Dr. Bogdan Savic
Haudegen

Ort: Kraijlovac Land: Vesteran
Dabei seit: 07.12.2007
Beiträge: 528
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Da ich das gerade für den Bundestag regel, hier eine Angepasste Version als Vorschlag, um ein wenig Ordnung zu schaffen:
Zitat: |
Geschäftsordnung der Narodna Skupština
§1 Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für aufgerundet 3 Monate gewählt und Endet am Monatsletzten des dritten Monats.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und verübt das Hausrecht.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage der Amtsgeschäfte abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.
§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben alle wahlberechtigten Bürger der Republika Vesteran.
§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte erwünscht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte kann auf Antrag beendet werden, wenn 5 Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.
§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.
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22.07.2008 11:05 |
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Nataša Jović

Lebende Forenlegende

Ort: Bergerac Land: Vesteran
Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945
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Zitat: |
Original von Dr. Bogdan Savic
Da ich das gerade für den Bundestag regel, hier eine Angepasste Version als Vorschlag, um ein wenig Ordnung zu schaffen: |
Ich hoffe nicht, dass der deutsche Bundestag auf deine Formulierungen zurückgreift. :tongue:
Einige Korrekturen und Gegenvorschläge:
Zitat: |
Geschäftsordnung der Narodna Skupština
§ 1 - Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.
§ 2 - Anträge und Debatten
(1) Jedes Mitglied der Narodna Skupština hat Rede- und Antragsrecht. Der Präsident der Narodna Skupština kann weiteren Personen Rederecht einräumen.
(2) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Eine Debatte über 10 Tage hinaus bedarf der Zustimmung der Narodna Skupština.
(3) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
§ 3 - Abstimmungen
Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna Skupština. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
§ 4 - Abweichungen
Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 5 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
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Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
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23.07.2008 15:38 |
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Dr. Bogdan Savic
Haudegen

Ort: Kraijlovac Land: Vesteran
Dabei seit: 07.12.2007
Beiträge: 528
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Zitat: |
Original von Nataša Jović
Ich hoffe nicht, dass der deutsche Bundestag auf deine Formulierungen zurückgreift. :tongue:
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Abwarten, der Tag wird noch kommen! =)
Zitat: |
Geschäftsordnung der Narodna Skupština
§ 1 - Die Präsidentschaft
§ 2 - Anträge und Debatten
(1) Jedes Mitglied der Narodna Skupština hat Rede- und Antragsrecht. Der Präsident der Narodna Skupština kann weiteren Personen Rederecht einräumen.
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Ich wäre so liberal gewesen und hätte es bei freiem Rederecht belassen. Eventl. hat jeder Rederecht, dass der Präsident für Nichtmitglieder entziehen kann.
Ich hab nichts dagegen wenn auch Genossen aus Pelagonien z.B. sinnvolle Bemerkungen machen und es ist weniger bürokratisch.
Zitat: |
Eine Debatte über 10 Tage hinaus bedarf der Zustimmung der Narodna Skupština.
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Das halte ich für bedenklich. Wenn sich eine Debatte so lange hinauszieht, dann besteht noch genug Diskussionsbedarf. Extra Abszustimmen dauert weitere 5 Tage.
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24.07.2008 13:28 |
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Dr. Bogdan Savic
Haudegen

Ort: Kraijlovac Land: Vesteran
Dabei seit: 07.12.2007
Beiträge: 528
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Änderungen eingefügt:
§2 (1) gestrichen
§2 (1neu) - 10 Tage maximaldauer gestrichten. Das Problem des Verzögerns versuch ich durch eine ausbleibende Antwort gegenzuwirken. Dadurch braucht es mindestens 2 zum verzögern. Außerdem habe ich die Bedingungen auf die Mitglieder beschränkt, damit das liberale Rederecht nun nicht zu Verzögerungen wegen einer Debatte zweier Nichtmitglieder führt.
Zitat: |
Geschäftsordnung der Narodna Skupština
§ 1 - Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.
§ 2 - Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung eines Mitglieds oder Erwiderung eines anderen Mitglieds kam oder wenn die fragestellenden Mitglieder bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind.
(2) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
§ 3 - Abstimmungen
Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna Skupština. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
§ 4 - Abweichungen
Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 5 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
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27.07.2008 18:28 |
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Dr. Bogdan Savic
Haudegen

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Dabei seit: 07.12.2007
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31.07.2008 17:52 |
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Dr. Bogdan Savic
Haudegen

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Dabei seit: 07.12.2007
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Die Debatte ist damit beendet.
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31.07.2008 17:52 |
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