Josip Olić
Kann von A bis Ž buchstabieren

Ort: Adrina Land: Kaysteran
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 477
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15.02.2009 16:01 |
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Josip Olić
Kann von A bis Ž buchstabieren

Ort: Adrina Land: Kaysteran
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16.02.2009 10:08 |
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Katharina Maleva

Tripel-As

Ort: Vranja Land: Kaysteran
Dabei seit: 14.09.2008
Beiträge: 242
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Die Policija muss nicht der Bundesregierung unterstellt werden, denn den Republiken wurden die Polizeikompetenzen übertragen.
Das Policijagesetz (PolicijaG) muss höchstens an ein paar Stellen angepasst werden, ein streichen ist nicht nötig.
Wenn das Gesetz zum Kaysteranischen Informationsdienst (KID) (GeKID) behalten werden soll, muss es mindestens angepasst werden, da wir ja keine Botschafter mehr haben.
Katharina Maleva

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16.02.2009 10:19 |
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Katharina Maleva

Tripel-As

Ort: Vranja Land: Kaysteran
Dabei seit: 14.09.2008
Beiträge: 242
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Das ist klar, ich wollte nur in den Raum stellen ob wir das Gesetz noch brauchen. Wenn es niemand mehr will, kann es zusammen mit dem Rest gestrichen werden und eine Überarbeitung ist unnötig.
Ich schlage vor:
Zitat: |
§14
Das Policijagesetz (PolicijaG) wird aufgehoben, die Policija wird den severanischen Behörden unterstellt.
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zu streichen und statt dessen die Policija in einem extra Antrag zu überarbeiten, da sie auch in Severanien weiterhin notwendig ist.
Katharina Maleva

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16.02.2009 12:14 |
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Katharina Maleva

Tripel-As

Ort: Vranja Land: Kaysteran
Dabei seit: 14.09.2008
Beiträge: 242
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RE: Gesetz zur Anpassung an severanisches Bundesrecht I |
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Da kein Widerspruch kam, §14 gestrichen. Ebenso gibt es für §13
Das Gesetz zur Regulierung der Regierungsarbeit (RReG) keine Begründung mit dem severanischen Bundesrecht. Ebenso könnte das Erbschaftsgesetz in Kaysteran weiter eine Regelung finden. (auch ohne WiSim)
Zu den Gesetzen werde ich eine Reform ab der kommenden Woche erstellen.
Ebenso gibt es für die Streichung des Gesetzes zur Regelung der Durchführung von Volksabstimmungen (RDVolkG) keine Begründung.
Dafür das Gesetz zum Kaysteranischen Informationsdienst (KID) (GeKID) eingefügt, das durch fehlende Diplomaten nicht mehr umsetzbar ist.
Damit:
Zitat: |
Gesetz zur Anpassung an severanisches Bundesrecht I
§1
Dieses Gesetz hebt mit seiner Verkündung Gesetze der Republik Kaysteran auf, welche nach dem Beitritt zu Severanien nicht mehr in den Bereich der Teilrepubpliken fällt oder nicht mehr der kaysteranischen Verfassung entsprechen.
§2
Das Milicijagesetz (MilG) wird aufgehoben, das Militär untersteht ab sofort dem severanischem Oberkommando.
§3
Das Gesetz zum Kaysteranischen Geheimdienst (GeKGD) wird aufgehoben, der KGD wird aufgelöst.
§4
Das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSschG) wird aufgehoben.
§5
Gesetz zum Kaysteranischen Informationsdienst (KID) (GeKID)
§6
Das Haushalts-, Steuern und Abgabengesetz (HSAG) wird aufgehoben.
§7
Das WiSim-Gesetz (WiSimG) wird aufgehoben.
§8
Das Gesetz zur Regelung der Administration der Registratura (RegistraturaG) wird aufgehoben.
§9
Das Gesetz zur Narodna Banka Kajsteranij (GeNBK) wird aufgehoben.
§10
Das Strafgesetzbuch (StrGb) wird aufgehoben.
§11
Das Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht (GzSBüR) wird aufgehoben.
§12
Das Parteiengesetz (ParteiG) wird aufgehoben.
§13
Das Außenpolitikgesetz (APoG) wird aufgehoben.
§14
Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit wird aufgehoben.
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Katharina Maleva

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19.02.2009 18:49 |
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Zitat: |
Original von Josip Olić
Zitat: |
Original von Nataša Jović
Zitat: |
Original von Josip Olić
In der Tat. Vielleicht sollte die Republik Kaysteran hier im Bundesrat mit einem Republiksfinanzierunggesetz die Initiative zeigen. |
http://severanija.net/?seite=archiv&id=44
Ich habe mir gedacht, dass es sinnvoll ist, wenn im Gesetz über die Einnahmen auch die Verteilung steht. Ich bin aber für konstruktive Vorschläger offfen.
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Entschuldigung, aber auch Sie haben kein Rederecht hier, Frau Präsidentin. |
Man kann sich auch anstellen.
Radovan Radenković
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22.02.2009 16:05 |
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