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Thema: [Debatte] Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüss
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Dr. Nuraga Ahmetšpahić Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist männlich
Präsident Aressiniens

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Poštovani Kolege,

Beim MSG gibt es meiner Meinung nach auch viel zu restriktive Absätze welche ich mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbaren kann, deshalb bringe ich folgende Änderung zur Debatte

Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 2 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 3 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


"Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
Predsjednik Aresinije
Član Jedinstva
15.11.2015 18:26 Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist offline E-Mail an Dr. Nuraga Ahmetšpahić senden Beiträge von Dr. Nuraga Ahmetšpahić suchen Nehmen Sie Dr. Nuraga Ahmetšpahić in Ihre Freundesliste auf
Edin Handanović Edin Handanović ist männlich
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Ich würde das Gesetz grundsätzlich so lassen, allerdings § 3 ändern:

§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 1 würde ich umbenennen in

§ 1 – Zweck

Edin Handanović
Generalni sekretar
Ministar Unutrašnjih Poslova


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Edin Handanović: 15.11.2015 22:10.

15.11.2015 22:10 Edin Handanović ist offline E-Mail an Edin Handanović senden Beiträge von Edin Handanović suchen Nehmen Sie Edin Handanović in Ihre Freundesliste auf
Dr. Nuraga Ahmetšpahić Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist männlich
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Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt


§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Der angepasste Entwurf.

"Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
Predsjednik Aresinije
Član Jedinstva
15.11.2015 22:25 Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist offline E-Mail an Dr. Nuraga Ahmetšpahić senden Beiträge von Dr. Nuraga Ahmetšpahić suchen Nehmen Sie Dr. Nuraga Ahmetšpahić in Ihre Freundesliste auf
Edin Handanović Edin Handanović ist männlich
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Ich meinte, dass wir das bisherige Gesetz so lassen, aber den Schutz begrenzen auf Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Diese sollten vor Gewalt etc. geschützt werden.

Zitat:
Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt.

§ 2
§ 3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
(1) Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.
(2) Abs. 1 ist erfüllt, wenn das Medien- oder Internetangebot erst nach 20 Uhr oder nach einem Altersnachweis zugänglich ist.


§ 3
Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.


Edin Handanović
Generalni sekretar
Ministar Unutrašnjih Poslova


16.11.2015 21:53 Edin Handanović ist offline E-Mail an Edin Handanović senden Beiträge von Edin Handanović suchen Nehmen Sie Edin Handanović in Ihre Freundesliste auf
Edin Handanović Edin Handanović ist männlich
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Wie ist die Meinung zu meinem Vorschag?

Zitat:
Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt.

§ 2
§ 3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
(1) Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.
(2) Abs. 1 ist erfüllt, wenn das Medien- oder Internetangebot erst nach 20 Uhr oder nach einem Altersnachweis zugänglich ist.


§ 3
Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.


Edin Handanović
Generalni sekretar
Ministar Unutrašnjih Poslova


21.11.2015 19:23 Edin Handanović ist offline E-Mail an Edin Handanović senden Beiträge von Edin Handanović suchen Nehmen Sie Edin Handanović in Ihre Freundesliste auf
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*so* Sorry hab das verpennt *so*
Ich kann mich mit ihrem Vorschlag leider nicht anfreunden, da mir das Gesetz damit immer noch zu restriktiv wäre.

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21.11.2015 19:28 Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist offline E-Mail an Dr. Nuraga Ahmetšpahić senden Beiträge von Dr. Nuraga Ahmetšpahić suchen Nehmen Sie Dr. Nuraga Ahmetšpahić in Ihre Freundesliste auf
Edin Handanović Edin Handanović ist männlich
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Welcher Entwurf soll zur Abstimmung?

Edin Handanović
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25.11.2015 16:56 Edin Handanović ist offline E-Mail an Edin Handanović senden Beiträge von Edin Handanović suchen Nehmen Sie Edin Handanović in Ihre Freundesliste auf
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Der zweite von mir. Hier wird auf beide Einwände Rücksicht genommen.

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Član Jedinstva
25.11.2015 17:41 Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist offline E-Mail an Dr. Nuraga Ahmetšpahić senden Beiträge von Dr. Nuraga Ahmetšpahić suchen Nehmen Sie Dr. Nuraga Ahmetšpahić in Ihre Freundesliste auf
Edin Handanović Edin Handanović ist männlich
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Zitat:

Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt


§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.

§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."

§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


Die Abstimmung hat begonnen.

Edin Handanović
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28.11.2015 10:32 Edin Handanović ist offline E-Mail an Edin Handanović senden Beiträge von Edin Handanović suchen Nehmen Sie Edin Handanović in Ihre Freundesliste auf
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