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Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 29.01.2017 um 10:50:

  Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

Zur Abstimmung steht dieser Antrag:

Zitat:
Gesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes

§ 1
§7 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 7 - Steuersätze
    Der Steuersatz beträgt
    1. für alle zu besteuernden Erwerbseinkünfte 25 %;
    2. für zu besteuernde Ertragseinkünfte,
    a) die einen Betrag von 5 Millionen Talir nicht überschreiten, 50 % und
    b) aller Ertragseinkünfte oberhalb dieses Betrages 75 %.


§ 2
§8 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
    § 8 - Steuergutschriften
    (1) Der nach §7 ermittelte Steuerbetrag wird um eine Steuergutschrift reduziert.
    (2) Die Steuergutschrift beträgt 12.000 Talir für jede steuerpflichtige Person. Die Steuergutschrift wird für Kinder ohne eigenen Einkünfte auf die sorgeberechtigte Person übertragen.
    (3) Bei Eltern, die zusammen die elterliche Sorge für Kinder ohne eigenen Einkünfte wahrnehmen, wird die Steuergutschrift für jedes Kind hälftig geteilt.
    (4) Eine die Steuerschuld übersteigende Steuergutschrift wird ausgezahlt.


§3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Bitte stimmen Sie für oder gegen den Antrag ab oder enthalten Sie sich aktiv Ihrer Stimme. Die Abstimmung läuft fünf Tage.



Geschrieben von Edin Handanović am 29.01.2017 um 11:18:

 

Da.



Geschrieben von Dimitar Ilievski am 29.01.2017 um 11:19:

 

Да



Geschrieben von Boris Stanković am 29.01.2017 um 13:05:

 

Da.



Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 29.01.2017 um 13:05:

 

Да.



Geschrieben von Bogoslav Trajanov am 05.02.2017 um 11:41:

 

Die Abstimmung ist beendet.

VEĆE REPUBLIKA - Rat der Republiken

Dafür: 1
Dagegen: 0

VEĆE GRAĐANA - Rat der Bürger

Dafür: 3
Dagegen: 0

Damit ist das Gesetz angenommen.


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