änderungen an ihr können mit einer Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf einem Parteitag vorgenommen werden. |
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Raždiner Thesen zur Wirtschaftsdemokratie beschlossen am 5. März 2009 Die Marktsteuerung ist im Allgemeinen jeder Wirtschaftssteuerung durch zentrale Planung weit überlegen. Die vielfach übliche Gleichsetzung von Markt und kapitalistischer Wirtschaftsordnung kann jedoch nicht aufrechterhalten werden. Das Vorliegen einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung hängt von den Eigentumsverhältnissen der Produktionsmittel ab, eine Marktwirtschaft zeichnet sich durch die Koordination der Wirtschaftsprozesse über den Marktmechanismus aus. Marktwirtschaft kann ebenso ohne Kapitalismus vorliegen wie Kapitalismus ohne Marktwirtschaft. Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist gekennzeichnet durch das methodische Streben nach immer erneutem Gewinn, ohne Rücksicht auf ökologische und soziale Erfordernisse. Weder werden die wahren Kosten des Umweltverbrauchs berücksichtigt noch erfolgt eine Beteiligung der abhängig Beschäftigten am Wert ihrer Arbeit. Der Kapitalismus ist geprägt durch Massenarbeitslosigkeit, eine um sich greifende Auswucherung von prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen und gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Tendenz zur Zentralisation und Konzentration des Kapitals führt zu einem Oligopol einer kleinen Anzahl großer Konzerne, die entgegen marktwirtschaftlicher Ideologie alles daran setzen, Preise nach eigenem Belieben festzusetzen und künstlich Nachfrage nach ihren Gütern zu schaffen. Durch ihre ökonomische Macht gewinnen diese Großunternehmen zunehmend Einfluss auf staatliche Entscheidungen. Der kapitalistische Staat ist letztlich ein Annex der Wirtschaft. Die wirtschaftliche und politische Macht liegt im Kern bei den Kapitaleignern, die den Unternehmensbereich als eine demokratiefreie Zone erhalten. Ein Einzelner kann niemals so viel wissen, wie eine Gruppe, in der jeder Einzelne unterschiedliche Informationen über einen Sachverhalt besitzt. In einer hoch entwickelten komplexen Gesellschaft ist ein Maximum an Wissen notwendig. Dieses Maximum kann ein an der Spitze einer Pyramide zusammengefasstes Entscheidungsgremium nicht haben. Die Wirtschaft muss einer umfassenden demokratischen Kontrolle unterworfen werden, damit ein Wirtschaften zum Schaden der breiten Masse der Menschen und der Umwelt vermieden wird. Nur bei einer demokratischen Mitbestimmung der Beschäftigten kann die Kompetenz der Belegschaften erschlossen und die einseitige Ausrichtung der Unternehmensziele an der Gewinnmaximierung aufgebrochen werden. Nur die Demokratisierung der Produktion durch Genossenschaften und öffentliche Betriebe löst die enge Verzahnung von wirtschaftlicher und politischer Macht auf und gibt den Weg frei für eine Änderung der Verteilungsverhältnisse. Die Freiheit des Menschen ist nicht vollständig und gesichert, solange er in seinem Arbeitsleben der Herrschaft anderer unterworfen bleibt. Die Demokratisierung des öffentlichen Lebens, das freie Wahl-, Versammlungs-, Rede- und Presserecht bedarf der Ergänzung durch die Demokratisierung der Wirtschaft, durch Mitbestimmung der arbeitenden Menschen über die Verwendung ihrer Arbeitskraft und der von ihnen geschaffenen Werte. |
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Original von Nebojša Ristić Aber es wäre super, wenn ich da nun ein Verfahren eröffnen kann gegen die kapitalistischen Schmarotzer. |
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