Jano Kovač
Moderator
Ort: Vranjevo Land: Pelagonien
Dabei seit: 19.09.2010
Beiträge: 639
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Gesetz zur Kollektivierung der Landwirtschaft |
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Gesetz zur Kollektivierung der Landwirtschaft
Präambel
Im Geiste der Einheit, Brüderlichkeit und Solidarität gibt sich die pelagonische Republik folgendes Gesetz um die Landwirtschaft zum Wohle aller unter eine kollektive Herrschaft und Produktionsweise zu stellen, damit dieses Land noch mehr erblühe.
Grundsätzliches
1. Alle Kollektivierungen von Kleinbauern können nur auf freiwilliger Basis und ohne Druck von staatlichen oder sonstigen Institutionen geschehen. Der pelagonischen Kleinbauernschaft steht es frei zu handeln wie sie es für richtig hält.
2. Eine Kolchose ist ein landwirtschaftlicher Großbetrieb, der genossenschaftlich organisiert ist.
3. Ein Sowchos ist ein landwirtschaftlicher Großbetrieb in Staatsbetrieb, in dem die Landarbeiter angestellt sind und in Form von Arbeiterkomitees gemeinsam mit demokratisch jederzeit abwählbaren Vertretern der Region, in der sich der entsprechende Sowchos befindet diese gemeinsam verwalten.
4. Alle Teilnehmer einer Kolchose oder Sowchose sind gleichberechtigt.
Gemeinsamer Plan
5. Sowchos und Kolchosen unterliegen einem gemeinschaftlichen Plan, der von gewählten Vertretern dieser ausgearbeitet wird.
6. Die Republik Pelagonien unterstützt die Bildung dieses Planes und stellt statistische Daten zu dessen Ausarbeitung zur Verfügung.
7. Kleinwirtschaftliche und nicht kollektive Landwirtschaften und Bauern werden, wenn sie dies möchten in diesen Plan integriert und miteinbezogen.
8. Ebenso werden Konsumentenvertreter und Vertreter der Kommunen und Regionen als Berater zugezogen.
Produktivität
9. Zur Steigerung der Produktivität stellt die Teilrepublik Pelagonien Finanzmittel und Produktionsmittel zur Verfügung um die Technisierung und Mechanisierung der Landwirtschaft in einem nachhaltigen Weg sicherzustellen.
10. Darüber hinaus werden Agrarökonomen, Biologen und Landwirtschaftsexperten den kollektiven Betrieben zur Verfügung gestellt, diese sind ebenso verpflichtet ihre Kenntnisse den Kleinbauern zur Verfügung zu stellen.
Kollekivierung
11. Alle Landwirtschaftlichen Großbetriebe ab >500 Mitarbeitern werden vergesellschaftet und unter Arbeiterkontrolle gestellt. Die Landarbeiter und Kleinbauern können wählen ob sie ihr Land in Form einer Kolchose oder eines Swochos bewirtschaften wollen.
12. Allen anderen Landwirtschaften wird eine Kollektivierung völlig freigestellt.
13. Alle Bauern werden bei einer etwaigen Kollektivierung von Experten unterstützt und ihnen werden Betriebsmittel zur Produktivitätssteigerung zur Verfügung gestellt.
Freiwilliger Arbeitsdienst
14. Arbeitslose Pelagonen können in kollektivierten Betrieben und unabhängigen Landwirtschaften anheuern, wenn diese Unterstützung beispielsweise in der Erntezeit benötigen.
15. Das Arbeitslosengeld wird während dieser Zeit auf den durchschnittlichen Landarbeiterlohn aufgestockt.
Forschung und Entwicklung
16. Um die Landwirtschaft zu revolutionieren und zu evolutionieren wird eine gemeinsame Forschungs- und Erhebungsstelle der Agrarwissenschaften eingerichtet, die Wissen und Erfahrung sammelt.
17. Diese Stelle stellt ihr Wissen kostenfrei allen Landwirtschaften zur Verfügung und richtet Forschungsstellen in jedem kollektivierten Betrieb ein um ihre Erkenntnisse sofort und optimal umzusetzen.
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"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
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