1.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist unteilbar und unverzichtbar. Gegenüber der Erhaltung des Staates an Volk und Gebiet ist die Selbstbestimmung der Völker das höhere Rechtsgut. Jeder Mensch hat das Recht auf Heimat in derjenigen Gemeinde, in die er hineingeboren wird, und das Recht auf Abwanderung.
2.
Severanien ist Schutzmacht der staranischen Völker. Es ist eine historische Aufgabe und Verpflichtung, den Erhalt dieser Volksgruppen zu sichern und staranischen Minderheiten in ihrer Heimat eine wirtschaftliche und kulturelle Überlebenschance zu geben.
3.
Jeder Staat hat seine Bevölkerung zu schützen. Wenn dies nicht geschieht, hat die internationale Gemeinschaft für den Fall, dass die Bevölkerung eines Landes großem Leid ausgesetzt ist, die Pflicht, diesen Schutz zu gewährleisten. Um in Katastrophenfällen zu helfen und Menschen aus Notlagen zu retten sind Interventionen auch mit militärischen Mitteln erforderlich.