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Thema: Neues Gesetz: Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge
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Vsol Vsolic Vsol Vsolic ist männlich
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Ort: Duranje
Land: Kaysteran

Dabei seit: 23.12.2010
Beiträge: 263

Neues Gesetz: Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ab sofort gilt ein neues Gesetz. Es ist im Archiv der Republik Severanien zu hinterlegen.

Zitat:
Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave
Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge

§1 - Die kaysteranische Flagge
Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.

§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Dom Republikske.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.

§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die kaysteranische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.

§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) §4, Abs. 4 und 5 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Kaysteran keine Anwendung mehr.


Bürger Kaysterans
06.03.2011 10:23 Vsol Vsolic ist offline E-Mail an Vsol Vsolic senden Beiträge von Vsol Vsolic suchen Nehmen Sie Vsol Vsolic in Ihre Freundesliste auf
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