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Thema: [Debatte] Sozialgesetz der Republik Pelagonien(SG)
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Leonard Georgievski Leonard Georgievski ist männlich
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Sozialgesetz der Republik Pelagonien(SG) Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Da die Bürger von Pelagonien nicht mehr länger darauf warten können, dass die Regierung den schon seit Jahren versprochenen Sozialstaat vorantreibt, nehme ich hiermit die Initiative und bringe folgenden Gesetzesentwurf ein. Wie man schnell erkennen kann ist es eine angepasste Form der sehr guten Gesetzgebung in Aressinien. Man muss ja nicht jedes mal das Rad neu erfinden. Zudem ist es wünschenswert die Gesetzgebung in den verschiedenen Republiken ähnlich auszurichten.

Zitat:
Sozialgesetz der Republik Pelagonien(SG)

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Pelagonien gewährleistet ihren Bürgern eine soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und im Alter.

§ 2 – Sozialgeld
(1) Bürger der Republik Pelagonien haben bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und bei Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein staatliches Sozialgeld (socijalni pomoć).
(2) Das Sozialgeld beträgt monatlich 1.500 Talir bei volljährigen Personen und 750 Talir für im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Personen. Die Beträge vermindern sich um eigenes Einkommen.
(3) Behinderte Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf in Höhe der nachgewiesenen Kosten.

§ 3 – Sozialsteuer
Zur Finanzierung des Sozialgeldes wird von jedem Beschäftigten eine Sozialsteuer (socijalni porez) in Höhe von 7 Prozent des steuerlichen Einkommens erhoben.

§ 4 – Alters- und Invalidenversicherung
(1) Jedem Bürger obliegt die eigenverantwortliche Vorsorge für Alter und Invalidität. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur privaten Vorsorge zu zahlen. Der Zuschuss beträgt 12 Prozent des Einkommens, höchstens jedoch 60 Prozent des Vorsorgebeitrags.
(2) Arbeitgeber haben die Wahl, selbst eine Pensionskasse zu gründen oder einer bestehenden Pensionskasse beizutreten. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Beschäftigten freiwillig. Seine vereinbarten Ansprüche bleiben bestehen, auch wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet.
(3) Der Vorsorgevertrag kann vom Versicherungsnehmer gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, wenn dieser während der Laufzeit des Vertrages ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird.

§ 5 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


04.01.2014 01:29 Leonard Georgievski ist offline E-Mail an Leonard Georgievski senden Beiträge von Leonard Georgievski suchen Nehmen Sie Leonard Georgievski in Ihre Freundesliste auf
Jano Kovač Jano Kovač ist männlich
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Ich werde mich detailliert dazu äußern, da ich gerade selbst bei der Ausarbeitung eines Vorschlages war.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
04.01.2014 15:08 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
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Verzeihung ich bitte noch um etwas Geduld. Morgen präsentiere ich einen weiteren Entwurf.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
13.01.2014 19:41 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
Leonard Georgievski Leonard Georgievski ist männlich
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Sie müssen nicht meine Geduld erbitten, sondern eher die der hundertausenden Pelagonen die gerade in den Straßen frieren, weil es die Regierung in den vergangenen Jahren versäumt hat einen Sozialstaat aufzubauen.

24.01.2014 22:45 Leonard Georgievski ist offline E-Mail an Leonard Georgievski senden Beiträge von Leonard Georgievski suchen Nehmen Sie Leonard Georgievski in Ihre Freundesliste auf
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In Pelagonien friert niemand auf den Straßen.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
26.01.2014 14:17 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
Jano Kovač Jano Kovač ist männlich
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RE: Sozialgesetz der Republik Pelagonien(SG) Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Leonard Georgievski
Da die Bürger von Pelagonien nicht mehr länger darauf warten können, dass die Regierung den schon seit Jahren versprochenen Sozialstaat vorantreibt, nehme ich hiermit die Initiative und bringe folgenden Gesetzesentwurf ein. Wie man schnell erkennen kann ist es eine angepasste Form der sehr guten Gesetzgebung in Aressinien. Man muss ja nicht jedes mal das Rad neu erfinden. Zudem ist es wünschenswert die Gesetzgebung in den verschiedenen Republiken ähnlich auszurichten.

Zitat:
Sozialgesetz der Republik Pelagonien(SG)

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Pelagonien gewährleistet ihren Bürgern eine soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und im Alter.

§ 2 – Sozialgeld
(1) Bürger der Republik Pelagonien haben bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und bei Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein staatliches Sozialgeld (socijalni pomoć).
(2) Das Sozialgeld hat die Höhe von 2/3 des durchschnittlichen Medianeinkommen bei volljährigen Personen und beträgt 1/3 des durchschnittlichen Medianeinkommen für im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Personen. Die Beträge vermindern sich um eigenes Einkommen.
(3) Behinderte Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf in Höhe der nachgewiesenen Kosten.
(4) Dieser Mehrbedarf wird durch eine Komission bestehend aus einem Arzt und einer Pflegeperson festgestellt.


§ 3 – Sozialsteuer
Zur Finanzierung des Sozialgeldes wird von jedem Beschäftigten eine progressiv-ansteigende Sozialsteuer (socijalni porez) in Höhe ab 7 Prozent bis 70 Prozent des steuerlichen Einkommens erhoben.

§ 4 – Alters- und Invalidenversicherung
(1) Jedem Bürger steht eine gesicherte Grundversorung im Falle von Rente und Invalidität zu.(2) Diese wird mit der Inflation des kleinen Warenkorbs der Grundgüter nach oben angepasst.

§ 5 - Asyl
(1) Menschen, denen Asyl in Pelagonien gewährt wurde steht die gleiche Sozialfürsorge wie Bürgern zu.


§ 6 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Ich hab Änderungen markiert.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
06.02.2014 13:38 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
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Dann stimmen wir ab. Beide Vorschläge gegeneinander.

Ich stimme für den Vorschlag Kovač.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
04.04.2014 17:24 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
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Damit ist der Vorschlag Kovač mehrheitlich angenommen.

"In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008
26.04.2014 15:10 Jano Kovač ist offline E-Mail an Jano Kovač senden Beiträge von Jano Kovač suchen Nehmen Sie Jano Kovač in Ihre Freundesliste auf
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