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Geschrieben von Katharina Maleva am 23.03.2009 um 20:31:

  Strafverfahren gegen Aleksandar Ivanov

Hiermit zeige ich Alexandar Ivanov, wohnhaft in Veligrad (Pelagonien), an wegen Sachbeschädigung § 29 StrafGB.

Siehe hierzu: Antrittsbesuch der Demokratischen Union

Im Anhang befindet sich ein Beweisfoto.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 24.03.2009 um 12:04:

 

Ich bitte die zuständige Behörde, hier zu entscheiden ob Klage erhoben wird oder nicht.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 24.03.2009 um 12:14:

 

Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass ich hier eine Entscheidung der Präsidentin an Stelle des Justizministers erwarte, da wäre die Befangenheit offensichtlich.



Geschrieben von Nataša Jović am 24.03.2009 um 19:13:

 

Ministerium der Justiz
- Staatsanwaltschaft -



An den
Vrhovni sud



Anklageschrift




Alexandar Ivanov, wohnhaft in Portograd, Republik Pelagonien,

wird angeklagt

am 12.03.2009 das Fahrzeug der kaysteranischen Abgeordneten Katharina Maleva beschädigt zu haben.

Beim Versuch, sein Fahrzeug in eine kleine Parklücke einzuparken, beschädigte der Beklagte das parkende Fahrzeug der Zeugin Maleva.

Vergehen, strafbar gemäß § 29 StrafGB

Beweismittel

I. http://forum.severanija.net/attachment.php?attachmentid=36
II. Zeugenaussage von Katharina Maleva, Vranja, Republik Kaysteran



Der Angeschuldigte ist bislang noch nicht straffällig geworden.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 26.03.2009 um 01:19:

 

Das Verfahren wird hiermit eröffnet.

Anklage und Verteidigung haben sich unverzüglich hier einzufinden.

Beide Parteien werden derweil gebeten, etwaige Zeugen zu benennen. Ich möchte hier anmerken, dass Zeugen zum Hergang der Tat aufgrund der Offensichtlichkeit nicht befragt werden müssen.

Möchte der Angeklagte hier vor Gericht aussagen?



Geschrieben von Aleksandar Ivanov am 26.03.2009 um 02:41:

 

Hohes Gericht,

ich werde vor Gericht aussagen und mich selbst verteidigen.

Zeugen habe ich nicht zu benennen.



Geschrieben von Nataša Jović am 26.03.2009 um 19:25:

 

Die Anklage verzichtet aufgrund der vorliegenden Beweismittel auf eine Zeugenbefragung.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 27.03.2009 um 00:31:

 

Herr Ivanov, was haben Sie zum Vorfall zu sagen?



Geschrieben von Aleksandar Ivanov am 27.03.2009 um 00:41:

 

Ich räume ein, dass ich das Fahrzeug der Zeugin beschädigt habe, möchte aber als Entschuldigung vorbringen, dass ich zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Die Vorkommnisse habe ich nicht beabsichtigt und nicht gewollt.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 27.03.2009 um 00:46:

 

Inwiefern waren Sie alkoholisiert? Wurden dort entsprechende Blutalkoholwerte festgestellt?



Geschrieben von Aleksandar Ivanov am 27.03.2009 um 00:50:

 

Nein, Herr Vorsitzender, das nicht. Es gab zirka eine Stunde vor dem betreffenden Ereignis eine Kabinettssitzung, zu der traditionell eine Flasche Sliwowitz aufgetischt wurde.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 27.03.2009 um 17:20:

 

Wenn Sie jemand deswegen angehalten hätte, wäre das im Übrigen auch rechtswidrig gewesen. Wir finden hier einen Normenkatalog vor, der Trunkenheit am Steuer und ähnliche Delikte nicht einmal als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.

Als Sie die Parklücke erfasst haben, was haben Sie da gedacht und gemacht? Schildern Sie das bitte genau.



Geschrieben von Aleksandar Ivanov am 27.03.2009 um 20:34:

 

Es handelte sich um die einzig freie Parklücke. Ich ging davon aus, dass der Wagen dort hineinpasst, da er immer auf diesem Parkplatz geparkt wird. Deshalb steuerte ich sie auch an.

Entweder Frau Maleva oder der Besitzer des Wagens auf der anderen Seite muss aber aber nicht ganz korrekt geparkt haben, so dass die Parklücke tatsächlich kleiner war. Das merkte ich aber zu spät.

Da Frau Maleva einen Kleinwagen fährt - ich glaube es ist ein harbothensisches Fabrikat - hatte dieser meiner schweren Dienstlimousine nicht viel entgegenzusetzen. Als ich die ganze Sache bemerkte, war das Maleur bereits geschehen.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 28.03.2009 um 06:00:

 

Vielen Dank für die Ausführungen

Ich möchte hier offen sagen, dass ich es als schwierig erachte, hier über den strafrechtlichen Weg zu richten. Sicherlich: Es wird - in welcher Form auch immer geartet - ein Schaden vorliegen. Würde ich hier ein Urteil fällen, wäre dies ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle. Dies hätte wohl zur Folge, dass jede mögliche Unachtsamkeit, die auch "nur" einen Blechschaden verursachte, vor Gericht landen wird. Dieser Zustand wäre für ein freiheitliebendes Land durchaus ein Problem.

Ich unterbreche die Sitzung und werde mit der Beschädigten und dem Beschuldigten korrespondieren.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 03.04.2009 um 14:03:

 

Bisher habe ich von der Geschädigten keine Rückmeldung erhalten. Der Fortgang verzögert sich aus diesem Grund.



Geschrieben von Nebojša Ristić am 06.04.2009 um 23:14:

 




Geschrieben von Nebojša Ristić am 12.04.2009 um 12:17:

 

Das Verfahren wird eingestellt.


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