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Thema: Satzung
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Petro Juric Petro Juric ist männlich
Nationalliberaler

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Land: Pelagonien

Dabei seit: 31.12.2007
Beiträge: 466

Satzung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

§1 Name, Abkürzung und Selbstverständnis

[1] Die Partei führt den Namen Demokratska Stranka in Severanien und den Namen Demokratická Strana.
[2] Abkürzung des Parteinamens ist DS.
[3] Die DS ist eine demokratische, wertkonservative, national- und ordoliberale Partei. Sie setzt sich für die Individuelle Freiheit des Menschen, die Demokratie und soziale Gerechtigkeit ein. Tritt aber auch für den Erhalt alter Werte ein.

§2 Sitz und Tätigkeitsbereich

[1] Sitz der Partei ist Vinasy.
[2] Die Partei ist aus schließlich im Staatsgebiet der Republik Severanien und der Republik Caskar tätig.

§3 Mitgliedschaft

[1] Mitglied kann jeder Einwohner der Republik Severanien oder der Republik Caskar werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, soweit dieser keiner anderen politischen Partei oder einer Vereinigung angehört bei der eine Mitgliedschaft nicht mit der Mitgliedschaft in der DS unvereinbar ist.
[2] Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Aufkündigung, Tod oder Ausschluss.
[3] Ein Ausschluss aus der DS wird von der Schiedskommission gefällt. Ein Ausschluss kann vom Vorstand oder von einer Arbeitsgemeinschaft beantragt werden.

§4 Parteiversammlung

[1] Die Parteiversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Partei.
[2] Sie trifft sich alle 2 Monate. Weitere Sitzungen können vom Vorstand einberufen werden.
[3] Die Parteiversammlung wirkt an der politischen und inhaltlichen Ausrichtung der DS mit.
[4] Sie wählt den Vorstand und die Schiedskommission der DS.
[5] Sie stellt die Listen und Kanidaturen der DS für Wahlen zusammen.
[6] Sie bestimmt über Auflösung und Fusion mit anderen Parteien. Im Falle einer Auflösung bestimmt sie den Empfänger des Parteivermögens. Es ist eine 2/3-Mehrheit möglich
[7] Sie bestimmt ob die Mitgliedschaft in einer Vereinigung unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der DS ist.
[8] Antragsberechtigt sind einzelene Parteimitglieder, Arbeitsgemeinschaften und Parteigremien.

§5 Vorstand
[1] Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertretenden Vorsitzenden. Die Zahl der Stellvertreter werden von der Parteiversammlung festgelegt.
[2] Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
a) die politische und organisatorische Führung der Partei
b) die Vertretung der Partei nach innen und außen
c) die Einberufung und Vorbereitung der Parteiversammlung
d) die Durchführung der Beschlüsse der Parteiversammlung
e) die Koordinierung der politischen und organisatorischen Tätigkeit in der Partei
f) die politische Information der Mitglieder.
[3] Er ist der Parteiversammlung Rechenschaft schuldig.
[4] Er wird alle 6 Monate gewählt.

§6 Schiedskommission

[1] Die Schiedskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Eine größere Anzahl wird von der Parteiversammlung festgelegt.
[2] Sie tagt bei mehr als 3 Mitgliedern mit verschiedenen Besetzungen.
[3] Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen:
1. Parteimitgliedern und Parteigremien
2. verschiedenen Parteigremien
[4] Sie bestimmt über Parteiausschluss eines Mitgliedes nach Anhörung des/der Betroffenen und des Antragstellenden.

§7 Arbeitsgemeinschaften

[1] Es steht Mitgliedern frei Arbeitsgemeinschaften innerhalb der Partei zu bilden.
[2]
a) Arbeitsgemeinschaften können als lokale Untergliederungen auf Teilrepubliksebene oder Provinzebene oder Ortsebene gegründet werden, die die Partei vor Ort vertreten und dort entsprechend politische Arbeit leisten.
b) Sie dürfen dann auf Ortsebene die Bezeichnung Ortsverein oder Ortsgruppe führen, auf Provinzebene die Bezeichnung Provinzverband und auf Teilrepubliksebene die Bezeichnung Republiksverband.
c) Sie nehmen dann an den dortigen Wahlen teil und stellen die Wahlliste und Kanidaturen auf.
[3]
a) Arbeitsgemeinschaften können auch als Vereinigung von Mitgliedern einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe gegründet werden.
b) Diese Arbeitsgemeinschaften können auch eigene Untergliederungen bilden.
c) Diese Untergliederungen können auch Nichtparteimitglieder aufnehmen und in ihre Arbeit integrieren. Die Vorstände dürfen nur mit Parteimitgliedern besetzt werden.
[4] Alle Arbeitsgemeinschaften müssen sich eine Satzung geben, welche sich an der Satzung der DS orientiert.
[5] Arbeitsgemeinschaften können von der von der Schiedskommission aufgelöst werden, wenn diese der Prorgrammatik der DS zuwiderlaufen.
[6] Sie, ihre Untergliederungen und ihre Vorstände haben den Status eines Parteigremiums.

§8 Änderungen und Erneuerungen der Satzung und des Parteiprogramms

Änderungen und Erneuerungen der Satzung und des Parteiprogramms können nur mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder bestimmt werden.
21.03.2008 20:54 Petro Juric ist offline E-Mail an Petro Juric senden Beiträge von Petro Juric suchen Nehmen Sie Petro Juric in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Petro Juric in Ihre Kontaktliste ein
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