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Thema: [Debatte] Neue GO
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Katharina Maleva Katharina Maleva ist weiblich
Tripel-As

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Ort: Vranja
Land: Kaysteran

Dabei seit: 14.09.2008
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Zitat:
Original von Josip Olić
Ich hab dich jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Begründung wegen dem Notstandsartikel Schwachsinn ist.


Schwachsinn hin oder her, die Verfassung sieht es vor und du kannst, bzw. solltest das nicht einfach ignorieren. Solange sie den Hauspräsidenten enthält, kann er nicht einfach abgeschafft werden. Da kannst du dich noch so sehr aufregen. Bis die Verfassung was den Notstandsparagraphen angeht geändert wurde, gibt es einen Hauspräsidenten, wie auch immer der aussieht.

Abgesehen von dieser Argumentation, sehe ich es wie Marijan. Die Möglichkeit einer unabhängigen Legislative sollte vorhanden bleiben. Die Wahl eines Hauspräsidenten bei Bedarf ist eine saubere Lösung, die Flexibilität je nach Bevölkerungslage ermöglicht.

Katharina Maleva

02.02.2009 21:58 Katharina Maleva ist offline E-Mail an Katharina Maleva senden Beiträge von Katharina Maleva suchen Nehmen Sie Katharina Maleva in Ihre Freundesliste auf
Josip Olić Josip Olić ist männlich
Kann von A bis Ž buchstabieren

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Ort: Adrina
Land: Kaysteran

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Zitat:
Original von Katharina Maleva
Schwachsinn hin oder her, die Verfassung sieht es vor und du kannst, bzw. solltest das nicht einfach ignorieren. Solange sie den Hauspräsidenten enthält, kann er nicht einfach abgeschafft werden. Da kannst du dich noch so sehr aufregen. Bis die Verfassung was den Notstandsparagraphen angeht geändert wurde, gibt es einen Hauspräsidenten, wie auch immer der aussieht.


Die Verfassung denfiniert aber keinen Hauspräsident, sie spricht nur im Notstand davon. Wenn ich jetzt ein Gesetz definiere, welches den Hauspräsidenten als Vorstand meines Fußballclubs definiert, dann ist der also automatisch im Notstandsrat. Und das ist eben Schwachsinn.

Josip Olić
Ex-Ex-Ex-Ex-Predsednik
02.02.2009 22:15 Josip Olić ist offline E-Mail an Josip Olić senden Beiträge von Josip Olić suchen Nehmen Sie Josip Olić in Ihre Freundesliste auf
Josip Olić Josip Olić ist männlich
Kann von A bis Ž buchstabieren

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Ort: Adrina
Land: Kaysteran

Dabei seit: 07.01.2008
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Zitat:
Geschäftsordnungsgesetz (GoG)
§1 - Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran.
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder severanische Staatsbürger mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
(3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
(4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.


§2 - Präsidium

(1) Der Vorsitzende des Hauses der Republik (Govornik) leitet die Sitzungen des Haus der Republik und repräsentiert ihn nach außen.
(2) Die Mitglieder des Hauses wählen den Vorsitzenden aus ihrer Mitte für eine viermonatige Amtszeit.
(3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die Stichwahl. Sollte auch dort keine Mehrheit zu Stande kommen, so erhält der Präsident das Recht, einen Vorsitzenden zu ernennen.
(4) Im Falle einer längeren Abwesenheit ist der Vorsitzende dazu verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum einen Stellvertreter aus der Mitte des Hauses zu berufen.
(5) Im Falle eines ungerechtfertigten Fernbleibens des Vorsitzenden von seinem Amt kann das Haus auf Antrag des Präsident einen Nachfolger wählen. Zu seiner Wirksamkeit muss dieser Beschluss mit mindestens drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.
(6) Ist das Amt des Vorsitzenden vakant, so übernimmt der Präsident die Amtsgeschäfte bis zur Neubesetzung.
(7) Neuwahlen zum Amt des Vorstizenden sind binnen eines Monats nach Vakanz durchzuführen, sollte der Dom mindestens 7 Mitglieder haben. Wird diese Mitgliedszahl unterschritten greift weiterhin §2(6).

§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung

(1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
(2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorsitzenden zu richten.
(3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
(4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verkürzt oder verlängert werden, jedoch auf nicht weniger als insgesamt zwei oder mehr als insgesamt 14 Tage.
(5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Ako", "Ni" und "Nanej".
(6) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge, die eine Änderung der Verfassung intendieren, haben jeweils mindestens sieben Tagen anzudauern.
(7) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
(8) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsident zur Ausfertigung zu übermitteln.


§4 - Hausordnung

(1) Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
(2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
(3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
(4) Verstößt ein Besucher des Haus der Republik gegen die Hausordnung, so ist der Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
(5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den Vorsitzenden weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
(6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
b) Der vorübergehende Entzug des Rederechtes in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
(7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechtes.


