Bogoslav Trajanov
Präsident der Bundesversammlung
Ort: Portograd Land: Pelagonien
Dabei seit: 16.04.2016
Beiträge: 93
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26.04.2017 18:50 |
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Edin Handanović
Routinier
Ort: Aresinje Land: Aressinien
Dabei seit: 27.10.2015
Beiträge: 464
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Werte Kollegen, liebe Genossen,
der vorliegende Entwurf beseitigt doppelte Loyalitäten und fordert stattdessen ein klares Bekenntnis zu unserer Heimat. Damit fördern wir auch die Integration.
Ich bitte um Zustimmung.
Edin Handanović
Generalni sekretar
Ministar Unutrašnjih Poslova
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26.04.2017 22:25 |
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Slobodan Tesla
Präsident Severaniens
Ort: Aressaraj Land: Aressinien
Dabei seit: 13.03.2008
Beiträge: 1.681
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Ich möchte anregen, dass es Ausnahmen geben sollte und bestimmte Bedingungen, an die ein Verlust der Staatsbürgerschaft zusätzlich gebunden ist.
So sollte es nicht möglich sein, sich so dem Wehrdienst zu erziehen oder eine Auslieferung zu verhindern.
Außerdem sollte es die Möglichkeit geben, unter bestimmten Umständen zwei Staatsbürgerschaften führen zu können.
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27.04.2017 20:25 |
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Edin Handanović
Routinier
Ort: Aresinje Land: Aressinien
Dabei seit: 27.10.2015
Beiträge: 464
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Ich habe den Antrag ergänzt:
Zitat: |
Änderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:
§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt;
- Verzicht.
(2) Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
- dies aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien liegt;
- es im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
(3) Ein severanischer Staatsangehöriger kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- dass keine Hindernisse hinsichtlich der Millitärpflicht vorhanden sind;
- dass er den Steuerverpflichtungen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachgegangen ist;
- dass gegen ihn kein Strafverfahren aufgrund einer Straftat in Severanien geführt wird und, falls er in Severanien zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde, dass er diese Strafe gebüßt hat.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Edin Handanović
Generalni sekretar
Ministar Unutrašnjih Poslova
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29.04.2017 21:47 |
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Slobodan Tesla
Präsident Severaniens
Ort: Aressaraj Land: Aressinien
Dabei seit: 13.03.2008
Beiträge: 1.681
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04.05.2017 20:44 |
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Auch wenn ich nicht nachempfinden kann, wie man seine severanische Staatsbürgerschaft abgeben könnte, findet der Entwurf meine Zustimmung.
Radovan Radenković
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05.05.2017 00:04 |
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Dimitar Ilievski
Präsident Pelagoniens
Ort: Veligrad Land: Pelagonien
Dabei seit: 03.11.2015
Beiträge: 196
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Ich bin einverstanden.
Димитар Илиевски
Претседател на Народното собрание
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05.05.2017 18:11 |
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