Nataša Jović
Lebende Forenlegende
Ort: Bergerac Land: Vesteran
Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945
|
|
Zitat: |
Statut
§ 1 - Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
(1) Die Partei führt den Namen „Jedinstvo/Demokratski Socijalisti“ und die Kurzbezeichnung „Jedinstvo“.
(2) Der Hauptgeschäftssitz der Jedinstvo befindet sich in Vinaši, Vesteran.
(3) Die Partei erstreckt ihre Tätigkeit auf das severanische Staatsgebiet.
§ 2 - Ziel und Zweck der Jedinstvo
Ziel und Zweck der Partei ist es, durch politischen Arbeit im Rahmen der Verfassung und der Gesetze Severaniens und seiner Republiken eine sozialistische Gesellschaft, die Aufhebung der Ausbeutung, Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Reichtum und die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit zu verwirklichen.
Durch die Herstellung der Einheit der demokratischen und sozialistischen Kräfte sollen die sozialistische Demokratie und die Selbstbestimmung, Freiheit und Einheit der staranischen Völker vollendet werden.
§ 3 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Jedinstvo kann werden,
a) wer severanischer Staatsbürger ist,
b) nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation und/oder Partei ist,
c) das Programm und die Satzung der Partei anerkennt.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, gemäß den Bestimmungen dieser Satzung in den Parteiorganen mitzuwirken sich über alle Schriftstücke der Organe in Kenntnis zu setzen
(3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Bei begründeten Bedenken kann das Zentralkomitee auf Antrag eines Mitglieds die Aufnahme eines Bürgers in die Jedinstvo ablehnen.
(5) Ein Parteimitglied kann durch das Zentralkomitee ausgeschlossen werden, wenn es der Partei durch Äußerungen bzw. Aktivitäten, die gegen Programm und Statut der Jedinstvo verstoßen, Schaden zufügt.
§ 4 - Parteitag
(1) Der Parteitag ist die Versammlung der Parteimitglieder.
(2) Der Parteitag tagt als oberstes Parteiorgan der Jedinstvo mindestens alle sechs Monate oder bei Einberufung durch das Zentralkomitee.
(3) Der Parteitag
- legt die Zahl der Mitglieder des Zentralkomitees fest;
- wählt die Mitglieder des Zentralkomitees;
- entscheidet über Satzungsänderungen;
- beschließt Änderungen des Grundsatzprogramms;
- verabschiedet Wahlprogramme;
- befasst sich mit weiteren Angelegenheiten, mit denen er durch das Zentralkomitee beauftragt wurde.
(4) Entscheidungen für die Partei werden vom Parteitag in einer demokratischen Abstimmung bestimmt.
(5) Abstimmungen und Wahlen werden vom Generalsekretär gestartet und beendet. Er ist für die Durchführung des Parteitags verantwortlich.
§ 5 - Zentralkomitee
(1) Das Zentralkomitee ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Parteitagen.
(2) Das Zentralkomitee leitet die Arbeit der Partei und entscheidet in
grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen der Partei.
(3) Das Zentralkomitee tagt regelmäßig und trifft seine Entscheidungen in demokratischer Abstimmung.
(4) Das Zentralkomitee wählt den Generalsekretär und kontrolliert seine Arbeit.
(5) Das Zentralkomitee ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig.
§ 6 - Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär leitet und vertritt die Partei nach innen und außen.
(2) Der Generalsekretär ist für die Ausführung der Beschlüsse von Parteitag und Zentralkomitee verantwortlich. Er erledigt die laufenden Geschäfte und trägt die Verantwortung für die politische und organisatorische Arbeit der Partei.
(3) Der Generalsekretär ist dem Zentralkomitee rechenschaftspflichtig.
(4) Der Generalsekretär wird für die Dauer von höchstens zwölf Monaten durch das Zentralkomitee gewählt. Wiederwahlen sind stets zulässig.
(5) Seine Amtszeit endet durch Abwahl, Rücktritt, Austritt, Ausschluss oder Tod.
§7 - Schlussbestimmung
(1) Die Satzung tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.
(2) Änderungen an ihr können mit einer Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf einem Parteitag vorgenommen werden. |
Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
|
|