Nikola Mihajlov
Total national!

Ort: Portograd Land: Pelagonien
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| Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG) |
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Die Regierung stellt den folgenden Antrag:
| Zitat: |
Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG)
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Post- und Fernmeldeverkehr im Staatsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
§ 2
(1) Die Severanische Post (Severanska Pošta) ist als Bundesbehörde Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs. Sie führt den öffentlichen Post- und Fernmeldeverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen durch.
(2) Der öffentliche Post- und Fernmeldeverkehr umfasst:
a) Beförderung von Briefen und Stückgut einschließlich Kurier-, Express- und Paketdienste,
b) Übermittlung von Nachrichten,
c) Bereitstellung des Telefonnetzes, Funknetzes und Internets,
d) Betrieb von Rundfunksendeanlagen, sofern das Rundfunkgesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Der Vertrieb von Presseerzeugnissen erfolgt als vertragliche Lieferung an Abonnenten und im Einzelverkauf.
§ 3
Die Severanische Post arbeitet mit den örtlichen Volksvertretungen und Behörden mit dem Ziel zusammen; die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu gewährleisten und die Leistungen für die Bürger, die Betriebe und die Staatsorgane ständig zu verbessern.
§ 4
Die Sicherheitsorgane auf dem Gebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben das Recht, den Nachrichtenverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen in ihrem Verantwortungsbereich in eigener Zuständigkeit zu regeln sowie die dazu erforderlichen Post- und Fernmeldeanlagen einzusetzen, herzustellen, zu errichten und zu betreiben.
§ 5
Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist zu gewährleisten.
§ 6
Die Severanische Post erhebt Gebühren für die von ihr zu erbringenden oder erbrachten Leistungen.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Die Debatte ist eröffnet und dauert 5 Tage.
С поштовањем,
Nikola Mihajlov
passioniert pensioniert
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23.01.2009 20:13 |
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Nikola Mihajlov
Total national!

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23.01.2009 20:20 |
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Nataša Jović

Lebende Forenlegende

Ort: Bergerac Land: Vesteran
Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945
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23.01.2009 21:00 |
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Nataša Jović

Lebende Forenlegende

Ort: Bergerac Land: Vesteran
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| RE: Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG) |
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Überarbeitete Fassung:
| Zitat: |
Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG)
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Post- und Fernmeldeverkehr im Staatsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
§ 2
(1) Die Severanische Post (Severanska Pošta) ist als Bundesbehörde Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs. Sie führt den öffentlichen Post- und Fernmeldeverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen durch.
(2) Der öffentliche Post- und Fernmeldeverkehr umfasst:
a) Beförderung von Briefen und Stückgut einschließlich Kurier-, Express- und Paketdienste,
b) Übermittlung von Nachrichten,
c) Bereitstellung des Telefonnetzes, Funknetzes und Internets,
d) Betrieb von Rundfunksendeanlagen, sofern das Rundfunkgesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Der Vertrieb von Presseerzeugnissen erfolgt als vertragliche Lieferung an Abonnenten und im Einzelverkauf.
§ 3
Die Severanische Post arbeitet mit den örtlichen Volksvertretungen und Behörden mit dem Ziel zusammen; die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu gewährleisten und die Leistungen für die Bürger, die Betriebe und die Staatsorgane ständig zu verbessern.
§ 4
Die Sicherheitsorgane auf dem Gebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben das Recht, den Nachrichtenverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen in ihrem Verantwortungsbereich in eigener Zuständigkeit zu regeln sowie die dazu erforderlichen Post- und Fernmeldeanlagen einzusetzen, herzustellen, zu errichten und zu betreiben.
§ 5
Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist zu gewährleisten.
§ 6
Die Severanische Post erhebt kostendeckende Gebühren für die von ihr zu erbringenden oder erbrachten Leistungen.
§ 7
Der Präsident beauftragt einen Direktor mit der Leitung der Severanska Pošta. Dieser ist für die Erfüllung der Aufgaben der Post verantwortlich und dem Präsidenten rechenschaftspflichtig.
§ 8
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
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23.01.2009 21:49 |
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Slobodan Tesla
Präsident Severaniens


