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Thema: Normenkontrollverfahren: Notstandsartikel der Republik Kaysteran
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Josip Olić Josip Olić ist männlich
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Ort: Adrina
Land: Kaysteran

Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 477

Fragezeichen Normenkontrollverfahren: Notstandsartikel der Republik Kaysteran Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hohes Gericht,

nach Abschnitt IV, Artikel 18 kann der Präsident Kaysterans im Falle einer inneren oder äußeren Bedrohung einen Notstand.
http://forum.kaysteran.de/thread.php?threadid=3099

Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, definiert im Falle dieses Notstands auch die Einberufung des Militärs.
http://forum.kaysteran.org/thread.php?postid=26749#post26749

Meine Frage:
Widerspricht der Abschnitt IV der kaysteranischen Verfassung, dem Artikel 6 (5) der severanischen Verfassung?
Zitat:
(5) Zur ausschließlichen Kompetenz des Bundesrates gehören:
- die Außenpolitik, die Vertretung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Rahmen der internationalen Beziehungen und die Entscheidung in Fragen von Krieg und Frieden;
- die Landesverteidigung und der Grenzschutz;
- die Staatsbürgerschaft und das Passwesen;
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Rechtspflege und des Strafvollzugs;
- die Währungs- und Finanzpolitik einschließlich der Erhebung von Steuern und Zöllen;
- Handel und Gewerbe sowie republiküberschreitender Verkehr;
- die Post und das Fernmeldewesen;
- die Angelegenheiten der Presse und der anderen Informationsmedien;
- ihr von den Republiken übertragende Zuständigkeiten.


Josip Olić
Ex-Ex-Ex-Ex-Predsednik
02.02.2009 23:34 Josip Olić ist offline E-Mail an Josip Olić senden Beiträge von Josip Olić suchen Nehmen Sie Josip Olić in Ihre Freundesliste auf
Nebojša Ristić Nebojša Ristić ist männlich
Jurist

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Ort: Bechtograd
Land: Vesteran

Dabei seit: 16.03.2008
Beiträge: 310

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Werter Präsident, wertes Volk!

Das Gericht stellt fest, dass eine Notstandsnorm innerhalb der Gesetze der Teilrepubliken gegen die severanische Verfassung verstößt.

Ein solches Notstandsgesetz bzw. eine solche einzelne Notstandsnorm würde der ausschließlichen Kompetenz des Bundesrates im Bereich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit widersprechen. Ich verwende hier den Konjunktiv, da eine solche Norm keine Rechtskraft entwickeln kann.

Unabhängig davon umfasst eine innerstaatliche Notstandslage nicht die Landesverteidigung, den Grenzschutz oder die Entscheidung in Fragen von Krieg und Frieden.

Gez:
N. Ristić

Nebojsa Ristic
06.02.2009 15:12 Nebojša Ristić ist offline E-Mail an Nebojša Ristić senden Beiträge von Nebojša Ristić suchen Nehmen Sie Nebojša Ristić in Ihre Freundesliste auf
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