Änderungen:
1(2) statt kaysteranischem Staatsbürger, severanischer Staatsbürger. Entscheidend ist, wer in Kaysteran lebt, die kaysteranische Staatsbürgerschaft existiert so mE nicht mehr und wir wollen ja keine ausgrenzenden Gesetze ne?
1(4) eingefügt
2(1) Die Bezeichnung "Govornik" wird erwähnt.
2(2) anders formuliert
2(6) anders formuliert
2(7) die x=7 Definition
4(7) anders formuliert

Josip Olić
Ex-Ex-Ex-Ex-Predsednik
03.02.2009 00:00 Josip Olić ist offline E-Mail an Josip Olić senden Beiträge von Josip Olić suchen Nehmen Sie Josip Olić in Ihre Freundesliste auf
Olgica Ercukovac Olgica Ercukovac ist weiblich
Großstadtpflanze

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Beiträge: 81

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Hm....finde ich jetzt leicht unklar. Wenn das Amt vakant ist und weniger als 7 Staatsbuerger in Kaysteran sind, bleibt der Prezidentij automatisch Govornik?! Oder verstehe ich das falsch.

Es reicht doch, dass der Prezidentij so lange kommissarischer Govornik bleibt, wie das Amt vakant ist. Sobald es dann jemanden gibt, der das Amt uebernimmt, ist doch wieder alles in Butter. ;)

Doviđenja,
Olgica Ercukovac
Ministrij für Äußeres a.D.,
KU
03.02.2009 01:26 Olgica Ercukovac ist offline E-Mail an Olgica Ercukovac senden Homepage von Olgica Ercukovac Beiträge von Olgica Ercukovac suchen Nehmen Sie Olgica Ercukovac in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Olgica Ercukovac in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Olgica Ercukovac: pkaethe@gmail.com
Katharina Maleva Katharina Maleva ist weiblich
Tripel-As

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Land: Kaysteran

Dabei seit: 14.09.2008
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Dann hier mein Gegenantrag, mit der Begründung, dass eine Wahl auf Antrag die Möglichkeit gibt flexibel auf die Personalsituation zu reagieren. Die alte Fassung sieht eine Zwangswahl einmal im Monat vor, die überflüssig ist wenn zu wenig Personal vorhanden ist oder kein Politiker aktuellen Bedarf an einem Hauspräsidenten sieht.
Eine Kopplung an Mitglieder ist ungünstig, da sich mit der Zeit so einige teilzeit Mitglieder anhäufen können, was trotz Personalengpass zu einer Zwangsgovornikwahl führen kann.

Zitat:
Geschäftsordnungsgesetz (GoG)
§1 - Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran.
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder severanische Staatsbürger mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
(3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
(4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.


§2 - Präsidium
(1) Der Vorsitzende des Hauses der Republik (Govornik) leitet die Sitzungen des Haus der Republik und repräsentiert ihn nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt der Präsident an seine Stelle.
(2) Die Wahl eines Govornik geschieht auf Antrag zweier Mitglieder des Hauses der Republik.
(3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder des Hauses der Republik.
(4) Eine Wahlwiederholung bei ausbleibender Mehrheit oder Neuwahlen finden ebenfalls nur auf Antrag statt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 14 Tagen einzuhalten.
(5) Der Vorsitzende bleibt solange gewählt, bis eine Neuwahl auf Antrag durchgeführt wurde, der Govornik mehr als 14 Tage den Amtsgeschäften ferblieb, zurücktritt oder die Mitgliedschaft im Haus der Republik verliert.


§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung

(1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
(2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorsitzenden zu richten.
(3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
(4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verkürzt oder verlängert werden, jedoch auf nicht weniger als insgesamt zwei oder mehr als insgesamt 14 Tage.
(5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Ako", "Ni" und "Nanej".
(6) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge, die eine Änderung der Verfassung intendieren, haben jeweils mindestens sieben Tagen anzudauern.
(7) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
(8) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsident zur Ausfertigung zu übermitteln.


§4 - Hausordnung

(1) Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
(2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
(3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
(4) Verstößt ein Besucher des Haus der Republik gegen die Hausordnung, so ist der Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
(5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den Vorsitzenden weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
(6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
b) Der vorübergehende Entzug des Rederechtes in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
(7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechtes.


Katharina Maleva

03.02.2009 09:15 Katharina Maleva ist offline E-Mail an Katharina Maleva senden Beiträge von Katharina Maleva suchen Nehmen Sie Katharina Maleva in Ihre Freundesliste auf
Josip Olić Josip Olić ist männlich
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Das muss kein "Gegenantrag" sein, es ist eine sinnvolle Änderung der Passagen, welche mehr Ermessensspielraum der Mitglieder zulässt. Für das Protokoll: Mein ursprünglicher Antrag ändert sich hiermit auf den letztgenannten von Vize Maleva.

Josip Olić
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03.02.2009 20:31 Josip Olić ist offline E-Mail an Josip Olić senden Beiträge von Josip Olić suchen Nehmen Sie Josip Olić in Ihre Freundesliste auf
Katharina Maleva Katharina Maleva ist weiblich
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Ich denke, dann können wir abstimmen. :)

Katharina Maleva

05.02.2009 17:03 Katharina Maleva ist offline E-Mail an Katharina Maleva senden Beiträge von Katharina Maleva suchen Nehmen Sie Katharina Maleva in Ihre Freundesliste auf
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