Dr. Bogdan Savic
Haudegen
Ort: Kraijlovac Land: Vesteran
Dabei seit: 07.12.2007
Beiträge: 528
|
|
Geschäftsordnung der Narodna Skupština |
|
Zitat: |
Geschäftsordnung der Narodna Skupština
§ 1 - Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna Skupština wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.
§ 2 - Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung eines Mitglieds oder Erwiderung eines anderen Mitglieds kam oder wenn die fragestellenden Mitglieder bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind.
(2) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
§ 3 - Abstimmungen
Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna Skupština. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
§ 4 - Abweichungen
Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna Skupština mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 5 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
|
|
|