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Thema: Abstimmung ¦ Gesetz über Auslandsinvestitionen
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Dr. Nuraga Ahmetšpahić Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist männlich
Präsident Aressiniens

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Ort: Skenderevo
Land: Aressinien

Dabei seit: 11.03.2013
Beiträge: 610

Gesetz über Auslandsinvestitionen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Poštovani Kolege,

Folgender Entwurf steht zur Abstimmung.
Die Abstimmung dauert 4 Tage - Stimmen Sie mit Da, Ne oder prisutan/prisutna ab.

Zitat:
Gesetz über Auslandsinvestitionen

§ 1 – Gesetzeszweck
Zweck des Gesetzes ist die Regelung von Investitionen von Mitteln ausländischer Personen in inländische Organisationen der vereinten Arbeit.

§ 2 – Begriffsbestimmungen
(1) Investitionen im Sinne dieses Gesetzes sind langfristige Einlagen von Geld, Sachen oder Rechten durch ausländische Investoren in das Betriebsvermögen gegen einen Anteil am Gewinn.
(2) Ein Investor im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Ausland registrierte natürliche oder juristische Person, die für die Durchführung ihrer Unternehmertätigkeit in der Sozialistische Bundesrepublik Severanien ihr Eigentum anlegt.

§ 3 – Investitionen
(1) Zulässig sind Investitionen in allen Wirtschaftssektoren, sofern sie nicht die staatliche Sicherheit, den Wettbewerb, den Umweltschutz, die Gesundheit der Bevölkerung und die soziale Ordnung gefährden.
(2) Investitionen in Wirtschaftsbereiche, die die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung berühren, bedürfen der Zustimmung des Präsidenten.
(3) Der Auslandskapitalanteil darf einen Anteil von 49 Prozent des Betriebsvermögens nicht überschreiten.

§ 4 – Rechte der Investoren
(1) Zur Führung der Geschäfte sind ausschließlich die Selbstverwaltungsorgane der Organisationen der vereinigten Arbeit berechtigt, jedoch können die Investoren durch Beschluss des Arbeiterrates an der Geschäftsführung beteiligt werden.
(2) Investoren erwerben kein Eigentum an den Produktionsmitteln. Die Einlage geht für die Dauer des Investments in das Betriebsvermögen der Organisation der vereinigten Arbeit über.
(3) Die Gewinn- und Verlustverteilung orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, an der Höhe des Kapitalanteils.
(4) Investoren sind berechtigt, jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen.

§ 5 – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


"Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
Predsjednik Aresinije
Član Jedinstva
08.06.2016 23:07 Dr. Nuraga Ahmetšpahić ist offline E-Mail an Dr. Nuraga Ahmetšpahić senden Beiträge von Dr. Nuraga Ahmetšpahić suchen Nehmen Sie Dr. Nuraga Ahmetšpahić in Ihre Freundesliste auf
Đorđe Radošević Đorđe Radošević ist männlich
Präsident Kaysterans a. D.

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Ort: Duranje
Land: Kaysteran

Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 231

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Da

08.06.2016 23:54 Đorđe Radošević ist offline E-Mail an Đorđe Radošević senden Beiträge von Đorđe Radošević suchen Nehmen Sie Đorđe Radošević in Ihre Freundesliste auf
Dimitar Ilievski Dimitar Ilievski ist männlich
Präsident Pelagoniens

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Ort: Veligrad
Land: Pelagonien

Dabei seit: 03.11.2015
Beiträge: 196

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Да

Димитар Илиевски
Претседател на Народното собрание

09.06.2016 10:49 Dimitar Ilievski ist offline E-Mail an Dimitar Ilievski senden Beiträge von Dimitar Ilievski suchen Nehmen Sie Dimitar Ilievski in Ihre Freundesliste auf
Dimitar Ilievski Dimitar Ilievski ist männlich
Präsident Pelagoniens

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Ort: Veligrad
Land: Pelagonien

Dabei seit: 03.11.2015
Beiträge: 196

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Die Abstimmung ist beendet. ;)

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimme beschlossen.

Димитар Илиевски
Претседател на Народното собрание

22.10.2016 20:22 Dimitar Ilievski ist offline E-Mail an Dimitar Ilievski senden Beiträge von Dimitar Ilievski suchen Nehmen Sie Dimitar Ilievski in Ihre Freundesliste auf
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