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Thema: [Debatte] Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge
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Nataša Jović Nataša Jović ist weiblich
Lebende Forenlegende

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Ort: Bergerac
Land: Vesteran

Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945

Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Antrag:

Zitat:
Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Vesteran stellt für ihre Bevölkerung eine wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung, eine umfassende Pflege-, Alten- und Kinderbetreuung sowie Behindertenhilfe sicher und gewährt ihr einen kostenlosen Zugang zu diesen Leistungen.

§ 2 - Gesundheitsdienst
Verantwortlich für die medizinischen Sachleistungen ist der Nationale Gesundheitsdienst (Narodna služba za zdravlje). Er betreibt die Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie die Alten- und Pflegeheime. Der Nationale Gesundheitsdienst stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sicher.

§ 3 – Soziale Dienste
Verantwortlich für die Sicherstellung der sozialen Dienste sind die Oblaste. Sie betreiben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser sowie Obdachlosenunterkünfte. Darüber hinaus bieten sie in Sozialzentren folgende Dienstleistungen an:
- Beratung und Hilfe bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen;
- Hilfe bei Drogenabhängigkeit;
- Hilfe bei der Arbeitssuche und -vermittlung;
- bedarfsabhängige finanzielle Hilfen, z. B. für Wohnungsausstattung oder Bekleidung;
- Jugendhilfe und Jugendschutz;
- Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung.

§ 4 - Wohnrecht
Die Bürger der Republik Vesteran haben das Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Bei Bedürftigkeit erhalten einkommensschwache Haushalte Zuschüsse zu den Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum.

§ 5 – Gewährleistung des Existenzminimums
Die Republik Vesteran gewährt ihren Bürgern bei Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit Sozialgeld, falls eigenes Vermögen, eigenes Einkommen oder sonstige Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend bis zur Höhe des Existenzminimums gezahlt. Dieses beträgt monatlich 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

§ 6 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
14.02.2009 19:44 Nataša Jović ist offline E-Mail an Nataša Jović senden Beiträge von Nataša Jović suchen Nehmen Sie Nataša Jović in Ihre Freundesliste auf
Radovan Radenković Radovan Radenković ist männlich
Деда

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Ort: Banja
Land: Vesteran

Dabei seit: 11.06.2007
Beiträge: 832

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Bei den Sozialen Diensten und der Gesundheitsversorgung sollten wir eng mit den kirchlich-karitativen Institutionen zusammenarbeiten. Ansonsten findet diese Gesetzesvorlage keine Zustimmung meinerseits.



Radovan Radenković
19.02.2009 22:56 Radovan Radenković ist offline E-Mail an Radovan Radenković senden Beiträge von Radovan Radenković suchen Nehmen Sie Radovan Radenković in Ihre Freundesliste auf
Tomac Tomac ist männlich
Tamas Kernerevic

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Land: Vesteran

Dabei seit: 30.08.2008
Beiträge: 63

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Das sehe ich genauso.
Zumindest die sozialen Dienste sollten von den sozialen Einrichtungen der orthodoxen Kirche mitgestaltet werden.
Ansonsten stehe ich auch hinter der Sache.



"Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)
20.02.2009 11:26 Tomac ist offline E-Mail an Tomac senden Homepage von Tomac Beiträge von Tomac suchen Nehmen Sie Tomac in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Tomac in Ihre Kontaktliste ein
Nataša Jović Nataša Jović ist weiblich
Lebende Forenlegende

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Ort: Bergerac
Land: Vesteran

Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945

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Ich freue mich, wenn alle gesellschaftliche Kräfte soziales Engagement zeigen.

Der Gesetzentwurf soll vor allem sicherstellen, dass soziale Mindeststandards eingehalten werden und die staatlichen Organe hierfür verantwortlich sind. Ich halte es aber nicht für verkehrt, wenn diese nicht allein für die Umsetzung sorgen müssen, und habe eine Änderung als neuen § 4 ergänzt:

Zitat:
Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Vesteran stellt für ihre Bevölkerung eine wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung, eine umfassende Pflege-, Alten- und Kinderbetreuung sowie Behindertenhilfe sicher und gewährt ihr einen kostenlosen Zugang zu diesen Leistungen.

§ 2 - Gesundheitsdienst
Verantwortlich für die medizinischen Sachleistungen ist der Nationale Gesundheitsdienst (Narodna služba za zdravlje). Er betreibt die Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie die Alten- und Pflegeheime. Der Nationale Gesundheitsdienst stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sicher.

§ 3 – Soziale Dienste
Verantwortlich für die Sicherstellung der sozialen Dienste sind die Oblaste. Sie betreiben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser sowie Obdachlosenunterkünfte. Darüber hinaus bieten sie in Sozialzentren folgende Dienstleistungen an:
- Beratung und Hilfe bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen;
- Hilfe bei Drogenabhängigkeit;
- Hilfe bei der Arbeitssuche und -vermittlung;
- bedarfsabhängige finanzielle Hilfen, z. B. für Wohnungsausstattung oder Bekleidung;
- Jugendhilfe und Jugendschutz;
- Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung.

§ 4 - Nichtstaatliche Hilfseinrichtungen
Gesundheits- und soziale Dienstleistungen können auch in Zusammenarbeit mit sozialen, kirchlichen und kommunalen Einrichtungen erbracht werden.

