Mitteilung des sebulonischen Außenministeriums
Nach aktueller sebulonischer Gesetzlage haben alle Juden der Welt das Recht neben ihrer Staatsbürgerschaft unverzüglich die sebulonische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die sebulonische Einwanderungsbehörde hat dazu Informationen ausgegeben.
Folgende Angaben sind für die Erlangung notwendig:
Name und Vornname
Name der jüdischen Mutter oder Vorlage der Urkunde des anerkannten ordentlichen Bet Din über Konversion zum Judentum
sebulonischer Wohnort
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