c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
- 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
- jeweils Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der christlichen Kirchen.
§3 - Staatstrauer
Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.
§4 - Branchenspezifische Sonderregelungen
Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
- Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- Soziale Hilfseinrichtungen
- Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung
§5 - Aufhebung
Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.
Dieses Gesetz soll nach dem Ausscheiden der assakhischen Provinzen eine der Republik Kaysteran passendere Gesetzgebung geben in Punkto Feiertage.
Alte Gesetzgebung: http://forum.kaysteran.de/thread.php?threadid=2723
Im grossen und ganze habe ich wenig Einwände. Ein kleiner Änderungsvorschlag ist, das der "zweite Weihnachtstag" in "Stephanstag" umbenannt werden könnte, wie er meines Wissens offiziell im katholischen Sprachgebrauch heisst.
Ansonsten gibt es eigentlich nur noch Fronleichnam als Diskussionspunkt. Es ist jetzt noch nicht im Gesetz inbegriffen, aber wird doch in den meisten katholischen Ländern als Feiertag gesehen.
*Früherer kaysteranischer Präsident
*Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
"*Eigentümer von NK Dinamo Duranje
Original von Duro Jurković
Im grossen und ganze habe ich wenig Einwände. Ein kleiner Änderungsvorschlag ist, das der "zweite Weihnachtstag" in "Stephanstag" umbenannt werden könnte, wie er meines Wissens offiziell im katholischen Sprachgebrauch heisst.
Ja, natürlich.
Zitat:
Ansonsten gibt es eigentlich nur noch Fronleichnam als Diskussionspunkt. Es ist jetzt noch nicht im Gesetz inbegriffen, aber wird doch in den meisten katholischen Ländern als Feiertag gesehen.
*sim off*
Hier hatte ich zunächst falsche Informationen bzgl. Kroatien, aber in der Tat, zwei andere Seiten bezeichnen dies auch als gesetzlichen Feiertag. Tatsächlich ist sogar in Italien Fronleichnam kein Feiertag mehr, nur als Zusatzinformation
*sim on*
Ich spreche mich gegen einen weiteren gesetzl. Feiertag für die Kirchen aus. Wir haben bereits durch die Regelung für die orthodoxen Gläubigen fast jedes Jahr sehr viele kirchliche Feiertage. Fronleichnam kann gemäß Kirchenrecht auch am folgenden Sonntag gefeiert werden.
Gut, ich werde jetzt auch nicht wegen dem Fronleichnam auf die Barrikaden gehen. Meiner Meinung nach kann dieses Gesetz mit der kleinen Namensänderung so zur Abstimmung gestellt werden.
*Früherer kaysteranischer Präsident
*Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
"*Eigentümer von NK Dinamo Duranje
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Duro Jurković: 24.04.2009 14:25.