§ 5 - Wohnrecht
Die Bürger der Republik Vesteran haben das Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Bei Bedürftigkeit erhalten einkommensschwache Haushalte Zuschüsse zu den Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum.

§ 6 – Gewährleistung des Existenzminimums
Die Republik Vesteran gewährt ihren Bürgern bei Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit Sozialgeld, falls eigenes Vermögen, eigenes Einkommen oder sonstige Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend bis zur Höhe des Existenzminimums gezahlt. Dieses beträgt monatlich 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

§ 7 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Ich bitte um Mitteilung, ob das eure Unterstützung findet, oder ob noch weiterer Gesprächsbedarf besteht.

Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
20.02.2009 19:45 Nataša Jović ist offline E-Mail an Nataša Jović senden Beiträge von Nataša Jović suchen Nehmen Sie Nataša Jović in Ihre Freundesliste auf
Radovan Radenković Radovan Radenković ist männlich
Деда

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Mein Vorschlag wäre es das Prinzip der Subsidiarität in den Vordergrund zu stellen.



Radovan Radenković
20.02.2009 21:03 Radovan Radenković ist offline E-Mail an Radovan Radenković senden Beiträge von Radovan Radenković suchen Nehmen Sie Radovan Radenković in Ihre Freundesliste auf
Nataša Jović Nataša Jović ist weiblich
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Zitat:
Original von Radovan Radenković
Mein Vorschlag wäre es das Prinzip der Subsidiarität in den Vordergrund zu stellen.

Folgendes wäre vorstellbar:

„Gesundheits- und soziale Dienstleistungen können auch durch soziale, kirchliche und kommunale Einrichtungen angeboten und erbracht werden, sofern eine gleichwertige Qualität sichergestellt werden kann.“

OK?

Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
20.02.2009 22:45 Nataša Jović ist offline E-Mail an Nataša Jović senden Beiträge von Nataša Jović suchen Nehmen Sie Nataša Jović in Ihre Freundesliste auf
Radovan Radenković Radovan Radenković ist männlich
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Es geht mir schon um §1. Ich möchte, daß die Republik Vesteran nur dann tätig wird, wenn andere soziale(kirchliche, wie nichtkirchliche - zum Bsp. gewerkschaftliche) Einrichtungen nicht existieren.



Radovan Radenković
20.02.2009 23:40 Radovan Radenković ist offline E-Mail an Radovan Radenković senden Beiträge von Radovan Radenković suchen Nehmen Sie Radovan Radenković in Ihre Freundesliste auf
Nataša Jović Nataša Jović ist weiblich
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RE: Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Vorschlag:

Zitat:
Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Vesteran stellt für ihre Bevölkerung eine wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung, eine umfassende Pflege-, Alten- und Kinderbetreuung sowie Behindertenhilfe sicher und gewährt ihr einen kostenlosen Zugang zu diesen Leistungen.

§ 2 - Gesundheitsdienst
Verantwortlich für die medizinischen Sachleistungen ist der Nationale Gesundheitsdienst (Narodna služba za zdravlje). Er betreibt Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie Alten- und Pflegeheime, falls im jeweiligen Einzugsgebiet nicht bereits derartige Einrichtungen in sozialer, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft bestehen. Der Nationale Gesundheitsdienst stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sicher.

§ 3 – Soziale Dienste
Verantwortlich für die Sicherstellung der sozialen Dienste sind die Oblaste. Sie betreiben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser sowie Obdachlosenunterkünfte. Darüber hinaus bieten sie in Sozialzentren folgende Dienstleistungen an:
- Beratung und Hilfe bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen;
- Hilfe bei Drogenabhängigkeit;
- Hilfe bei der Arbeitssuche und -vermittlung;
- bedarfsabhängige finanzielle Hilfen, z. B. für Wohnungsausstattung oder Bekleidung;
- Jugendhilfe und Jugendschutz;
- Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung.

§ 4 - Wohnrecht
Die Bürger der Republik Vesteran haben das Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Bei Bedürftigkeit erhalten einkommensschwache Haushalte Zuschüsse zu den Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum.

§ 5 – Gewährleistung des Existenzminimums
Die Republik Vesteran gewährt ihren Bürgern bei Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit Sozialgeld, falls eigenes Vermögen, eigenes Einkommen oder sonstige Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend bis zur Höhe des Existenzminimums gezahlt. Dieses beträgt monatlich 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

§ 6 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
20.02.2009 23:48 Nataša Jović ist offline E-Mail an Nataša Jović senden Beiträge von Nataša Jović suchen Nehmen Sie Nataša Jović in Ihre Freundesliste auf
Radovan Radenković Radovan Radenković ist männlich
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Das findet meine Zustimmung. (Flagge Vesterans)



Radovan Radenković
20.02.2009 23:54 Radovan Radenković ist offline E-Mail an Radovan Radenković senden Beiträge von Radovan Radenković suchen Nehmen Sie Radovan Radenković in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Radovan Radenković
Das findet meine Zustimmung. (Flagge Vesterans)


Ok. :)

Ich stelle das dann gleich zur Abstimmung.

Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
20.02.2009 23:57 Nataša Jović ist offline E-Mail an Nataša Jović senden Beiträge von Nataša Jović suchen Nehmen Sie Nataša Jović in Ihre Freundesliste auf
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