Ort: Aressaraj Land: Aressinien
Dabei seit: 13.03.2008
Beiträge: 1.681
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| Zitat: |
Original von Nikola Mihajlov
Allgemeingültiger würde ich es nicht einem Amt, wie das demPräsidenten, sondern allgemein der Exekutive unterstellen. |
Und was bringt das? Alles, was irgendwie mit Bundesverwaltung zu tun hat, geht vom Präsidenten aus. Ob er das nun selbst macht oder ein anderer mit seinem Einverständnis, ist ja egal. In den sonstigen Gesetzen sprechen wir ebenfalls nur vom Präsidenten und nicht von der "Regierung", weil von der Regierung auch nichts in der Verfassung steht.
Es mag vielleicht in Ihren Ohren besser klingen, wenn da "Regierung" steht, juristisch korrekt ist aber der Präsident.
Edit: Huch, ich habe ja gar kein Rederecht mehr. Tschuldigung!
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24.01.2009 11:30 |
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Ripin Pipić
Präsident auf Lebenszeit

Ort: Zvonik Land: Aressinien
Dabei seit: 14.04.2008
Beiträge: 917
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| Zitat: |
Original von Nikola Mihajlov
Von §2(3) bin ich im übrigen weiterhin nicht überzeugt. |
Mir erschließt sich das auch nicht.
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24.01.2009 12:07 |
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Nataša Jović

Lebende Forenlegende

Ort: Bergerac Land: Vesteran
Dabei seit: 19.03.2008
Beiträge: 1.945
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| RE: Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG) |
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Sortierung verbessert:
| Zitat: |
Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (PostG)
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Post- und Fernmeldeverkehr im Staatsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
§ 2
(1) Die Severanische Post (Severanska Pošta) ist als Bundesbehörde Träger des Post- und Fernmeldeverkehrs. Sie führt den öffentlichen Post- und Fernmeldeverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen durch.
(2) Der öffentliche Post- und Fernmeldeverkehr umfasst:
a) Beförderung von Briefen und Stückgut einschließlich Kurier-, Express- und Paketdienste,
b) Übermittlung von Nachrichten,
c) Bereitstellung des Telefonnetzes, Funknetzes und Internets,
d) Betrieb von Rundfunksendeanlagen, sofern das Rundfunkgesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Der Vertrieb von Presseerzeugnissen erfolgt als vertragliche Lieferung an Abonnenten und im Einzelverkauf.
§ 3
Die Severanische Post sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Sie erhebt kostendeckende Gebühren für die von ihr zu erbringenden oder erbrachten Leistungen.
§ 4
Die Severanische Post arbeitet mit den örtlichen Volksvertretungen und Behörden mit dem Ziel zusammen; die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu gewährleisten und die Leistungen für die Bürger, die Betriebe und die Staatsorgane ständig zu verbessern.
§ 5
Der Präsident beauftragt einen Direktor mit der Leitung der Severanska Pošta. Dieser ist für die Erfüllung der Aufgaben der Post verantwortlich und dem Präsidenten rechenschaftspflichtig.
§ 6
Die Sicherheitsorgane auf dem Gebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben das Recht, den Nachrichtenverkehr und den Vertrieb von Presseerzeugnissen in ihrem Verantwortungsbereich in eigener Zuständigkeit zu regeln sowie die dazu erforderlichen Post- und Fernmeldeanlagen einzusetzen, herzustellen, zu errichten und zu betreiben.
§ 7
Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist zu gewährleisten.
§ 8
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Nataša Jović
Predsednica Vrhovnog suda
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01.02.2009 01:57 |
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Ripin Pipić
Präsident auf Lebenszeit

Ort: Zvonik Land: Aressinien
Dabei seit: 14.04.2008
Beiträge: 917
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Ach, mir jetzt auch egal. Zustimmung.
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01.02.2009 05:22 |
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